Aus den Änderungen im Aktienrecht seit dem 1. Januar 2023 resultieren diverse steuerliche Planungsmöglichkeiten und eine erhöhte Flexibilität. Dies insbesondere auch für ausländisch beherrschte Schweizer Unternehmen.
Die privatrechtliche Anstalt ist aufgrund ihrer Flexibilität eine sehr beliebte Rechtsform, welche es nur in Liechtenstein gibt. Die Anstalt kann stiftungsähnlich oder körperschaftlich ausgestaltet werden. Das Gesetz definiert die Anstalt als ein rechtlich verselbständigtes und organisiertes, dauernden wirtschaftlichen oder anderen Zwecken gewidmetes ins Handelsregister eingetragenes Unternehmen, das einen Bestand von sachlichen, allenfalls persönlichen Mitteln aufweist.
Die AG ist eine der in der liechtensteinischen Praxis bevorzugten Gesellschaftsformen. Sie ist eine kapitalbezogene Verbandsperson, die in der Regel wirtschaftliche Zwecke verfolgt und ein kaufmännisches Unternehmen betreibt.
Die liechtensteinische Stiftung ist eine juristische Person ohne Gesellschafter, an welche der Stifter Vermögenswerte überträgt. Diese Vermögenswerte werden vom Stiftungsrat dem Willen des Stifters folgend zum Wohle der Begünstigten verwendet und verwaltet.
Die «Aktiengesellschaft» oder abgekürzt «AG» ist die bevorzugte Rechtsform in der Schweiz.
Liechtenstein ist das einzige kontinentaleuropäische Land, welches die Rechtsform der Treuhänderschaft (Trust) kennt. Bei einem liechtensteinischen Trust übergibt der Treugeber (Settlor) dem Treuhänder (Trustee) Vermögenswerte mit der Auflage, diese in eigenem Namen den Reglementierungen der Treuhandurkunde entsprechend zu verwalten. Im Gegensatz zur Stiftung handelt es sich beim Trust nicht um eine juristische Person, sondern um ein Vertragsverhältnis.
Die «Gesellschaft mit beschränkter Haftung» oder kurz «GmbH» ist die zweithäufigste Rechtsform in der Schweiz. Sie wird in der Regel dann gegründet, wenn den Gründern nur begrenzte Mittel für die Leistung des Gesellschaftskapitals zur Verfügung stehen.
Per 1. Januar 2023 tritt der letzte Teil des revidierten Aktienrechts in Kraft. Der Fokus der Revision liegt auf der Verbesserung der Corporate Governance inklusive Stärkung der Aktionärsrechte, der Modernisierung der Generalversammlung sowie der Flexibilisierung der Kapitalvorschriften. Untenstehend finden Sie eine Übersicht der zentralen, praxisrelevanten Neuerungen.
Am 16. Dezember 2019 ist die EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstösse gegen EU-Vorschriften melden («Whistleblower-Richtlinie»), in Kraft getreten. Die Whistleblower-Richtlinie bezweckt, die Aufdeckung von Verstössen gegen EU-Recht zu erleichtern und für die gesamte EU ein einheitliches, hohes Schutzniveau für Whistleblower zu gewährleisten. Sie hat weitreichende Konsequenzen und ist auch für Schweizer Unternehmen mit Präsenz im EU-Raum relevant.
