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MWST-Registrierungspflicht ausländischer Unternehmen, die elektronische Dienstleistungen und Telekommunikationsdienstleistungen erbringen
Seit dem 1. Januar 2018 müssen sich im Ausland ansässige Unternehmen, die elektronische Dienstleistungen und Telekommunikationsdienstleistungen an einen Empfänger in der Schweiz erbringen, in der Schweiz für die MWST registrieren, wenn der Schweizer Empfänger nicht seinerseits für die MWST registriert ist, es sei denn, das ausländische Unternehmen kann nachweisen, dass sein weltweiter Umsatz aus allen Lieferungen und Leistungen weniger als CHF 100'000 beträgt. Bis zum 31. Dezember 2017 mussten sich solche ausländischen Unternehmen nur dann für die MWST registrieren, wenn sie für Schweizer Empfänger ohne MWST-Registrierung elektronische Dienstleistungen und Telekommunikationsdienstleistungen in Höhe von CHF 100'000 oder mehr pro Jahr erbrachten.