Ganzheitliche Steuerplanung mit Betriebsliegenschaften in Liechtenstein
Am 14. Februar 2020 wurde ein Artiklen zur ganzheitlichen Steuerplanung mit Betriebsliegenschaften im Wirtschaftsregional veröffentlicht:
Der Erwerb oder Ausbau einer Betriebsliegenschaft sollte gut durchdacht werden, um die Struktur steuerlich optimal zu gestalten. Dies vor allem angesichts der oft sehr hohen Investitionssummen und finanziellen Auswirkungen auf das Unternehmen und dessen Inhaber. Eine sorgfältige Steuerplanung bedingt, dass nicht nur die Auswirkungen auf das Unternehmen geprüft werden, sondern eine umfassende Gesamtbetrachtung angestellt wird.
Hierbei gibt es verschiedene steuerliche Stellschrauben, die einen Einfluss auf die Besteuerung des Unternehmens und des Inhabers ausüben. Dies sind insbesondere die Finanzierung (durch Eigen- oder Fremdkapital), der Erwerb durch das Unternehmen selbst oder der Inhaber sowie die Höhe der Zinsen respektive der Miete.