Im Special «Finance Forum Zürich» der Handelszeitung vom 2. Juli 2026 analysiert Fabian Schmid, Leiter Regulatory & Compliance Financial Services, die aktuellen Regulierungsvorhaben und deren Auswirkungen für Schweizer Finanzdienstleister ein.
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Die FINMA hat am 4. Juni 2026 die Aufsichtsmitteilung 04/2026 veröffentlicht und ergänzt damit die Aufsichtsmitteilung 05/2023 zur Geldwäschereirisikoanalyse nach Art. 25 Abs. 2 GwV‑FINMA. Die Mitteilung basiert auf Prüfungen der FINMA bei Banken und FINIG-Instituten und präzisiert deren Erwartungen an Inhalt, Methodik und Steuerungsfunktion der Risikoanalyse.
Im Hinblick auf die nächste FATF-Länderprüfung der Schweiz Mitte 2027 verschärfen Gesetzgeber und FINMA im 2. Halbjahr 2026 die regulatorischen Anforderungen im Bereich der Geldwäschereibekämpfung, insbesondere durch Anpassungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), der Geldwäschereiverordnung der FINMA (GwV-FINMA) sowie die Einführung eines Transparenzregisters für juristische Personen. Zudem hat die FINMA mit der Aufsichtsmitteilung 04/2026 ihre Erwartungen an die GwG-Risikoanalyse konkretisiert. Nachfolgend geben wir einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen und deren praktische Auswirkungen für Finanzinstitute.
Die FINMA hat 2026 die Teilrevision der GwV‑FINMA in die Anhörung geschickt. Im Fokus stehen strengere Anforderungen zur Verhinderung von Sanktionsverstössen, mehr Transparenz bei Eigentümer- und Kontrollstrukturen sowie präzisierte Regeln für Korrespondenzbankbeziehungen und Unterkonten. Finanzintermediäre müssen insbesondere ihre KYC‑Prozesse, Governance und Kontrollsysteme überprüfen und anpassen, um neuen regulatorischen Anforderungen und internationalen Standards gerecht zu werden.
Dieser Artikel bietet einen Überblick über die Umsetzung des EU-Pakets zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML) in Liechtenstein, einschließlich der Aufhebung des derzeitigen SPG und der Einführung des neuen Geldwäschereigesetzes (AMLA). Er skizziert die wichtigsten regulatorischen Änderungen, die Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen betreffen, hebt den erweiterten Kreis der meldepflichtigen Unternehmen hervor und erläutert strengere Sorgfalts-, Melde- und Compliance-Anforderungen. Der Artikel befasst sich zudem mit der Rolle der Aufsichtsbehörden, den aktualisierten Regeln zur Risikoklassifizierung und dem voraussichtlichen Zeitplan für die Umsetzung und hilft Marktteilnehmern dabei, ihre Bereitschaft einzuschätzen und ihre internen AML-Rahmenwerke entsprechend anzupassen.
Der Bundesrat setzt mit einer neuen nationalen Strategie klare Akzente gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung mit Fokus auf Transparenz, Strafverfolgung, Asset Recovery und Zusammenarbeit.
Auch ohne spezifisches KI-Gesetz stehen Schweizer Finanzinstitute heute in der Verantwortung, ihren Einsatz von KI angemessen zu steuern.
Am 25. Februar 2026 hat der Bundesrat beschlossen, die weiteren Massnahmen des 19. EU-Sanktionspakets gegenüber Russland zu übernehmen. Mit dem Inkrafttreten am 26. Februar 2026 wurde in der Schweiz erstmals ein vollständig ausgestalteter sanktionsrechtlicher Rahmen für den Kryptobereich geschaffen. Die Regulierung betrifft sämtliche Finanzintermediäre und entfaltet besonders praktische Relevanz für Institute mit Krypto-Exponierung.
