Am 22. Oktober 2025 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu einer Änderung des Finanzinstitutgesetzes (FINIG) eröffnet. Geplant ist die Einführung zweier neuer Bewilligungskategorien – Zahlungsmittelinstitute und Krypto-Institute – mit dem Ziel die Attraktivität des Wirtschafts- und Finanzplatzes Schweiz zu erhöhen und eine Verbesserung der Integration innovativer Finanztechnologien in das bestehende Finanzsystem herzustellen. Im Kontext der vorgeschlagenen FINIG-Änderungen sollen auch weitere finanzmarktrechtliche Gesetze (FIDLEG, GwG, FINMAG, FinfraG) angepasst werden.
GTRegs ist ein Regulatory Monitoring Tool für den Schweizer Finanzmarkt. Es unterstützt Verwaltungsräte, Geschäftsleitungen sowie Risk- und Compliance-Verantwortliche von regulierten Finanzinstituten bei der strukturierten Einordnung regulatorischer Entwicklungen.
Im März 2024 haben wir unsere Matchmaking Plattform für Vermögensverwalter lanciert. Sie wurde mit dem Ziel entwickelt, Vermögensverwaltern einen kostenfreien Zugang zum umfassenden Netzwerk von Grant Thornton zu ermöglichen und Sie damit gezielt bei der Suche nach passenden Kooperationen zu unterstützen. Seither sind fast zwei Jahre vergangen, ein idealer Zeitpunkt, um Ihnen einen Einblick in den aktuellen Stand und die jüngsten Entwicklungen zu geben.
Am 16. Dezember 2025 hat die FINMA die Anhörung zu einer Änderung des FINMA-Rundschreibens 2016/7 «Video- und Online-Identifizierung» eröffnet. Ziel ist es, die bestehenden Regelungen an technologische Entwicklungen und neue gesetzliche Grundlagen anzupassen. Insbesondere wird das voraussichtlich Mitte 2026 in Kraft tretende Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise («E-ID-Gesetz») berücksichtigt. Die Neuerungen sind für alle Finanzdienstleister von Bedeutung, die Neukunden auf elektronischem Weg identifizieren.
Etwas über zwei Jahre nach Inkrafttreten der revidierten Datenschutzgesetzgebung und um entsprechende Implementierungserfahrung reicher, ist das Bewusstsein für die Komplexität der Materie mehrheitlich geschärft. Der vorliegende Beitrag zeigt auf, wo seitens Eidgenössischer Datenschutz und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) im Rahmen seiner Aufsichtstätigkeit Handlungsbedarf identifiziert wurde, welche datenschutzrechtlichen Risiken sich aus dem soeben veröffentlichten FINMA-Risikomonitor 2025 herauslesen lassen und welche Herausforderungen sich hieraus für Finanzinstitute ergeben. Sodann wird kurz auf datenschutzrechtliche Aspekte bei der Benutzung von künstlicher Intelligenz («KI») eingegangen.
Im Mai 2024 berichteten wir über das geplante EU-Geldwäsche-Paket, bestehend aus einer Richtlinie und drei Verordnungen. Ziel ist die Vereinheitlichung und Stärkung der EU-Vorschriften zur Geldwäschereibekämpfung. Wo stehen wir heute, rund anderthalb Jahre nach Inkrafttreten? Welche Regelungen gelten bereits, und was kommt noch auf die Mitgliedstaaten und Finanzinstitute zu? Nachfolgend ein kompakter Überblick zum aktuellen Status und Zeitplan des AML-Packages.
Qualifiziert Beteiligte, Geschäftsführer oder Verwaltungsratsmitglieder von Banken und anderen Finanzinstituten, die von der FINMA bewilligt und beaufsichtigt werden, erinnern sich an die Formulare mit den unscheinbaren Bezeichnungen B1, B2 und B3.
Unvorhersehbare Ereignisse oder rechtliche Verstösse können Unternehmen und deren Führungspersonen unvermittelt in eine Krisensituation bringen.
Nach jahrelangen Verhandlungen haben die Schweiz und die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) am 27. Juni 2024 ein neues FATCA-Abkommen («Foreign Account Tax Compliance Act») unterzeichnet.
Im Special «Finance Forum Zürich» der Handelszeitung vom 26. Juni 2025 ordnet Fabian Schmid, Leiter Regulatory & Compliance Financial Services, die Entwicklungen im Schweizer Finanzmarkt ein und erklärt, weshalb die Schweiz bezüglich Bankenregulierung gut positioniert ist und dennoch vor entscheidenden Reformen steht.
Im Rahmen der Aufarbeitung der Credit Suisse-Krise hat der Bundesrat am 6. Juni 2025 die Eckwerte für umfassende Gesetzes- und Verordnungsanpassungen festgelegt, mit denen das bestehende Regulierungs- und Aufsichtssystem gezielt weiterentwickelt werden soll. Ziel ist es, den Finanzplatz zu stärken und die Risiken für den Bund, die Steuerzahlenden und die Gesamtwirtschaft bei künftigen Krisen deutlich zu reduzieren.
Sanktions- und Embargovorgaben haben in den vergangenen Jahren massiv an Relevanz gewonnen – sowohl regulatorisch als auch operativ. Globale Krisen, sekundäre Sanktionsrisiken und geopolitisch motivierte Restriktionen wirken sich zunehmend auch auf Schweizer Finanzintermediäre aus. Während sich die Rechtslage stetig ändert, steigen die Erwartungen der Aufsichtsbehörden an ein aktives Management von Sanktionsrisiken.
Das FINMA-Rundschreiben zu den Verhaltenspflichten nach dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten, teilweise mit einer Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2025. Bei vielen Vorgaben des neuen Rundschreibens bestehen Interpretationsspielraum und Unsicherheiten in Bezug auf die Umsetzung. Wir fassen die wichtigsten Stolpersteine zusammen.
Der Bundesrat will die KI-Konvention des Europarats ratifizieren – Was erwartet die Finanzbranche?
Seit dem 30. Dezember 2024 ist die EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets Regulation «MiCA») vollständig anwendbar. Der neue Rechtsrahmen vereinheitlicht die EU-Marktregeln im Bereich der Kryptowerte und stärkt damit die Markt- und Finanzstabilität sowie den Anlegerschutz.
Investitionen in Private Markets haben in den letzten Jahren auch in der Schweiz stark an Bedeutung gewonnen. Der regulatorische Rahmen sollte mit dieser Entwicklung Schritt halten.
