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Übersicht über die liechtensteinische Stiftung

Die liechtensteinische Stiftung ist eine juristische Person ohne Gesellschafter, an welche der Stifter Vermögenswerte überträgt. Diese Vermögenswerte werden vom Stiftungsrat dem Willen des Stifters folgend zum Wohle der Begünstigten verwendet und verwaltet. Eine Stiftung dient v.a. dem Schutz des Vermögens bzw. dem Zweck der Nachlassplanung. Die Stiftung ist in den Art. 552 §§ 1 – 41 des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) geregelt.