
Einordnung1

1Es handelt sich um eine stark vereinfachte Darstellung, welche eine rasche erste Einordnung der Thematik ermöglichen soll. Jedes Institut sollte die Relevanz und den konkreten Handlungsbedarf individuell-konkret bestimmen.
(*) Die Strategie richtet sich primär an die «KGGT», die Koordinationsgruppe zur Bekämpfung von Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung. Sie beurteilt als ständige, vom Bundesrat eingesetzte Koordinationsstelle diese Risiken und ist neu mit der Ausarbeitung sowie Umsetzung konkreter, risikobasierter Massnahmen beauftragt. Insbesondere grössere Institute sollten die Entwicklungen beobachten und sich bereits jetzt strategisch mit den voraussichtlichen Neuerungen auseinandersetzen.
Vier Handlungsfelder im Überblick
1. Prävention und Aufsicht: Risiken erkennen, Transparenz schaffen, Aufsicht stärken
Die Schweiz soll zu jeder Zeit die Risiken im Bereich Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung kennen und geeignete Abwehrmassnahmen treffen. Eine verbesserte Datenbasis und der Einsatz moderner Technologien sollen dazu beitragen. Ein zentrales Element in der Transparenzschaffung ist die Einführung des eidgenössischen Transparenzregisters für wirtschaftlich Berechtigte, das ab der zweiten Hälfte 2026 in Betrieb genommen wird. Finanzintermediäre erhalten damit Zugang zu aktuellen Angaben über wirtschaftlich berechtigte Personen juristischer Einheiten.
Parallel dazu soll die FINMA eine unabhängige, risikobasierte und präventive Aufsicht wahrnehmen und das Finanzsystem durch konsequentes Vorgehen bei Verstössen sowie transparente Erwartungshaltung stärken. Neu werden auch Beraterinnen und Berater, wie Anwalts oder Notariatsberufe, über eine Selbstregulierungsorganisation indirekt ihrer Aufsicht unterstehen.
Die Strategie setzt auch verstärkt auf die Zusammenarbeit zwischen Staat und Privatsektor, der eine Schlüsselrolle bei der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung spielt. Die 2024 lancierte Swiss FIPPP (Swiss Financial Intelligence Public Private Partnership) stärkt diesen Ansatz, indem die MROS und diverse Finanzinstitute gemeinsam die Erkennung von Risiken, Mustern und Verdachtsfällen analysieren.
2. Ermittlung, Verfolgung und Bestrafung: Verdachtsmeldungen nutzen, Verstösse sanktionieren, Strafverfolgung stärken
Im Fokus des zweiten Handlungsfeldes steht die Wirksamkeit entlang der gesamten Kette von der Meldung bis zur Sanktion. Mit der stark steigenden Zahl an Geldwäschereimeldungen gewinnt die Rolle der MROS weiter an Bedeutung. Eine hochwertige Financial Intelligence, digitale Meldesysteme und einheitliche Datenstandards sollen die Effizienz und Qualität der Analysen weiter erhöhen.
Für den Finanzsektor besonders relevant ist die konsequente Sanktionierung von Verstössen. Die Aufsichtsbehörden sollen über wirksame und abschreckende Instrumente verfügen. Bereits geplant sind unter anderem finanzielle Verwaltungssanktionen für die FINMA sowie eine stärkere Transparenz bei Enforcement-Verfahren. Diesbezüglich haben wir im Juni 2025 in einem Newsbeitrag berichtet.
Zudem soll die nationale und internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden weiter ausgebaut werden. Ziel ist es, auch komplexe, grenzüberschreitende Fälle effektiv zu verfolgen. Neue Technologien und der verstärkte elektronische Informationsaustausch spielen dabei eine zentrale Rolle.
Die Schweiz setzt UN Sanktionen sowie zahlreiche EU Sanktionen konsequent um und stärkt deren Durchsetzung durch enge nationale und internationale Zusammenarbeit, intensiven Informationsaustausch und gezielte Kontrollen. Neue gesetzliche Pflichten für Finanzintermediäre sowie eine koordinierte Aufsicht durch die FINMA und SECO sollen Sanktionsverstösse frühzeitig erkennen und wirksam verfolgen.
3. Asset Recovery: Unrechtmässige Vermögenswerte sichern, einziehen und zurückführen
Die Schweiz verfügt bereits über verschiedene Instrumente und Ansätze im Bereich der Rückführung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte (sog. «Asset Recovery»). Sie will ihre international anerkannte Rolle in diesem Bereich weiter stärken. Dazu werden die rechtlichen Grundlagen gezielt weiterentwickelt, etwa im Hinblick auf eine schnellere Sicherstellung und Einziehung verdächtiger Vermögenswerte. Transparente, klar geregelte Rückgabemechanismen sollen das Vertrauen in den Finanzplatz Schweiz zusätzlich stärken.
4. Terrorismusfinanzierung: Gezielt handeln, legitime Aktivitäten schützen
Die Schweiz setzt auf gezielte, risikobasierte Präventionsmassnahmen und berücksichtigt dabei ausdrücklich den Schutz legitimer Tätigkeiten, etwa im Bereich gemeinnütziger Organisationen. Die strafrechtlichen Instrumente wurden in den vergangenen Jahren deutlich ausgebaut. So wurde ein eigener Straftatbestand für Finanzierungen in Verbindung mit dem Anwerben, der Ausbildung sowie Reisen für terroristische Zwecke geschaffen. Solche Aktivitäten werden konsequent verfolgt, sanktioniert und, wo dies notwendig erscheint, durch präventive Massnahmen ergänzt.
Handlungsbedarf und Fazit
Für Finanzinstitute besteht derzeit kein direkter Handlungsbedarf, da die KGGT-Arbeitsgruppe mit der Erarbeitung risikobasierter Massnahmen betraut ist. Die Strategie unterstreicht jedoch die Bedeutung wirksamer Prozesse zur Risikoanalyse sowie zur Identifikation, Meldung und Sicherung potenziell deliktischer Vermögenswerte. Insbesondere für grössere Finanzinstitute ist es empfehlenswert, die Entwicklungen zu beobachten.
Mit der neuen nationalen Strategie gibt der Bundesrat eine klare Stossrichtung vor: ein effektives, risikobasiertes, kooperatives und innovatives Abwehrdispositiv zum Schutz des Schweizer Finanzplatzes. Die kommenden Jahre stehen im Zeichen der Umsetzung mit einem starken Fokus auf Transparenz, Datenqualität, Zusammenarbeit und technologischem Fortschritt. Die Akteure des Schweizer Finanzplatzes müssen davon ausgehen, dass die Dynamik der geldwäschereirechtlichen Änderungen und Neuerungen weiter zunehmen wird.
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