Per 01.09.2023 tritt in der Schweiz das revidierte Datenschutzrecht in Kraft. Der Fokus der Totalrevision liegt auf der Anpassung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG) an die weit fortgeschrittenen Technologien und veränderten gesellschaftlichen Bedingungen.
Aus den Änderungen im Aktienrecht seit dem 1. Januar 2023 resultieren diverse steuerliche Planungsmöglichkeiten und eine erhöhte Flexibilität. Dies insbesondere auch für ausländisch beherrschte Schweizer Unternehmen.
Die privatrechtliche Anstalt ist aufgrund ihrer Flexibilität eine sehr beliebte Rechtsform, welche es nur in Liechtenstein gibt. Die Anstalt kann stiftungsähnlich oder körperschaftlich ausgestaltet werden. Das Gesetz definiert die Anstalt als ein rechtlich verselbständigtes und organisiertes, dauernden wirtschaftlichen oder anderen Zwecken gewidmetes ins Handelsregister eingetragenes Unternehmen, das einen Bestand von sachlichen, allenfalls persönlichen Mitteln aufweist.
Die AG ist eine der in der liechtensteinischen Praxis bevorzugten Gesellschaftsformen. Sie ist eine kapitalbezogene Verbandsperson, die in der Regel wirtschaftliche Zwecke verfolgt und ein kaufmännisches Unternehmen betreibt.
Die liechtensteinische Stiftung ist eine juristische Person ohne Gesellschafter, an welche der Stifter Vermögenswerte überträgt. Diese Vermögenswerte werden vom Stiftungsrat dem Willen des Stifters folgend zum Wohle der Begünstigten verwendet und verwaltet.
Die «Aktiengesellschaft» oder abgekürzt «AG» ist die bevorzugte Rechtsform in der Schweiz.
Liechtenstein ist das einzige kontinentaleuropäische Land, welches die Rechtsform der Treuhänderschaft (Trust) kennt. Bei einem liechtensteinischen Trust übergibt der Treugeber (Settlor) dem Treuhänder (Trustee) Vermögenswerte mit der Auflage, diese in eigenem Namen den Reglementierungen der Treuhandurkunde entsprechend zu verwalten. Im Gegensatz zur Stiftung handelt es sich beim Trust nicht um eine juristische Person, sondern um ein Vertragsverhältnis.
Die «Gesellschaft mit beschränkter Haftung» oder kurz «GmbH» ist die zweithäufigste Rechtsform in der Schweiz. Sie wird in der Regel dann gegründet, wenn den Gründern nur begrenzte Mittel für die Leistung des Gesellschaftskapitals zur Verfügung stehen.
Per 1. Januar 2023 tritt der letzte Teil des revidierten Aktienrechts in Kraft. Der Fokus der Revision liegt auf der Verbesserung der Corporate Governance inklusive Stärkung der Aktionärsrechte, der Modernisierung der Generalversammlung sowie der Flexibilisierung der Kapitalvorschriften. Untenstehend finden Sie eine Übersicht der zentralen, praxisrelevanten Neuerungen.
Am 16. Dezember 2019 ist die EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstösse gegen EU-Vorschriften melden («Whistleblower-Richtlinie»), in Kraft getreten. Die Whistleblower-Richtlinie bezweckt, die Aufdeckung von Verstössen gegen EU-Recht zu erleichtern und für die gesamte EU ein einheitliches, hohes Schutzniveau für Whistleblower zu gewährleisten. Sie hat weitreichende Konsequenzen und ist auch für Schweizer Unternehmen mit Präsenz im EU-Raum relevant.
