
| Aktueller Satz | Neuer Satz ab 2024 | Bemerkung | |
|---|---|---|---|
| Normalsatz | 7.7 % | 8.1 % | |
| Reduzierter Satz | 2.5 % | 2.6 % | typischerweise Lebensmittel |
| Sondersatz | 3.7 % | 3.8 % | Beherbergungsleistungen |
Der Normalsatz von derzeit 7,7 % wird um 0,4 % auf 8,1 % angehoben. Der reduzierte Satz von derzeit 2,5 % wird um 0,1 % auf 2,6 % angehoben. Der Sondersatz für Beherbergungsleistungen von aktuell 3,7 % wird um 0,1 % auf 3,8 % angehoben.
Nach Angaben der Eidgenössischen Steuerverwaltung sollen die neuen Sätze ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten. Den Unternehmen wird empfohlen, die erforderlichen Anpassungen so schnell wie möglich vorzunehmen, damit die neuen Mehrwertsteuersätze ordnungsgemäss und rechtzeitig angewendet werden können.
Grant Thornton Schweiz ist gut positioniert, um Ihr Unternehmen über die Änderung der Mehrwertsteuersätze und deren Auswirkungen auf die Buchhaltung und die Abrechnung der Mehrwertsteuer zu beraten. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.