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Übersicht über die liechtensteinische Aktiengesellschaft

Die AG ist eine der in der liechtensteinischen Praxis bevorzugten Gesellschaftsformen.
Sie ist eine kapitalbezogene Verbandsperson, die in der Regel wirtschaftliche Zwecke verfolgt und ein kaufmännisches Unternehmen betreibt. Die AG weist ein in bestimmter Höhe festgesetztes, in Teilsummen (Aktien) zerlegtes Grundkapital auf.

Für Verbindlichkeiten haftet ausschliesslich das Gesellschaftsvermögen. Der allgemeine Teil der Verbandspersonen ist in Art. 106 – 245 des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) geregelt. Das Aktienrecht wird in den Art. 261 – 366 PGR behandelt.