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Verlängerung der steuerlichen Verlustrechnung auf 10 Jahre

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Der Schweizer Gesetzgeber hat beschlossen, den Zeitraum für den steuerlichen Verlustvortrag zu verlängern.
Inhalt

Künftig können steuerliche Verluste nicht mehr nur während sieben, sondern während zehn Steuerperioden mit künftigen Gewinnen verrechnet werden. Ziel dieser Anpassung ist es, insbesondere Unternehmen mit längeren Anlauf- oder Erholungsphasen steuerlich zu entlasten und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz zu stärken.

 

Was ändert sich konkret?

Die Verlängerung des Verlustvortrags gilt für die direkte Bundessteuer sowie für die kantonalen und kommunalen Steuern und sorgt damit für eine einheitliche Anwendung in der ganzen Schweiz. Die neue Regelung wird voraussichtlich ab dem Steuerjahr 2028 anwendbar sein, wobei der Zeitpunkt des Inkrafttretens durch den Bundesrat formell bestimmt wird.

Erfasst werden Verluste, die ab dem Steuerjahr 2020 entstanden sind. Verluste aus früheren Perioden unterliegen weiterhin der bisherigen Siebenjahresfrist.

Weiterhin nicht möglich ist der Verlustrücktrag (Verrechnung von aktuellen Verlusten mit Gewinnen aus früheren Geschäftsjahren).

 

Anwendungsbereich der Änderung

Von der Verlängerung profitieren insbesondere Start-ups, wachstumsstarke Unternehmen sowie Unternehmen mit zyklischen oder langfristigen Geschäftsmodellen. Diese Unternehmen erzielen oftmals erst mehrere Jahre nach einer Verlustphase nachhaltige Gewinne. Durch den verlängerten Zeitraum kann die Besteuerung stärker an der tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ausgerichtet werden.

 

Unsere Einschätzung

Die Ausdehnung der Verlustverrechnungsfrist stellt eine positive Entwicklung für die Steuerpflichtigen dar und dürfte insbesondere Start-ups und Unternehmen mit langen Konjunkturzyklen dienen. Desweitern nähert sich die Schweiz mit diesem Schritt den in vielen Fällen attraktiveren Regeln der Nachbarstaaten an, die keine zeitlich begrenzte Verlustverrechnung vorsehen.

 

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