
Worum geht es?
Mit dem Transparenzregister wird in der Schweiz ein zentrales Register der wirtschaftlich berechtigten Personen von juristischen Personen eingeführt. Das Register ist nicht öffentlich zugänglich; der Zugriff ist der Kontrollstelle, bestimmten Behörden und Finanzintermediären vorbehalten - zur Erfüllung der ihnen vom Gesetz übertragenen Aufgaben.
Das dem Transparenzregister zugrundeliegende Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft.
Sind Sie betroffen?
Meldepflichtig sind insbesondere:
- Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Kommanditaktiengesellschaften, Genossenschaften, Investmentgesellschaften mit variablem Kapital (SICAV), Investmentgesellschaften mit festem Kapital (SICAF), Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen; und
- Juristische Personen, die eine Zweigniederlassung in der Schweiz haben, die im Handelsregister eingetragen ist, deren tatsächliche Verwaltung sich in der Schweiz befindet, oder die Eigentümer eines Grundstücks in der Schweiz sind.
Wer gilt als «wirtschaftlich berechtigte Person»?
Als «wirtschaftlich berechtigte Person» im Sinne des TJPG gilt jede natürliche Person, welche eine Gesellschaft letztendlich dadurch kontrolliert, dass sie direkt oder indirekt, allein oder in gemeinsamer Absprache mit Dritten, mit mindestens 25% des Kapitals oder der Stimmen an dieser beteiligt ist, oder diese auf andere Weise kontrolliert.
Wenn keine Person diese Kriterien erfüllt, gilt subsidiär das oberste Mitglied des leitenden Organs als wirtschaftlich berechtigte Person.
Welche Informationen werden für die Meldung benötigt?
Für jede wirtschaftlich berechtigte Person sind folgende Angaben zu melden:
- Name
- Geburtsdatum
- Staatsangehörigkeit
- Adresse und Wohnsitzstaat
- Art und Umfang der Kontrolle
Wo und wie erfolgt die Meldung?
Das Transparenzregister wird vom Bundesamt für Justiz elektronisch geführt (www.transpareg.admin.ch). Die Registrierung erfolgt in der Regel via EasyGov, einer Online-Plattform des Bundes für Unternehmen, mit dem persönlichen AGOV-Login, das Behörden-Login der Schweiz. Es wird empfohlen, die entsprechenden Accounts frühzeitig einzurichten.
Wer ist für die Meldung verantwortlich?
Die Verantwortung für die Meldungen liegt beim obersten Mitglied des leitenden Organs. Eine Delegation innerhalb der Gesellschaft oder an Dritte ist zulässig, entbindet jedoch nicht von der Verantwortung für die ordnungsgemässe Meldung.
Welche Fristen gelten?
Für bestehende Gesellschaften gelten grundsätzlich folgende gestaffelte Übergangsfristen für die Erstattung der Meldung:
| Frist | Wer / Was |
|---|---|
|
3 Monate (1. Januar 2027) |
Aktiengesellschaft mit ordentlicher Revisionspflicht |
|
4 Monate (1. Februar 2027) |
Übrige Gesellschaften mit ordentlicher Revisionspflicht |
|
5 Monate (1. März 2027) |
Aktiengesellschaft ohne ordentliche Revisionspflicht |
|
6 Monate (1. April 2027) |
Übrige Gesellschaften und ausländische Rechtseinheiten |
Falls vor Ablauf dieser Fristen aber eine Änderung des Handelsregistereintrages durchgeführt wird, ist die Erfassung bereits innert einem Monat nach dieser Änderung vorzunehmen.
Nach der Übergangsphase haben Meldungen des Unternehmens jeweils innert eines Monates nach jeder Änderung (bzw. Neugründung) zu erfolgen.
Welche Sanktionen drohen?
Bei vorsätzlicher Verletzung der Melde- oder Auskunftspflichten drohen Bussen bis zu CHF 500'000.
Wie kann Grant Thornton Sie unterstützen?
- Prüfung der Meldepflicht und anwendbaren Frist
- Identifikation Ihrer wirtschaftlich berechtigten Personen
- Erstregistrierung und Meldung im Transparenzregister in Ihrem Auftrag
- Laufende Aktualisierung: Meldung von Änderungen