Im Hinblick auf die nächste FATF-Länderprüfung der Schweiz Mitte 2027 verschärfen Gesetzgeber und FINMA im 2. Halbjahr 2026 die regulatorischen Anforderungen im Bereich der Geldwäschereibekämpfung, insbesondere durch Anpassungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), der Geldwäschereiverordnung der FINMA (GwV-FINMA) sowie die Einführung eines Transparenzregisters für juristische Personen. Zudem hat die FINMA mit der Aufsichtsmitteilung 04/2026 ihre Erwartungen an die GwG-Risikoanalyse konkretisiert. Nachfolgend geben wir einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen und deren praktische Auswirkungen für Finanzinstitute.
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Die FINMA hat 2026 die Teilrevision der GwV‑FINMA in die Anhörung geschickt. Im Fokus stehen strengere Anforderungen zur Verhinderung von Sanktionsverstössen, mehr Transparenz bei Eigentümer- und Kontrollstrukturen sowie präzisierte Regeln für Korrespondenzbankbeziehungen und Unterkonten. Finanzintermediäre müssen insbesondere ihre KYC‑Prozesse, Governance und Kontrollsysteme überprüfen und anpassen, um neuen regulatorischen Anforderungen und internationalen Standards gerecht zu werden.
Der Bundesrat setzt mit einer neuen nationalen Strategie klare Akzente gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung mit Fokus auf Transparenz, Strafverfolgung, Asset Recovery und Zusammenarbeit.
Im Mai 2024 berichteten wir über das geplante EU-Geldwäsche-Paket, bestehend aus einer Richtlinie und drei Verordnungen. Ziel ist die Vereinheitlichung und Stärkung der EU-Vorschriften zur Geldwäschereibekämpfung. Wo stehen wir heute, rund anderthalb Jahre nach Inkrafttreten? Welche Regelungen gelten bereits, und was kommt noch auf die Mitgliedstaaten und Finanzinstitute zu? Nachfolgend ein kompakter Überblick zum aktuellen Status und Zeitplan des AML-Packages.
Nach jahrelangen Verhandlungen haben die Schweiz und die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) am 27. Juni 2024 ein neues FATCA-Abkommen («Foreign Account Tax Compliance Act») unterzeichnet.
In der Europäischen Union (EU) gibt es aktuell spannende Entwicklungen in der Geldwäschereigesetzgebung. Stark betroffen von den künftigen Vorschriften sind der Krypto-Sektor sowie Händler von Luxusgütern wie Autos, Kunstwerken, Jachten, Schmuck etc. Auch für Profifussballvereine und -agenten werden Auswirkungen erwartet. Zudem sollen eine EU-weite Obergrenze für Barzahlungen von maximal EUR 10'000 und eine neue EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche geschaffen werden. Dieser Beitrag zeigt die wichtigsten Neuerungen auf EU-Ebene, welche mittelfristig auch auf die schweizerische Geldwäscherei-Gesetzgebung einen Einfluss haben können.
