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Verbesserungen beim Meldeverfahren für die Schweizer Verrechnungssteuer

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Ab dem 1. Januar 2023 treten einige Verbesserungen beim Meldeverfahren für die Schweizer Verrechnungssteuern in Kraft.

Im Allgemeinen unterliegen Dividendenausschüttungen der Schweizer Verrechnungssteuer von 35%. Für Dividendenausschüttungen kann ein reduzierter oder Null-Prozent Verrechnungssteuersatz bzw. das Meldeverfahren beantragt werden (d.h. Meldung statt Entrichtung).

Neu gilt eine Bewilligung der Eidgenössischen Steuerverwaltung zur Anwendung des Meldeverfahrens für internationale Dividendenzahlungen (d.h. bei Dividendenzahlungen einer Schweizer Gesellschaft an eine ausländische Muttergesellschaft) für fünf Jahre (derzeit sind es drei Jahre).

Für inländische Dividendenzahlungen (d.h. bei Dividendenzahlungen einer Schweizer Gesellschaft an eine Schweizer Muttergesellschaft) kann bei Beteiligungen von 10 % oder mehr (derzeit 20 % oder mehr) das Meldeverfahren angewendet werden.