Audit Financial Services
FIDLEG-Prüfung für Vermögensverwalter nach Art. 17 FINIG: Das ändert sich ab 2026
Mit der neuen Version des FIDLEG Prüfprogramms für Vermögensverwalter nach Art. 17 FINIG, das in Anlehnung an die von der FINMA veröffentlichten Suitability-Prüfprogramme erstellt und ab 2026 verbindlich zur Anwendung kommt, wird die Aufsicht über Vermögensverwalter deutlich präziser, risikoorientierter und umfassender ausgestaltet.
