Qualifiziert Beteiligte, Geschäftsführer oder Verwaltungsratsmitglieder von Banken und anderen Finanzinstituten, die von der FINMA bewilligt und beaufsichtigt werden, erinnern sich an die Formulare mit den unscheinbaren Bezeichnungen B1, B2 und B3.
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Meldung von Mutationen – Neuste Entwicklungen und Risiken
Regulatory & Compliance Financial Services
Die neuen ESG-Richtlinien der SBVg - Anwendbar auch für Vermögensverwalter?
Regulatory & Compliance
Seit dem Ablauf der Übergangsfrist am 1. Januar 2024 haben Mitgliedsinstitute der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) die «Richtlinien für die Finanzdienstleister zum Einbezug von ESG-Präferenzen und ESG-Risiken bei der Anlageberatung und Vermögensverwaltung» im Neukundengeschäft zu berücksichtigen - für bestehende Kunden läuft die Übergangsfrist noch bis 1. Januar 2025. Nachstehend informieren wir Sie über die wesentlichen Neuerungen und skizzieren den möglichen Handlungsbedarf für weitere Finanzdienstleister wie Vermögensverwalter.
