Regulatory & Compliance Financial Services

Digitale Eröffnung von Geschäftsbeziehungen mit E-ID

Nina Helbling
Von:
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Am 16. Dezember 2025 hat die FINMA die Anhörung zu einer Änderung des FINMA-Rundschreibens 2016/7 «Video- und Online-Identifizierung» eröffnet. Ziel ist es, die bestehenden Regelungen an technologische Entwicklungen und neue gesetzliche Grundlagen anzupassen. Insbesondere wird das voraussichtlich Mitte 2026 in Kraft tretende Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise («E-ID-Gesetz») berücksichtigt. Die Neuerungen sind für alle Finanzdienstleister von Bedeutung, die Neukunden auf elektronischem Weg identifizieren.

Einordnung1

e-id tabelle einordnung
 

Geplante Änderungen

Die Überarbeitung enthält vereinzelte Klarstellungen sowie vier zentrale Neuerungen, mehrheitlich handelt es sich um Erweiterungen und Erleichterungen, teilweise aber auch um Verschärfungen:

  1. Zulassung der Schweizer E-ID für die Online-Identifizierung
    Künftig soll die Online-Identifizierung mittels Schweizer E-ID2 möglich sein. Bei der Online-Identifizierung via E-ID gemäss E-ID-Gesetz hat der Finanzintermediär zu prüfen, ob die E-ID gültig ist und auf die Vertragspartei ausgestellt wurde. Dies entspricht einer Eröffnung auf dem Korrespondenzweg, weshalb zusätzlich eine Überprüfung der Wohnsitzadresse erforderlich ist.

  2. Erweiterung auf Ausweise mit QR-Code für die Video- und Online-Identifizierung
    Neben Dokumenten mit Machine Readable Zone («MRZ»)3 sollen neu auch amtliche Ausweise mit QR-Code für die Video- und Online-Identifizierung zugelassen werden. Dies trägt nationalen und internationalen Entwicklungen Rechnung. So soll der seit April 2023 neue Schweizer Führerausweis mit QR-Code anstatt MRZ neu in das Rundschreiben einbezogen werden.

  3. Wohnsitzprüfung bei QES (Vereinfachte Online-Identifizierung)
    Bei der Identifizierung mit elektronischem Ausweis und deren Authentifizierung mittels qualifizierter elektronischer Signatur (QES) ist neben der Überprüfung der Angaben auf dem Ausweis mit denjenigen der qualifizierten elektronischen Signatur neu auch die Überprüfung der Wohnsitzadresse erforderlich. Damit wird einer Änderung vom Jahr 2022 Rechnung getragen, wonach eine QES auch ohne persönliche Vorsprache erlangt werden kann.

  4. Online-Identifizierung für juristische Personen
    Neu sollen auch Eröffner von juristischen Personen mittels Online-Identifizierung identifiziert werden können. Bisher war dies nur via Video-Identifizierung zulässig. 

 

Fazit

Nach Abschluss der Anhörung im Februar 2026 wird die FINMA die eingegangenen Stellungnahmen auswerten und in einem Ergebnisbericht darlegen, welche Punkte umgesetzt werden. Die Teilrevision des FINMA-Rundschreibens soll voraussichtlich im Gleichlauf mit der Verordnung zum E-ID-Gesetz in Kraft treten. Finanzdienstleister mit elektronischem Kunden-Onboarding sollten die Chancen der neuen Möglichkeiten aber auch die Auswirkungen der Verschärfungen auf bestehende Prozesse genau analysieren und allenfalls ihre Prozesse entsprechend anpassen.


 

1Es handelt sich um eine stark vereinfachte Darstellung, welche eine rasche erste Einordnung der Thematik ermöglichen soll. Jedes Institut sollte die Relevanz und den konkreten Handlungsbedarf individuell-konkret bestimmen.

2Für weitere Informationen zur E-ID verweisen wir auf https://www.eid.admin.ch/de.

3Sichtbarer Teil eines Ausweisdokumentes, der durch optische Texterkennung ausgelesen werden kann.