FIDLEG-Prüfung für Vermögensverwalter nach Art. 17 FINIG: Das ändert sich ab 2026
Audit Financial Services
Mit der neuen Version des FIDLEG Prüfprogramms für Vermögensverwalter nach Art. 17 FINIG, das in Anlehnung an die von der FINMA veröffentlichten Suitability-Prüfprogramme erstellt und ab 2026 verbindlich zur Anwendung kommt, wird die Aufsicht über Vermögensverwalter deutlich präziser, risikoorientierter und umfassender ausgestaltet.
