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Steuerlich anerkannte Zinssätze für Vorschüsse oder Darlehen 2023

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Für die steuerliche Bemessung von Vorschüssen und Darlehen in Schweizer Franken und in Fremdwährungen gibt die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) jährlich die anerkannten Zinssätze bekannt. Die Zinssätze wurden 2023 im Vergleich zu den Vorjahren massiv erhöht.
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Die Gewährung unverzinslicher oder ungenügend verzinster Vorschüsse oder Darlehen an Beteiligte oder an ihnen nahestehende Dritte stellt eine geldwerte Leistung dar, welche der Verrechnungssteuer sowie den Ertragssteuern unterliegt. Dasselbe gilt für überhöhte Zinsen, die auf Grund von Verpflichtungen gegenüber Beteiligten oder ihnen nahestehenden Dritten vergütet werden.

Jährlich publiziert die ESTV Save Haven Zinssätze. Bei der Anwendung dieser Werte geht die ESTV ohne weiteren Nachweis davon aus, dass es sich um marktübliche Zinsen handelt. Das schafft für Schweizer Gesellschaften Planungs- und Rechtssicherheit für die Finanzierungstätigkeiten und schützt vor Überraschungen.

 

Transaktionen in Schweizer Franken

Für Darlehen in Schweizer Franken, die eine Schweizer Gesellschaft ihren Aktionären oder anderen nahestehenden Personen gewährt und die aus dem Eigenkapital finanziert werden, verlangt die ESTV im Jahr 2023 einen Mindestzinssatz von 1.5%.

Für Vorschüsse von Beteiligten oder nahestehenden Dritten ist - beispielsweise für Betriebskredite bei Handels- und Fabrikationsunternehmen - gemäss ESTV die folgende maximale Verzinsung erlaubt:

  • Bis CHF 1 Mio. 3.75%, ab CHF 1 Mio. 2.25%
  • Der resultierende Spread zwischen Mittelvergabe und Mittelaufnahme beträgt demnach 2.25% bei Darlehen bis CHF 1 Mio., resp. 0.75% auf höheren Beträgen

 

Transaktionen in ausländischen Währungen

Werden Darlehen nicht in Schweizer Franken, sondern in einer Fremdwährung gewährt, sind modifizierte Safe Haven Zinssätze anzuwenden, wobei mindestens der Zinssatz für Darlehen in Schweizer Franken anzuwenden ist, sollte der Zinssatz für die Fremdwährung tiefer sein.

Für 2023 werden zahlreiche Zinssätze in Fremdwährungen von der ESTV höher angesetzt. Für Darlehensgewährungen in EUR hat sich der zulässige Mindestzinssatz von 0.5% im Jahr 2022 auf 3% im Jahr 2023 markant erhöht. Für Darlehen in USD ist der Satz von 2% auf 3.75% für 2023 gestiegen.

Diese Zinssätze sind gültig, sofern die Vorschüsse oder Darlehen aus Eigenkapital finanziert sind. Für Fremdkapital finanzierte Darlehen sind die Selbstkosten zuzüglich 0.5% - mindestens aber den auf der Liste der ESTV aufgeführte Zinssatz - zu verzinsen.

Darlehensverpflichtungen dürfen maximal zum Safe Haven Zinssatz plus des gleichen Spreads analog den Darlehen in Schweizer Franken verzinst werden. Wie dargelegt, beträgt der Spread beispielsweise für Betriebskredite bis CHF 1 Mio. 2.25%, ab CHF 1 Mio. 0,75%. Demnach beträgt der maximale Zinssatz auf Betriebskrediten auf Eurodarlehen 5.25%, ab Gegenwert von CHF 1 Mio. beträgt der maximale Zinssatz auf Betriebskrediten in Euro 3.75%.

Höhere Zinsen aufgrund des Drittvergleichs können grundsätzlich geltend gemacht werden. Jedoch muss in jedem Fall auch der geschäftsmässig begründete Nachweis erbracht werden, weshalb keine Verpflichtung in tiefer verzinslichem Schweizer Franken eingegangen wurde.

Insbesondere Gesellschaften, welche intragroup Darlehensverpflichtungen oder Darlehensguthaben lautend auf Fremdwährungen eingegangen sind, empfehlen wir, die Darlehensverträge laufend und insbesondere auf die jüngsten Anpassungen der ESTV per 1. Januar 2023 hin zu überprüfen und allenfalls anzupassen. Gerne unterstützt Sie Grant Thornton Schweiz/Liechtenstein als kompetenter Ansprechpartner bei Fragen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.