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Meldeverfahren bei Umstrukturierungen: effizient, steuerneutral und rechtssicher

Dr. Matthias Hofer
Von:
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Umstrukturierungen gehören zum unternehmerischen Alltag. Das Meldeverfahren ermöglicht es, bestimmte Vermögensübertragungen mehrwertsteuerlich effizient abzuwickeln, ohne unnötige Liquiditätsbelastungen auszulösen. Eine korrekte Anwendung setzt jedoch voraus, dass die gesetzlichen und zeitlichen Anforderungen frühzeitig erkannt und eingehalten werden.
Inhalt

Was ist das Meldeverfahren?

Das Meldeverfahren ist eine besondere Form der Mehrwertsteuerabrechnung, die im Zusammenhang mit Umstrukturierungen und Vermögensübertragungen zur Anwendung kommen kann. Es spielt insbesondere dann eine Rolle, wenn Betriebe, Teilbetriebe oder ausgewählte Vermögenswerte im Rahmen von Reorganisationen übertragen werden. Ziel des Meldeverfahrens ist es, solche Transaktionen mehrwertsteuerlich ohne effektiven Steuerfluss abzuwickeln und die Mehrwertsteuer stattdessen mittels Meldung an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) zu erfassen. In diesem Zusammenhang übernimmt der Erwerber grundsätzlich die mehrwertsteuerliche Ausgangslage des Veräusserers, insbesondere hinsichtlich Bemessungsgrundlage und Vorsteuerabzugsberechtigung.

 

Obligatorische Anwendung und massgebende Voraussetzungen

In der Praxis ist das Meldeverfahren in bestimmten Konstellationen zwingend anzuwenden, etwa bei qualifizierten Umstrukturierungen oder bei der Übertragung eines Betriebs oder Teilbetriebs, sofern die beteiligten Parteien mehrwertsteuerlich erfasst sind. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von der Struktur der Transaktion und dem Verhältnis der beteiligten Parteien. Die Anwendung des Meldeverfahrens erfolgt in der Regel im Rahmen der ordentlichen Mehrwertsteuerabrechnung für jene Abrechnungsperiode, in der die Vermögensübertragung rechtlich umgesetzt wird. Die Verwaltungspraxis sieht unter bestimmten Umständen auch vor, dass eine Anwendung des Meldeverfahrens nachträglich berücksichtigt werden kann, sofern die Transaktion mehrwertsteuerlich konsistent abgewickelt wurde.

 

Freiwillige Anwendung und zeitliche Grenzen

Ist das Meldeverfahren nicht obligatorisch, kann es unter gewissen Voraussetzungen freiwillig in Betracht gezogen werden. Dies betrifft insbesondere bestimmte Übertragungen von Grundstücken oder umstrukturierungsähnliche Geschäftsvorgänge, bei denen ein entsprechendes Interesse an einer Abwicklung im Meldeverfahren besteht. In diesen Fällen kommt den formellen Anforderungen und der zeitlichen Einordnung der Deklaration eine besondere Bedeutung zu. Die Verwaltungspraxis hat diese Aspekte in den letzten Jahren weiter präzisiert und dabei insbesondere die zeitlichen Grenzen klarer definiert, innerhalb derer eine Anwendung des Meldeverfahrens noch möglich ist, wenn formelle Hinweise im Vertrag oder in der Abrechnung fehlen.

 

Praxisrelevanz und Handlungsbedarf

Vor diesem Hintergrund zeigt sich, dass das Meldeverfahren bei Umstrukturierungen zwar ein etabliertes Instrument ist, seine Anwendung jedoch eine sorgfältige Einordnung des konkreten Sachverhalts sowie ein Verständnis der massgebenden zeitlichen Rahmenbedingungen erfordert. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit diesen Fragen trägt dazu bei, unerwünschte mehrwertsteuerliche Konsequenzen zu vermeiden und Rechtssicherheit zu schaffen.

 

Unsere Unterstützung

Grant Thornton Schweiz und Liechtenstein begleitet Unternehmen bei der mehrwertsteuerlichen Einordnung von Umstrukturierungen und unterstützt bei der Beurteilung, ob und in welcher Form das Meldeverfahren zur Anwendung gelangen kann. Dabei stehen wir als Ansprechpartner für Fragen zur Strukturierung, zur zeitlichen Umsetzung sowie zu den formellen Rahmenbedingungen zur Verfügung. 

 

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