Am 22. Oktober 2025 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu einer Änderung des Finanzinstitutgesetzes (FINIG) eröffnet. Geplant ist die Einführung zweier neuer Bewilligungskategorien – Zahlungsmittelinstitute und Krypto-Institute – mit dem Ziel die Attraktivität des Wirtschafts- und Finanzplatzes Schweiz zu erhöhen und eine Verbesserung der Integration innovativer Finanztechnologien in das bestehende Finanzsystem herzustellen. Im Kontext der vorgeschlagenen FINIG-Änderungen sollen auch weitere finanzmarktrechtliche Gesetze (FIDLEG, GwG, FINMAG, FinfraG) angepasst werden.
GTRegs ist ein Regulatory Monitoring Tool für den Schweizer Finanzmarkt. Es unterstützt Verwaltungsräte, Geschäftsleitungen sowie Risk- und Compliance-Verantwortliche von regulierten Finanzinstituten bei der strukturierten Einordnung regulatorischer Entwicklungen.
Im März 2024 haben wir unsere Matchmaking Plattform für Vermögensverwalter lanciert. Sie wurde mit dem Ziel entwickelt, Vermögensverwaltern einen kostenfreien Zugang zum umfassenden Netzwerk von Grant Thornton zu ermöglichen und Sie damit gezielt bei der Suche nach passenden Kooperationen zu unterstützen. Seither sind fast zwei Jahre vergangen, ein idealer Zeitpunkt, um Ihnen einen Einblick in den aktuellen Stand und die jüngsten Entwicklungen zu geben.
Am 16. Dezember 2025 hat die FINMA die Anhörung zu einer Änderung des FINMA-Rundschreibens 2016/7 «Video- und Online-Identifizierung» eröffnet. Ziel ist es, die bestehenden Regelungen an technologische Entwicklungen und neue gesetzliche Grundlagen anzupassen. Insbesondere wird das voraussichtlich Mitte 2026 in Kraft tretende Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise («E-ID-Gesetz») berücksichtigt. Die Neuerungen sind für alle Finanzdienstleister von Bedeutung, die Neukunden auf elektronischem Weg identifizieren.
Etwas über zwei Jahre nach Inkrafttreten der revidierten Datenschutzgesetzgebung und um entsprechende Implementierungserfahrung reicher, ist das Bewusstsein für die Komplexität der Materie mehrheitlich geschärft. Der vorliegende Beitrag zeigt auf, wo seitens Eidgenössischer Datenschutz und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) im Rahmen seiner Aufsichtstätigkeit Handlungsbedarf identifiziert wurde, welche datenschutzrechtlichen Risiken sich aus dem soeben veröffentlichten FINMA-Risikomonitor 2025 herauslesen lassen und welche Herausforderungen sich hieraus für Finanzinstitute ergeben. Sodann wird kurz auf datenschutzrechtliche Aspekte bei der Benutzung von künstlicher Intelligenz («KI») eingegangen.
Im Mai 2024 berichteten wir über das geplante EU-Geldwäsche-Paket, bestehend aus einer Richtlinie und drei Verordnungen. Ziel ist die Vereinheitlichung und Stärkung der EU-Vorschriften zur Geldwäschereibekämpfung. Wo stehen wir heute, rund anderthalb Jahre nach Inkrafttreten? Welche Regelungen gelten bereits, und was kommt noch auf die Mitgliedstaaten und Finanzinstitute zu? Nachfolgend ein kompakter Überblick zum aktuellen Status und Zeitplan des AML-Packages.
Qualifiziert Beteiligte, Geschäftsführer oder Verwaltungsratsmitglieder von Banken und anderen Finanzinstituten, die von der FINMA bewilligt und beaufsichtigt werden, erinnern sich an die Formulare mit den unscheinbaren Bezeichnungen B1, B2 und B3.
Unvorhersehbare Ereignisse oder rechtliche Verstösse können Unternehmen und deren Führungspersonen unvermittelt in eine Krisensituation bringen.
