Abschaffung des Eigenmietwerts – die Auswirkungen
TaxDie Schweizer Stimmbevölkerung hat am 28. September 2025 den Eigenmietwert auf selbstgenutzten Liegenschaften mit einer Zustimmung von 57.7% abgeschafft.
Thomas Haueter ist Partner und Head Domestic Tax bei Grant Thornton Schweiz/Liechtenstein in Zürich.
Thomas Haueter hat langjährige Berufserfahrung in der Steuerberatung und im Treuhandwesen, sowie in der Buchhaltung, im Rechnungswesen und in der Revision gesammelt. Er verfügt über eine breite Erfahrung, insbesondere im Bereich Steuern für natürliche Personen in der Schweiz und in der interkantonalen und internationalen Steueroptimierung. Er pflegt regelmässig Kontakt zu Steuerämtern auf kantonaler und kommunaler Ebene durch die Vertretung der Kunden bei der Steuerdeklaration bei Tax Rulings und die Steuerverfahren.
Thomas Haueter ist lic.oec.publ. und dipl. Steuerexperte.
Er ist Mitglied von EXPERTsuisse und TREUHAND|SUISSE.
Thomas Haueter spricht neben Deutsch als Muttersprache fliessend Englisch und hat Grundkenntnisse in Französisch.
Die Schweizer Stimmbevölkerung hat am 28. September 2025 den Eigenmietwert auf selbstgenutzten Liegenschaften mit einer Zustimmung von 57.7% abgeschafft.
Erwerbstätige, welche einer Pensionskasse angeschlossen sind, können im Jahr 2024 maximal CHF 7‘056 in die Säule 3a einzahlen. Der einbezahlte Betrag kann in der Steuererklärung 2024 vom Einkommen abgezogen werden. Erwerbstätige, welche keiner Pensionskasse angeschlossen sind, dürfen maximal 20 Prozent ihres Nettoeinkommens einzahlen, der Höchstbetrag beträgt CHF 35'280. Eine Einzahlung kann bisher nur im entsprechenden Kalenderjahr erfolgen, rückwirkende Einzahlungen nach Ablauf des Kalenderjahres sind nicht möglich.
Die aktuelle Bewertung der Liegenschaften im Kanton Zürich stammt aus dem Jahr 2009. Einige Gerichtsentscheide in den letzten Jahren haben bestätigt, dass die aktuellen Steuerwerte tiefer als die Verkehrswerte und nicht mehr bundesrechtskonform sind. Nach den bundesrechtlichen Vorgaben darf der Vermögenssteuerwert einer Liegenschaft nicht tiefer als 70 Prozent des Verkehrswerts und der Eigenmietwert nicht tiefer als 60 Prozent der Marktmiete liegen. Ein Gutachten im Auftrag des kantonalen Steueramts hat festgestellt, dass seit 2009 im Kanton Zürich die Verkehrswerte von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen im Mittel um über 50 Prozent und die Mieten von Mietwohnungen um rund 15 Prozent gestiegen sind. Dies war der Auslöser für eine Neubewertung aller Liegenschaften, welche am 1. Januar 2026 in Kraft tritt.