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Änderung Mehrwertsteuersätze ab 1. Januar 2018

Änderung Mehrwertsteuersätze ab 1. Januar 2018 

Leistungen, die nach dem 1. Januar 2018 erbracht werden, unterliegen dem anwendbaren Steuersatz ab dem 1. Januar 2018, unabhängig vom Rechnungsdatum. Falls der alte Mehrwertsteuersatz auf Rechnungen für Leistungen nach dem 1. Januar 2018 angegeben sein sollte, schuldet der Leistungserbringer diese ausgewiesene Mehrwertsteuer.