Mit der neuen Version des FIDLEG Prüfprogramms für Vermögensverwalter nach Art. 17 FINIG, das in Anlehnung an die von der FINMA veröffentlichten Suitability-Prüfprogramme erstellt und ab 2026 verbindlich zur Anwendung kommt, wird die Aufsicht über Vermögensverwalter deutlich präziser, risikoorientierter und umfassender ausgestaltet.
Warum die gesetzliche Prüfpflicht für Scale-ups mehr ist als eine Formalität.
Liechtenstein hat sich in den letzten Jahren zunehmend als Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit und verantwortungsvoller Unternehmensführung etabliert. Die Umsetzung von EU-Vorgaben von Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG) steht im Fokus.
Da Kryptowährungen aktuell noch wenig reguliert sind und ihr Wert relativ stark schwankt, bringt das nicht nur gewisse Geschäftsrisiken mit sich - auch bei der Abschlussprüfung gibt es Risiken, beispielsweise die Bewertungsunsicherheit. Hält eine Unternehmung einen wesentlichen Teil seines Vermögens in Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum, gibt es somit Einiges zu beachten. Neben dem Handwerk der Wirtschaftsprüfung, ist spezifisches Fachwissen über das Krypto-Ökosystem und die Blockchain notwendig. Im Artikel «Kryptos fordern die Abschlussprüfer» erklären Christian Bögli und Michael Merz, welche Prüfrisiken bei Firmen mit Kryptowährungen bestehen und wie sich diese minimieren lassen.
Am Grant Thornton Standort in Schaan, Liechtenstein, wurde das Bürogebäude mit einem Neubau unmittelbar neben dem bestehenden Haus erweitert. In den vergangenen Jahren verzeichnete Grant Thornton Schweiz/Liechtenstein ein starkes Wachstum. Vor diesem Hintergrund stieg auch der Bedarf nach weiteren Räumlichkeiten. «Mit dem Erweiterungsbau wurde dieses Problem gelöst und gleichzeitig die verschiedenen Abteilungen optimal platziert.», erklärt Rainer Marxer, Partner bei Grant Thornton. Nicht nur mehr Platz sollte geschaffen werden, sondern dieser sollte auch an die heutigen Anforderungen angepasst und optimiert werden. Ende 2021 wurde das Projekt fertiggestellt und die Mitarbeitenden in Schaan konnten ihre neuen Büros plangemäss beziehen. Im Wirtschaftregional haben der Architekt des Baus, Hanspeter Schreiber und Rainer Marxer, Partner bei Grant Thornton in Schaan, Rede und Antwort gestanden und der Redaktion die wichtigsten Fragen rund um das Projekt beantwortet. Lesen Sie mehr…
Die neue Finanzmarktregulierung insbesondere mit FIDLEG und FINIG ist in der Schweiz seit Anfang 2020 in Kraft. Betroffen sind Anlage- und Vermögensberater, Asset Manager sowie Verwalter von Kollektivvermögen und alle, welche mit Finanzdienstleistungen sowie dem Angebot und der Vermarktung von Finanzinstrumenten zu tun haben – etwa mit dem Fondsvertrieb. Nach rund anderthalb Jahren und etlichen Erschwernissen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist der Zeitpunkt gekommen, unter betroffenen Finanzdienstleistern aller Gattungen eine weitere Zwischenbilanz zu ziehen. In dieser Ausgabe des B2B-Panels vom Juni 2021 erläutert Veronika Britt, Senior Managerin bei Grant Thornton Schweiz/Liechtenstein worauf bei der Finanzmarktregulierung besonders geachtet werden muss und wie Grant Thornton Ihr Unternehmen unterstützen kann:
Per 1. Januar 2020 traten das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) und das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) in Kraft. Präzisiert werden sie durch Verordnungen, welche der Bundesrat am 6. November 2019 publizierte. Für die Umsetzung der neuen Anforderungen an die Vermögensverwalter sind verschiedene Übergangsfristen vorgesehen. Was gilt es für Sie als Vermögensverwalter dabei zu beachten?
Während einige Finanzintermediäre eigene Formulare und Checklisten erstellen, ist bei anderen kaum eine Dokumentation zu den Selbstauskünften zu finden. Gemäss Art. 7 Abs. 13 AIA-Gesetz ist eine Selbstauskunft jedoch immer zu plausibilisieren. Dazu müssen von Unternehmen aktuelle Jahresrechnungen und Nachweise zur Ansässigkeit bei natürlichen Personen eingeholt werden. Bei komplexen Strukturen benötigt es zudem entsprechende Organigramme und Bilanzen von Tochtergesellschaften sowie Darlehens- und andere Verträge. Dieses Verbesserungspotential haben wir verschiedentlich in den Kontrollen ausgemacht.
Per 1. Januar 2020 sind das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) und das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) in Kraft getreten. Präzisiert wurden sie durch Verordnungen, welche der Bundesrat am 6. November 2019 publizierte. Für die Umsetzung der neuen Anforderungen, die für Vermögensverwalter gelten, sind verschiedene Übergangsfristen vorgesehen. Gerne unterstützen wir Sie dabei, die neuen regulatorischen Vorgaben effizient umzusetzen.
Bitcoin, Distributed Ledger Technology (Blockchain oder DLT), Kryptowährungen, Token, Wallets, Public & Private Keys. Die relative Bedeutung dieser neuen Begriffe steht im Kontrast mit dem bisherigen Wortschatz in der Finanzwelt. Entsprechend ist es notwendig, eine Brücke zwischen diesen jungen Entwicklungen und altbewährten Definitionen zu schlagen. Folgende Fragen stehen im Zentrum:
FINANCE FORUM LIECHTENSTEIN AM 9. MÄRZ 2017 Grant Thornton
