In der April-Ausgabe des B2B-Magazins beleuchten Dr. Fabian Schmid und Anael Rosalen die Besonderheiten der De-minimis-Vermögensverwalter und deren Unterschiede zu Vermögensverwaltern von Kollektivvermögen.
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Hunderte von unabhängigen Vermögensverwaltern haben kürzlich eine Lizenz der FINMA erhalten oder werden diese demnächst erhalten. Eine der wichtigsten damit verbundenen Neuerungen besteht darin, dass diese Institute umfassende Melde- oder Bewilligungspflichten einhalten müssen, bevor wichtige unternehmerische Entscheide wie die Neubesetzung des Verwaltungsrates oder der Geschäftsleitung, die Änderung der Organisation oder die Übertragung einer wesentlichen Beteiligung umgesetzt werden können.
Am 1. Januar 2023 werden im Rahmen der GwG-Revision insbesondere zwei wesentliche Neuerungen in Kraft treten: Pflicht zur Verifizierung der Angaben zur wirtschaftlich berechtigten Person und Pflicht zur regelmässigen Aktualisierung der Kundenangaben.
