Mit Revenue Procedure 2022-43 veröffentlichte die US-Steuerbehörde IRS im Dezember 2022 das neue Qualified Intermediary (QI) Agreement. Dieses ersetzt das bisherige QI Agreement aus dem Jahr 2017. Sämtliche Qualified Intermediaries – mithin die grosse Mehrheit der Banken und Wertpapierhäuser – haben bis am 1. Mai 2023 Zeit, um auf dem elektronischen IRS-Portal ihr bestehendes QI-Agreement in die neue Fassung zu überführen.
Die Frage, inwiefern Kryptowährungen und sonstige virtuelle Vermögenswerte im Rahmen des automatischen Informationsaustausches (AIA) meldepflichtig sind, beschäftigt Finanzinstitute seit einigen Jahren. Ende 2022 verabschiedete die OECD nun einen Entwurf für ein System zur Meldung von Krypto-Assets, das sogenannte Crypto-Asset Reporting Framework, kurz CARF. Was beinhaltet das CARF und wie gestalten sich die Meldepflichten?
Am 1. Januar 2023 werden im Rahmen der GwG-Revision insbesondere zwei wesentliche Neuerungen in Kraft treten: Pflicht zur Verifizierung der Angaben zur wirtschaftlich berechtigten Person und Pflicht zur regelmässigen Aktualisierung der Kundenangaben.
Per 1. Januar 2023 tritt der letzte Teil des revidierten Aktienrechts in Kraft. Der Fokus der Revision liegt auf der Verbesserung der Corporate Governance inklusive Stärkung der Aktionärsrechte, der Modernisierung der Generalversammlung sowie der Flexibilisierung der Kapitalvorschriften. Untenstehend finden Sie eine Übersicht der zentralen, praxisrelevanten Neuerungen.
Am 16. Dezember 2019 ist die EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstösse gegen EU-Vorschriften melden («Whistleblower-Richtlinie»), in Kraft getreten. Die Whistleblower-Richtlinie bezweckt, die Aufdeckung von Verstössen gegen EU-Recht zu erleichtern und für die gesamte EU ein einheitliches, hohes Schutzniveau für Whistleblower zu gewährleisten. Sie hat weitreichende Konsequenzen und ist auch für Schweizer Unternehmen mit Präsenz im EU-Raum relevant.
Da Kryptowährungen aktuell noch wenig reguliert sind und ihr Wert relativ stark schwankt, bringt das nicht nur gewisse Geschäftsrisiken mit sich - auch bei der Abschlussprüfung gibt es Risiken, beispielsweise die Bewertungsunsicherheit. Hält eine Unternehmung einen wesentlichen Teil seines Vermögens in Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum, gibt es somit Einiges zu beachten. Neben dem Handwerk der Wirtschaftsprüfung, ist spezifisches Fachwissen über das Krypto-Ökosystem und die Blockchain notwendig. Im Artikel «Kryptos fordern die Abschlussprüfer» erklären Christian Bögli und Michael Merz, welche Prüfrisiken bei Firmen mit Kryptowährungen bestehen und wie sich diese minimieren lassen.
Durch Covid-19 haben sich viele Aspekte in der Arbeitswelt eines Wirtschaftsprüfers verändert: Sitzungen per Videokonferenz, eingeschränkte Reisefreiheit, Homeoffice oder sonstige Remote-Strukturen und -Prozesse mussten durch den Druck der Krise in kurzer Zeit implementiert werden. Gerade kleinere Unternehmen auf Prüfer- und Kundenseite, haben in den letzten eineinhalb Jahren IT-technisch deutlich aufgerüstet. Neben den Arbeitsbedingungen gibt es für die Wirtschaftsprüfer noch weitere Herausforderungen durch die Pandemie: Zum Beispiel ist die Einschätzung der Going-Concern-Prämisse aufgrund von Umsatzeinbrüchen, Liquiditätsengpässen, gehemmten Lieferketten und Produktionsstillständen während des Lockdowns ein anspruchsvolles Unterfangen. Dr. Shqiponja Isufi erläutert in ihrem Artikel wie man die Chancen aus der Coronakrise nutzen sollte und warum das Berufsbild des Wirtschaftsprüfers zukünftig noch attraktiver für die junge Generation sein wird.
Die Zahl der Gründungen von Start-ups hält weiter an. Beim Thema Innovation gehört die Schweiz dank renommierten Hochschulen zur Weltspitze. Von der Idee bis hin zur Lancierung eines marktfähigen Produktes oder einer Dienstleistung ist es oftmals ein steiniger Weg, auf dem Hürden aus den verschiedensten Themengebieten zu meistern sind. Mit Grant Thornton als Ansprechpartner für Start-ups profitieren Sie vom ersten Tag an von unserer wertvollen Erfahrung und Expertise.
Für viele Firmen in unserer Region ist es eine grosse Herausforderung, intern genügend IT-Fachwissen bereitzustellen, um ausreichend gegen Cyber-Angriffe geschützt zu sein. In diesem Beitrag erklärt Christopher Oehri, warum der richtige Anbieter für Ihre IT Sicherheit so entscheidend ist und wie Grant Thornton Sie dabei unterstützen kann.
