Der Bundesrat setzt mit einer neuen nationalen Strategie klare Akzente gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung mit Fokus auf Transparenz, Strafverfolgung, Asset Recovery und Zusammenarbeit.
Am 25. Februar 2026 hat der Bundesrat beschlossen, die weiteren Massnahmen des 19. EU-Sanktionspakets gegenüber Russland zu übernehmen. Mit dem Inkrafttreten am 26. Februar 2026 wurde in der Schweiz erstmals ein vollständig ausgestalteter sanktionsrechtlicher Rahmen für den Kryptobereich geschaffen. Die Regulierung betrifft sämtliche Finanzintermediäre und entfaltet besonders praktische Relevanz für Institute mit Krypto-Exponierung.
Im Mai 2024 berichteten wir über das geplante EU-Geldwäsche-Paket, bestehend aus einer Richtlinie und drei Verordnungen. Ziel ist die Vereinheitlichung und Stärkung der EU-Vorschriften zur Geldwäschereibekämpfung. Wo stehen wir heute, rund anderthalb Jahre nach Inkrafttreten? Welche Regelungen gelten bereits, und was kommt noch auf die Mitgliedstaaten und Finanzinstitute zu? Nachfolgend ein kompakter Überblick zum aktuellen Status und Zeitplan des AML-Packages.
Unvorhersehbare Ereignisse oder rechtliche Verstösse können Unternehmen und deren Führungspersonen unvermittelt in eine Krisensituation bringen.
Sanktions- und Embargovorgaben haben in den vergangenen Jahren massiv an Relevanz gewonnen – sowohl regulatorisch als auch operativ. Globale Krisen, sekundäre Sanktionsrisiken und geopolitisch motivierte Restriktionen wirken sich zunehmend auch auf Schweizer Finanzintermediäre aus. Während sich die Rechtslage stetig ändert, steigen die Erwartungen der Aufsichtsbehörden an ein aktives Management von Sanktionsrisiken.
Sanktionen und Embargos stellen Finanzinstitute vor grosse Herausforderungen. Nationale und internationale Vorgaben erfordern komplexe Prüfprozesse, während Verstösse rechtliche, finanzielle und reputationsbezogene Risiken bergen.
Die Anzahl erfolgreicher Cyber-Attacken nimmt seit Jahren zu. Daher zählen Cyber-Attacken zu den Hauptrisiken von FINMA-beaufsichtigten Instituten. Die neue FINMA-Aufsichtsmitteilung 03/2024 formuliert nun spezifische Anforderungen an den Umgang mit Cyber-Risiken und beantwortet wiederkehrende Fragen zu den Meldepflichten. Obwohl sie sich insbesondere an grössere und höher regulierte Institute wie Banken richtet, sind die in der Mitteilung formulierten Grundsätze in abgeschwächter Form auch für kleinere und mittlere Vermögensverwalter gemäss Art. 17 des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) anwendbar. Insbesondere müssen auch die Verwaltungsräte der betroffenen Institute gerüstet sein.
Der Bundesrat hat Ende Mai 2024 die Botschaft zur Weiterentwicklung der Geldwäscherei-Bekämpfung an das Parlament übermittelt. Die Hauptziele der Vorlage sind die Einführung eines Transparenzregisters für juristische Personen und die Einführung von GwG-Sorgfaltspflichten für Anwälte und Berater. Der Gesetzesvorschlag stellt eine bedeutende Anpassung dar, um den steigenden internationalen Anforderungen an die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung gerecht zu werden.
In der Europäischen Union (EU) gibt es aktuell spannende Entwicklungen in der Geldwäschereigesetzgebung. Stark betroffen von den künftigen Vorschriften sind der Krypto-Sektor sowie Händler von Luxusgütern wie Autos, Kunstwerken, Jachten, Schmuck etc. Auch für Profifussballvereine und -agenten werden Auswirkungen erwartet. Zudem sollen eine EU-weite Obergrenze für Barzahlungen von maximal EUR 10'000 und eine neue EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche geschaffen werden. Dieser Beitrag zeigt die wichtigsten Neuerungen auf EU-Ebene, welche mittelfristig auch auf die schweizerische Geldwäscherei-Gesetzgebung einen Einfluss haben können.
Die FINMA führte im Frühling 2023 eine Erhebung zur Geldwäscherei-Risikoanalyse bei über 30 Banken durch und stellte erhebliche Defizite fest. Sämtliche Geldwäschereirisiken, denen ein Finanzintermediär ausgesetzt ist, müssen identifiziert, erfasst, analysiert und bemessen werden. Dies beinhaltet auch das Festlegen einer Risikotoleranz mit Schwellenwerten. Damit wurde ein komplettes Geldwäscherei-Risikomanagement erwartet, was die FINMA in ihrer Aufsichtsmitteilung 05/2023 vom 24. August 2023 schliesslich publizierte.
Spätestens seit dem Russland-Ukraine-Konflikt sind sie vermehrt im Fokus der breiten Öffentlichkeit: Nationale und internationale Sanktionen. Sie sind für eine Vielzahl von Schweizer Unternehmen, speziell auch für die Finanzbranche, relevant und herausfordernd. Bei einer Verletzung von Sanktionsmassnahmen drohen neben Reputationsschäden auch straf- und aufsichtsrechtliche Konsequenzen.
Vertiefte GwG/KYC-Hintergrundabklärungen zu Kunden und Prospects
Noch im Sommer 2023 soll eine neue Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung kommen, welche die Einführung eines zentralen Registers der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen in der Schweiz beinhaltet. Inwiefern sind Finanzintermediäre davon betroffen?
