GTRegs ist ein Regulatory Monitoring Tool für den Schweizer Finanzmarkt. Es unterstützt Verwaltungsräte, Geschäftsleitungen sowie Risk- und Compliance-Verantwortliche von regulierten Finanzinstituten bei der strukturierten Einordnung regulatorischer Entwicklungen.
Im März 2024 haben wir unsere Matchmaking Plattform für Vermögensverwalter lanciert. Sie wurde mit dem Ziel entwickelt, Vermögensverwaltern einen kostenfreien Zugang zum umfassenden Netzwerk von Grant Thornton zu ermöglichen und Sie damit gezielt bei der Suche nach passenden Kooperationen zu unterstützen. Seither sind fast zwei Jahre vergangen, ein idealer Zeitpunkt, um Ihnen einen Einblick in den aktuellen Stand und die jüngsten Entwicklungen zu geben.
Im Special «Finance Forum Zürich» der Handelszeitung vom 26. Juni 2025 ordnet Fabian Schmid, Leiter Regulatory & Compliance Financial Services, die Entwicklungen im Schweizer Finanzmarkt ein und erklärt, weshalb die Schweiz bezüglich Bankenregulierung gut positioniert ist und dennoch vor entscheidenden Reformen steht.
Im Rahmen der Aufarbeitung der Credit Suisse-Krise hat der Bundesrat am 6. Juni 2025 die Eckwerte für umfassende Gesetzes- und Verordnungsanpassungen festgelegt, mit denen das bestehende Regulierungs- und Aufsichtssystem gezielt weiterentwickelt werden soll. Ziel ist es, den Finanzplatz zu stärken und die Risiken für den Bund, die Steuerzahlenden und die Gesamtwirtschaft bei künftigen Krisen deutlich zu reduzieren.
Der Bundesrat will die KI-Konvention des Europarats ratifizieren – Was erwartet die Finanzbranche?
Investitionen in Private Markets haben in den letzten Jahren auch in der Schweiz stark an Bedeutung gewonnen. Der regulatorische Rahmen sollte mit dieser Entwicklung Schritt halten.
Nachdem in der EU im August letzten Jahres die KI-Verordnung («AI Act») in Kraft getreten ist, wird nun auch die KI-Regulierung in der Schweiz konkreter. Dazu trägt insbesondere die FINMA mit ihrer Aufsichtsmitteilung 08/2024 bei. Nachdem die FINMA erstmals bereits Ende 2023 in ihrem Risikomonitor ihre Erwartungen zu vier besonders herausfordernden Bereichen formulierte , macht die Aufsichtsbehörde in ihrer Aufsichtsmitteilung weiter auf die Risiken beim Einsatz von künstlicher Intelligenz im Finanzmarkt aufmerksam und kommuniziert konkretere Erwartungen an eine angemessene Governance und ein angemessenes Risikomanagement. Diese Entwicklungen erfordern auch von Schweizer Finanzdienstleistern, die KI-Systeme einsetzen möchten, eine Auseinandersetzung mit der KI-Regulierung.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat das Rundschreiben zu den Verhaltenspflichten nach dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) finalisiert und veröffentlicht. Dieses tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und verfolgt das Ziel, einheitliche Standards für die Information und Betreuung von Kunden im Finanzdienstleistungssektor zu schaffen. Für die Umsetzung bestimmter Vorgaben besteht eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2025. Das Rundschreiben wurde in der Anhörung intensiv diskutiert und von Branchenvertretern kritisiert. Verschiedene Punkte hat die FINMA aus der Anhörung aufgenommen und in der finalen Fassung geändert, an allen wesentlichen Kerninhalten des Entwurfs wurde aber festgehalten.
Die von der Finma geforderte Erklärbarkeit von KI-gestützten Geschäftsmodellen in der Finanzindustrie stellt die Prüfer vor neue Herausforderungen.
Der Beitrag informiert Sie über den kürzlich veröffentlichten Entwurf des neuen FINMA-Rundschreibens zu den Verhaltenspflichten gemäss FIDLEG (Finanzdienstleistungsgesetz). Dieses Rundschreiben stellt einerseits einen wichtigen Schritt dar, um die bestehenden Regelungen weiter zu präzisieren und deren praktische Umsetzung zu erleichtern, andererseits wird dessen Umsetzung zu Anpassungsbedarf bei den meisten Finanzdienstleistern führen. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) strebt damit schliesslich eine Erhöhung der Rechtssicherheit für Finanzdienstleister und einen verbesserten Schutz der Anleger an.
Worauf Vermögensverwalter von Kollektivvermögen bei den neuen Regulierungen achten müssen.
Am 1. März 2024 sind verschiedene Neuerungen der Kollektivanlagenverordnung (KKV) in Kraft getreten. Die meisten Änderungen betreffen die Einführung des neuen L-QIF, worüber wir bereits separat berichtet haben. Daneben erfolgten jedoch weitere bedeutende Anpassungen der KKV. Diese gelten auch für bestehende Institute, welche keine L-QIF verwalten und tangieren verschiedenste Aspekte wie etwa das Management von Liquiditätsrisiken.
Am 1. März 2024 werden mit den Anpassungen des Kollektivanlagengesetz (KAG) und der Kollektivanlagenverordnung (KKV) die rechtlichen Grundlagen für den Limited Qualified Investor Fund (L-QIF) in Kraft treten. Dieser soll in Anlehnung an den luxemburgischen RAIF auch in der Schweiz einen flexibleren Fonds einführen, wie er in verschiedenen Ausprägungen in den EU-Ländern bereits existiert. Ziel ist es, den Schweizer Fondsplatz zu stärken und wettbewerbsfähiger machen.
Spätestens seit der Ankündigung des Bundesrates vom November 2023 ist die Künstliche Intelligenz (KI) auch in der Schweiz auf dem regulatorischen Radarschirm angekommen. Gleichzeitig hat die FINMA erste Erwartungen aus regulatorischer Optik an Finanzdienstleister im Umgang mit KI formuliert. Noch weiter fortgeschritten ist der KI-Regulierungsprozess in der Europäischen Union (EU). Die finale Fassung zu deren KI-Verordnung («AI Act») wird bereits im ersten Quartal 2024 erwartet. Diese Entwicklungen erfordern auch von Schweizer Finanzdienstleistern, die KI-Systeme einsetzen möchten, eine Auseinandersetzung mit der geplanten Regulierung.
Am 1. Januar 2024 tritt das FINMA-Rundschreiben 2023/1 «Operationelle Risiken und Resilienz – Banken» in Kraft. Mit dem Inkrafttreten des überarbeiteten FINMA-Rundschreibens erfolgen wesentliche Anpassungen in den Bereichen Management der Informations- und Kommunikationstechnologie-Risiken (IKT-Risiken) und Management der Risiken kritischer Daten. Zudem gilt es neue Vorgaben zur Sicherstellung der operationellen Resilienz zu beachten. Was sind die wichtigsten Aspekte des Rundschreibens und welche Bedeutung hat es für FINIG-Institute?
Was Finanzdienstleisterinnen und -dienstleister aus Sicht des Prüfers im Regulatory Change Management zu beachten haben.
