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Elektronische Einreichung von MWST-Abrechnungen wird neuer Standard ab Q1/2020
Die elektronische Einreichung von Mehrwertsteuerabrechnungen als neuer Standard wird die Einreichung auf Papier ersetzen. Ab dem Abrechnungszeitraum Q1/2020 wird die Einreichung in Papierform nur noch ausnahmsweise gestützt auf einen entsprechenden schriftlichen Antrag gewährt.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung bietet derzeit die elektronische Einreichung über das Suisse-Tax-Portal an und viele Steuerpflichtige haben ihre Art der Einreichung bereits umgestellt. Die Änderung kann jederzeit vorgenommen werden und verpflichtet den Steuerpflichtigen, einen ‘Superuser’ zu benennen, der als Kontoinhaber fungiert und als die Person gilt, die die elektronischen Mehrwertsteuerdeklaration für den Steuerpflichtigen rechtmässig unterzeichnet. Die Umstellung auf elektronische Einreichung erfordert daher, dass der Steuerpflichtige ein Konto/Benutzerprofil auf dem Suisse-Tax-Portal der Eidgenössischen Steuerverwaltung erstellt.
Zudem hat die Eidgenössische Steuerverwaltung angekündigt, dass eine zweite Form der elektronischen Einreichung vorgesehen ist, die nicht vollständig elektronisch, sondern teilweise auf Papier erfolgt. Während die Daten der Mehrwertsteuerabrechnung elektronisch übermittelt werden, wird die Unterschrift für die Mehrwertsteuererklärung weiterhin per Post versandt. Erst wenn die Eidgenössische Steuerverwaltung sowohl die Daten der Mehrwertsteuerabrechnung elektronisch als auch die rechtsgültige Unterschrift auf Papier erhalten hat, gilt die Mehrwertsteuererklärung als eingereicht. Derzeit ist noch nicht festgelegt, wann diese geplante Alternative tatsächlich implementiert wird.
Steuerpflichtige Unternehmen, die noch nicht auf elektronische Einreichung der Mehrwertsteuerabrechnungen umgestellt haben, sollten dies bald tun. Grant Thornton Schweiz/Liechtenstein ist für eine praxisnahe Beratung gerne für Sie da.