Im März 2024 haben wir unsere Matchmaking Plattform für Vermögensverwalter lanciert. Sie wurde mit dem Ziel entwickelt, Vermögensverwaltern einen kostenfreien Zugang zum umfassenden Netzwerk von Grant Thornton zu ermöglichen und Sie damit gezielt bei der Suche nach passenden Kooperationen zu unterstützen. Seither sind fast zwei Jahre vergangen, ein idealer Zeitpunkt, um Ihnen einen Einblick in den aktuellen Stand und die jüngsten Entwicklungen zu geben.
Etwas über zwei Jahre nach Inkrafttreten der revidierten Datenschutzgesetzgebung und um entsprechende Implementierungserfahrung reicher, ist das Bewusstsein für die Komplexität der Materie mehrheitlich geschärft. Der vorliegende Beitrag zeigt auf, wo seitens Eidgenössischer Datenschutz und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) im Rahmen seiner Aufsichtstätigkeit Handlungsbedarf identifiziert wurde, welche datenschutzrechtlichen Risiken sich aus dem soeben veröffentlichten FINMA-Risikomonitor 2025 herauslesen lassen und welche Herausforderungen sich hieraus für Finanzinstitute ergeben. Sodann wird kurz auf datenschutzrechtliche Aspekte bei der Benutzung von künstlicher Intelligenz («KI») eingegangen.
Investitionen in Private Markets haben in den letzten Jahren auch in der Schweiz stark an Bedeutung gewonnen. Der regulatorische Rahmen sollte mit dieser Entwicklung Schritt halten.
Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) ist seit dem 1. September 2023 in Kraft. Viele Finanzdienstleister haben in der Zwischenzeit die neuen Vorschriften umgesetzt. Teilweise bestehen Unsicherheiten bezüglich der Übermittlung von Personendaten ins Ausland. Nichtsdestotrotz sind zahlreiche Unternehmen auf ausländische (insbesondere amerikanische) Softwarelösungen angewiesen.
Die FINMA führte im Frühling 2023 eine Erhebung zur Geldwäscherei-Risikoanalyse bei über 30 Banken durch und stellte erhebliche Defizite fest. Sämtliche Geldwäschereirisiken, denen ein Finanzintermediär ausgesetzt ist, müssen identifiziert, erfasst, analysiert und bemessen werden. Dies beinhaltet auch das Festlegen einer Risikotoleranz mit Schwellenwerten. Damit wurde ein komplettes Geldwäscherei-Risikomanagement erwartet, was die FINMA in ihrer Aufsichtsmitteilung 05/2023 vom 24. August 2023 schliesslich publizierte.
