Mit der neuen Version des FIDLEG Prüfprogramms für Vermögensverwalter nach Art. 17 FINIG, das in Anlehnung an die von der FINMA veröffentlichten Suitability-Prüfprogramme erstellt und ab 2026 verbindlich zur Anwendung kommt, wird die Aufsicht über Vermögensverwalter deutlich präziser, risikoorientierter und umfassender ausgestaltet.
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FIDLEG-Prüfung für Vermögensverwalter nach Art. 17 FINIG: Das ändert sich ab 2026
Audit Financial Services
FINIG und FIDLEG
AUDIT FINANCIAL SERVICES
Per 1. Januar 2020 traten das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) und das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) in Kraft. Präzisiert werden sie durch Verordnungen, welche der Bundesrat am 6. November 2019 publizierte. Für die Umsetzung der neuen Anforderungen an die Vermögensverwalter sind verschiedene Übergangsfristen vorgesehen. Was gilt es für Sie als Vermögensverwalter dabei zu beachten?