Am Grant Thornton Standort in Schaan, Liechtenstein, wurde das Bürogebäude mit einem Neubau unmittelbar neben dem bestehenden Haus erweitert. In den vergangenen Jahren verzeichnete Grant Thornton Schweiz/Liechtenstein ein starkes Wachstum. Vor diesem Hintergrund stieg auch der Bedarf nach weiteren Räumlichkeiten. «Mit dem Erweiterungsbau wurde dieses Problem gelöst und gleichzeitig die verschiedenen Abteilungen optimal platziert.», erklärt Rainer Marxer, Partner bei Grant Thornton. Nicht nur mehr Platz sollte geschaffen werden, sondern dieser sollte auch an die heutigen Anforderungen angepasst und optimiert werden. Ende 2021 wurde das Projekt fertiggestellt und die Mitarbeitenden in Schaan konnten ihre neuen Büros plangemäss beziehen. Im Wirtschaftregional haben der Architekt des Baus, Hanspeter Schreiber und Rainer Marxer, Partner bei Grant Thornton in Schaan, Rede und Antwort gestanden und der Redaktion die wichtigsten Fragen rund um das Projekt beantwortet. Lesen Sie mehr…
Die Corona Pandemie hat die Welt noch immer fest im Griff. Impfungen sollen nun die Menschen vor dem Virus schützen und eine baldige Rückkehr zum «normalen Leben» ermöglichen. Dabei stellen sich aus arbeitsrechtlicher Sicht verschiedene Fragen, wie beispielsweise das Thema Impfpflicht im Betrieb oder der Umgang mit der Gewährung von Sonderrechten für Geimpfte. Worauf sollten Sie als Arbeitgeberin in Bezug auf die Impfung gegen das Corona Virus achten?
Nach jahrzehntelangen Vorarbeiten und zeitraubenden Verhandlungen verabschiedete das Parlament am 19. Juni 2020 schliesslich die langangedachte Reform des Schweizerischen Aktienrechts. In Kraft treten wird die Gesetzesrevision voraussichtlich am 1. Januar 2022. Danach haben die Gesellschaften zwei Jahre Zeit, um ihre Statuten gegebenenfalls anzupassen. Welches sind die wichtigsten Neuerungen der Aktienrechtsrevision?
Schweizer Unternehmen stehen auf Grund der Corona-Krise derzeit unter enormem wirtschaftlichen Druck. So hält momentan jedes sechste KMU einen Konkurs für wahrscheinlich, wie eine kürzlich publizierte Umfrage der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) zeigt. Bei Übernahmen von Unternehmen mit einem hohen Illiquiditäts- bzw. Überschuldungsrisiko fällt häufig der Begriff «Distressed M&A». Dieser ist oftmals sowohl bei Gesellschaften wie auch bei Investoren mit Vorurteilen behaftet. Trotz zweifelsfrei vorhandenen Risiken kann eine zum richtigen Zeitpunkt angesteuerte Krisen-Akquisition oder eine Krisen-Devestition jedoch für alle Beteiligten von Vorteil sein.
Auf Grund der fortschreitenden Ausbreitung des Coronavirus sind mittlerweile sämtliche Schulen in der Schweiz geschlossen. Desweitern informierte der Bundesrat gestern über weitere drastische Massnahmen wie die Schliessung sämtlicher Restaurants, Bars, Läden und Freizeiteinrichtungen (Fitnesscenters, Schwimmbäder, etc.) . Um die Wirtschaft in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen, werden vom Bund bis zu 10 Milliarden Franken unter anderem für die Kurzarbeitsentschädigung zur Verfügung gestellt. Einen Überblick über die wichtigsten Fragen betreffend behördlichen Massnahmen und Kurzarbeitsentschädigung finden Sie in dieser Übersicht.
Das Coronavirus breitet sich in der Schweiz und in Liechtenstein weiter aus und sorgt bei den Arbeitnehmern und Arbeitgebern zunehmend für Verunsicherung und führt zu Fragen wie zum Beispiel: Darf der Arbeitnehmer von sich aus im Homeoffice arbeiten? Oder – wie sieht es aus mit Geschäftsreisen in Risikogebiete? Im Folgenden geben wir einen kurzen Überblick, welche wichtigsten arbeitsrechtlichen Auswirkungen das Virus haben kann.