Die neue Finanzmarktregulierung insbesondere mit FIDLEG und FINIG ist in der Schweiz seit Anfang 2020 in Kraft. Betroffen sind Anlage- und Vermögensberater, Asset Manager sowie Verwalter von Kollektivvermögen und alle, welche mit Finanzdienstleistungen sowie dem Angebot und der Vermarktung von Finanzinstrumenten zu tun haben – etwa mit dem Fondsvertrieb. Nach rund anderthalb Jahren und etlichen Erschwernissen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist der Zeitpunkt gekommen, unter betroffenen Finanzdienstleistern aller Gattungen eine weitere Zwischenbilanz zu ziehen. In dieser Ausgabe des B2B-Panels vom Juni 2021 erläutert Veronika Britt, Senior Managerin bei Grant Thornton Schweiz/Liechtenstein worauf bei der Finanzmarktregulierung besonders geachtet werden muss und wie Grant Thornton Ihr Unternehmen unterstützen kann:
Fachwissen, Erfahrung, Führungsqualitäten und agile Anpassung an neue Technologien sind die idealen Voraussetzungen eines erfolgreichen Prüfers. Durch den Trend der Digitalisierung, welcher durch die Corona-Pandemie nochmals deutlich verstärkt wurde, sind die Erwartungen an die Wirtschaftsprüfung nicht gesunken. Dank heutiger neuer Technologien können komplexe Prozesse der jährlich wiederkehrenden Abschlussprüfung vereinfacht werden, doch was sind die Voraussetzungen, die ein Wirtschaftsprüfer heute und in Zukunft mitbringen muss, um auch die digitalen Themen wie Big Data, Künstliche Intelligenz und nicht zuletzt Gamification-Ansätze gezielt einzusetzen? Sind also Informatiker die neuen Wirtschaftsprüfer? Dr. Shqiponja Isufi erläuterte in ihrem Artikel welches das ideale Profil des Wirtschaftsprüfers ist und weshalb das Berufsbild zukünftig noch mehr an Attraktivität gewinnen wird.
Der Bundesrat verabschiedete im Dezember 2016 das revidierte Quellensteuerrecht. In dieser Reform sind diverse Anpassungen enthalten, welche für Sie als Arbeitgeber relevant sind. Sämtliche Änderungen treten am 1.1.2021 in Kraft. In diesem Factsheet möchten wir Sie zusammenfassend über die wichtigsten Punkte dieser Revision informieren.
Die globale Pandemie COVID-19 hat zu wirtschaftlichen Konsequenzen geführt, die viele Unternehmen zuvor möglicherweise nicht berücksichtigen mussten. Eine dieser Konsequenzen ist die Fähigkeit, Kredite zurückzuzahlen. Als Reaktion darauf haben sich einige Kreditgeber bereit erklärt, die Bedingungen für die Kreditaufnahme zu ändern oder Verzichtserklärungen abzugeben bzw. Änderungen an den Kreditvereinbarungen vorzunehmen. Jegliche Änderungen der Bedingungen von Darlehensvereinbarungen, z.B. die Gewährung jeglicher Art von Zahlungsbefreiungen für Kapital oder Zinsen oder Änderungen der Zinssätze, sollten sorgfältig geprüft werden.
Die digitale Transformation fordert die Treuhänderinnen und Treuhänder heraus. Mittelfristig werden gewisse traditionelle Geschäftsfelder wegbrechen. Gleichzeitig eröffnen sich dank digitalen Technologien auch neue wirtschaftliche Chancen. Für die meisten kleineren und mittelgrossen Treuhandunternehmen ist «die Digitalisierung» heute aber immer noch ein Schlagwort, das zwar dringlich klingt und sie doch ratlos stehen lässt. Auf die Frage, wie sich der Prozess der Digitalisierung in der unternehmerischen Praxis ganz konkret gestalten lässt, fehlen oft die Antworten. Grant Thornton Schweiz/Liechtenstein bietet Werkzeuge und strategische Beratung, die Ihnen hilft, sich auf dem Feld der digitalen Transformation vorwärts zu bewegen: strukturiert, zielgerichtet und genau so, wie es zu Ihrem Unternehmen passt.
Der verfassungsrechtliche Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit wurde mit dem am 1. Juli 1996 in Kraft getretenen Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) gesetzlich verankert. Am 14. Dezember 2018 hat das Parlament eine Anpassung des Gleichstellungsgesetzes verabschiedet, was Unternehmen mit 100 oder mehr Mitarbeitenden zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse verpflichtet. Die Analyse muss von einer unabhängigen Stelle überprüft werden. Die Änderung ist per 1. Juli 2020 in Kraft getreten. Aufgrund einer sogenannten Sunset-Klausel treten die Bestimmungen auf den 1. Juli 2032 jedoch automatisch wieder ausser Kraft.
Die Corona-Krise hat die gesamte Wirtschaft rund um den Globus präzedenzlos getroffen und viele Firmen sehen sich einschneidenden Veränderungen ihres Geschäftsmodells gegenübergestellt. Neue Herausforderungen haben sich ergeben, welche nicht nur viele, sondern auch kritische Bereiche der gesamten Wertschöpfungskette betreffen. Ob Unsicherheiten und Engpässe bei Lieferanten, sinkende und destabilisierte Absatzmärkte, Überschüsse an personellen Ressourcen und nicht zuletzt die plötzlich stark eingeschränkte Mobilität – es gibt kaum einen Bereich, der nicht von der aktuellen Pandemie betroffen ist.
