Seit dem 30. Dezember 2024 ist die EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets Regulation «MiCA») vollständig anwendbar. Der neue Rechtsrahmen vereinheitlicht die EU-Marktregeln im Bereich der Kryptowerte und stärkt damit die Markt- und Finanzstabilität sowie den Anlegerschutz.
Nachdem in der EU im August letzten Jahres die KI-Verordnung («AI Act») in Kraft getreten ist, wird nun auch die KI-Regulierung in der Schweiz konkreter. Dazu trägt insbesondere die FINMA mit ihrer Aufsichtsmitteilung 08/2024 bei. Nachdem die FINMA erstmals bereits Ende 2023 in ihrem Risikomonitor ihre Erwartungen zu vier besonders herausfordernden Bereichen formulierte , macht die Aufsichtsbehörde in ihrer Aufsichtsmitteilung weiter auf die Risiken beim Einsatz von künstlicher Intelligenz im Finanzmarkt aufmerksam und kommuniziert konkretere Erwartungen an eine angemessene Governance und ein angemessenes Risikomanagement. Diese Entwicklungen erfordern auch von Schweizer Finanzdienstleistern, die KI-Systeme einsetzen möchten, eine Auseinandersetzung mit der KI-Regulierung.
Seit 2019 haben Projekte zur Herausgabe von Stablecoins an Bedeutung gewonnen. In der neuen FINMA-Aufsichtsmitteilung 06/2024 informiert die Aufsichtsbehörde über finanzmarktrechtliche Aspekte von Stablecoin-Projekten und deren Auswirkungen auf die Beaufsichtigten. Die FINMA definiert darin insbesondere bestimmte Mindestanforderungen an Ausfallgarantien von Banken, welche von den Stablecoin-Herausgebenden oft in Anspruch genommen werden, damit sie keiner bankenrechtlichen Bewilligungspflicht unterstehen. Zudem weist die FINMA auf die erhöhten Risiken betreffend Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierung sowie Sanktionsumgehung hin und präzisiert die geldwäschereirechtlichen Sorgfaltspflichten von Stablecoin-Herausgebenden.
Spätestens seit der Ankündigung des Bundesrates vom November 2023 ist die Künstliche Intelligenz (KI) auch in der Schweiz auf dem regulatorischen Radarschirm angekommen. Gleichzeitig hat die FINMA erste Erwartungen aus regulatorischer Optik an Finanzdienstleister im Umgang mit KI formuliert. Noch weiter fortgeschritten ist der KI-Regulierungsprozess in der Europäischen Union (EU). Die finale Fassung zu deren KI-Verordnung («AI Act») wird bereits im ersten Quartal 2024 erwartet. Diese Entwicklungen erfordern auch von Schweizer Finanzdienstleistern, die KI-Systeme einsetzen möchten, eine Auseinandersetzung mit der geplanten Regulierung.
Die FINMA führte im Frühling 2023 eine Erhebung zur Geldwäscherei-Risikoanalyse bei über 30 Banken durch und stellte erhebliche Defizite fest. Sämtliche Geldwäschereirisiken, denen ein Finanzintermediär ausgesetzt ist, müssen identifiziert, erfasst, analysiert und bemessen werden. Dies beinhaltet auch das Festlegen einer Risikotoleranz mit Schwellenwerten. Damit wurde ein komplettes Geldwäscherei-Risikomanagement erwartet, was die FINMA in ihrer Aufsichtsmitteilung 05/2023 vom 24. August 2023 schliesslich publizierte.
Spätestens seit dem Russland-Ukraine-Konflikt sind sie vermehrt im Fokus der breiten Öffentlichkeit: Nationale und internationale Sanktionen. Sie sind für eine Vielzahl von Schweizer Unternehmen, speziell auch für die Finanzbranche, relevant und herausfordernd. Bei einer Verletzung von Sanktionsmassnahmen drohen neben Reputationsschäden auch straf- und aufsichtsrechtliche Konsequenzen.
Vertiefte GwG/KYC-Hintergrundabklärungen zu Kunden und Prospects
Noch im Sommer 2023 soll eine neue Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung kommen, welche die Einführung eines zentralen Registers der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen in der Schweiz beinhaltet. Inwiefern sind Finanzintermediäre davon betroffen?
