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Umsetzung des OECD-Mindeststeuerkonzepts / Pillar 2 in das nationale Steuerrecht. Was bedeutet das für die Schweiz?
Mitte Januar 2022 hat der Schweizer Bundesrat die grundlegenden Umsetzungsverfahren beschlossen, die einen Mindeststeuersatz von 15 % für in der Schweiz ansässigen Unternehmen, die Teil eines großen multinationalen Unternehmens sind, sicherstellen werden. Im Wesentlichen wird zunächst eine vorläufige Steuerverordnung erlassen, gefolgt von einem regulären Gesetzgebungsverfahren.
Das Vorgehen mit einer befristeten Steuerverordnung scheint notwendig zu sein, da das Gesetzgebungsverfahren viel Zeit in Anspruch nehmen könnte. Dies steht im Gegensatz zum ehrgeizigen Zeitplan, den die OECD für das Inkrafttreten von Pillar 2 festgelegt hat. Auch wenn eine befristete Steuerverordnung der vorgesehene Weg zur Umsetzung ist, wird eine Änderung der Schweizer Verfassung und damit eine Volksabstimmung erforderlich sein. Die Volksabstimmung ist nach dem derzeitigen Zeitplan für Juni 2023 vorgesehen. Das Ziel ist die Einführung der Mindeststeuer für Unternehmen im Geltungsbereich bis zum 1. Januar 2024.