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Pauschalbesteuerung in der Schweiz

Ende 2014 hat das Schweizer Stimmvolk mit einer klaren Mehrheit entschieden, die Pauschalbesteuerung, auch Besteuerung nach dem Aufwand genannt, auf Bundesebene beizubehalten. Auf kantonaler Ebene hat sich der Souverän ebenfalls grossmehrheitlich für die Aufwandbesteuerung ausgesprochen. Lediglich in einzelnen Kantonen wie Zürich, Basel-Stadt, Basel-Land Appenzell-Ausserrhoden und Schaffhausen wurde die Pauschalbesteuerung abgeschafft. Um deren Akzeptanz zu erhöhen, wurde auf Bundesebene die Mindestbemessungsgrundlage angehoben. Auch auf kantonaler Ebene ist es zu Anpassungen gekommen, die so ausgefallen sind, dass die Schweiz mit dem System der Besteuerung nach dem Aufwand für vermögende ausländische Personen weiterhin ein attraktiver Standort ist.