
Die bisherige Prüfung orientierte sich stärker an der formellen Existenz von Weisungen und Dokumenten. Mit der Aktualisierung wird ein ganzheitlicher, auf das Risiko der Kundenbeziehung ausgerichteter Ansatz verfolgt. Dieser umfasst den gesamten Lebenszyklus – von der Kundensegmentierung über die Angemessenheits und Eignungsprüfung bis hin zur Überwachung von Risikoprofilen, zur Dokumentation von Empfehlungen und zur Governance der Institute. In der überarbeiteten Fassung wird geprüft, ob Vermögensverwalter ihre FIDLEG Pflichten nicht nur kennen, sondern in ihren Prozessen verankert, dokumentiert und mit einem funktionierenden internen Kontrollsystem abgesichert haben.
Ein zentrales Element der Neuerungen ist die vertiefte Prüfung der Informationspflichten. Eine wesentliche Neuerung des Rundschreibens besteht darin, dass der Vermögensverwalter seine Kunden über allfällige Klumpenrisiken gemäss genau definierter Schwellenwerte informieren muss. Mit der Konkretisierung der Informationspflichten einhergehend haben die Aufsichtsorganisationen ihre Prüftiefe wesentlich erhöht. Die Prüfer beurteilen nun unter anderem, ob Risikohinweise, Kosteninformationen, Angaben zu wirtschaftlichen Bindungen oder Hinweise zum Marktangebot inhaltlich korrekt, zeitgerecht und vollständig kommuniziert wurden. Zudem umfasst die Prüfung neu die sorgfältige Überprüfung der Kennzeichnung von Werbung, einschliesslich digitaler Kanäle. Auch die Einhaltung der Anforderungen an Basisinformationsblätter, wird neu systematisch bewertet.
Ausserdem bilden die Regelungen zu Interessenkonflikten, die im Rundschreiben 2025/2 detailliert ausgelegt und konkretisiert wurden, einen wesentlichen Bestandteil der neuen Prüfpraxis. Die Prüfgesellschaften prüfen künftig noch stärker, ob die Institute eine objektive Auswahl von Finanzinstrumenten sicherstellen, ob Vergütungsmodelle nicht zu Fehlanreizen führen, wie Retrozessionen offengelegt und weitergegeben werden und ob eigene Produkte transparent, nachvollziehbar und ohne unzulässige Anreize eingesetzt werden. Diese Elemente waren in früheren Prüfungen weniger detailliert definiert. Durch das Rundschreiben und die daraus abgeleiteten Prüfprozesse wird die Erwartung an Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Interessenneutralität erheblich verschärft.
Auch im Bereich der Angemessenheit und Eignung zeigt sich die enge Verbindung zum Rundschreiben 2025/2, das unter anderem Mindestanforderungen an die Erhebung der Kundenkenntnisse und -erfahrungen definiert. In Bezug auf die Vermögensverwaltung und portfoliobezogene Anlageberatungen gehen diese Anforderungen weiter als die blossen FIDLEG-Vorgaben, die hier eine weniger strengere Auslegung erlaubten. Die neuen Prüfprogramme greifen diese Konkretisierung auf und erweitern den Prüfumfang entsprechend. Erstmals wird etwa geprüft, ob Institute interne Methoden zur Klassifizierung von Finanzinstrumenten nach Risiken einsetzen und ob sie die Eignungsbeurteilung systematisch und regelmässig durchführen. Stichprobenprüfungen in Musterportfolios und Kundendepots ergänzen diese Vertiefung.
Die Dokumentation und Rechenschaftspflicht erfahren im Rahmen des neuen FIDLEG-Prüfprogramms für Vermögensverwalter ebenfalls einen wesentlichen Ausbau. Die neuen Prüfschritte widerspiegeln die Erwartungshaltung, dass Institute die Beratungssituation, die Gründe für Empfehlungen und die relevanten Kundenangaben klar, vollständig und nachvollziehbar festhalten. Entsprechend fokussieren die Prüfgesellschaften neu auch darauf, ob eine Dokumentation inhaltlich und qualitativ den Mindeststandards entspricht.
Schliesslich werden die Prüfvorgaben zu Organisation und Governance erweitert. Dies betrifft etwa die Pflicht, Suitability Risikofälle systematisch zu erfassen, den Einbezug der Geschäftsleitung sicherzustellen, die Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems zu gewährleisten und eine angemessene Unabhängigkeit der Kontrollinstanzen einzuhalten.
Insgesamt führen die Änderungen folglich zu einer erheblichen Erweiterung der FIDLEG Prüfung. Vermögensverwalter sind gut beraten, ihre Weisungen und Prozesse vor dem Hintergrund des Rundschreibens 2025/2 nochmals einer kritischen Analyse zu unterziehen, die Dokumentationspraxis zu stärken und die internen Kontrollmechanismen klarer zu definieren. Bei der Betreuung ihrer Kunden sollten Vermögensverwalter den Bereichen Aufklärung über Klumpenrisiken und Umgang mit Interessenkonflikten beim Einsatz eigener Produkte besondere Beachtung schenken.
Hinweis: Der Artikel wurde zuerst im Newsletter VSV Nr. 27 des Verbands Schweizerischer Vermögensverwalter publiziert.