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Steuerliche Entlastung für F&E

Steuerliche Entlastung für F&E

Mit der Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 wurde das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) genehmigt. Hierdurch erhielten die Kantone die Möglichkeit, Forschung und Entwicklung unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich zu entlasten. Die beiden wichtigsten Steuerplanungsinstrumente sind die Patentbox und die erhöhten Abzüge für Forschung und Entwicklung.