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Neuer Ansatz für Privatanteil Geschäftsfahrzeuge ab 1. Januar 2022

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Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Geschäftsfahrzeug zur Verfügung, welches dieser auch privat nutzen darf, stellt dies eine entgeltliche Leistung des Arbeitgebers dar. Diese Leistung unterliegt beim Arbeitgeber dem Normalsatz und ist in der Mehrwertsteuerabrechnung entsprechend zu deklarieren.

Das Entgelt für den Privatanteil kann effektiv oder pauschal ermittelt werden. Bei der effektiven Methode wird das Entgelt für die private Nutzung in der Regel mittels Fahrtenheft und einem Ansatz von CHF 0,70 pro Kilometer berechnet. Aufgrund dieser eher umständlichen Datenerfassung wird der Privatanteil in der Regel mit der pauschalen Methode berechnet. Die pauschale Ermittlung des Entgelts für den Privatanteil ist jedoch nur dann zulässig, wenn die geschäftliche Verwendung des Fahrzeuges überwiegt. Andernfalls muss die Berechnung des Entgelts für die private Nutzung mit der effektiven Methode erfolgen.

Seit dem 1. Januar 2022 beträgt der pauschale Ansatz 0,9 % pro Monat (bis zum 31. Dezember 2021 war er 0,8 % pro Monat). Der mit dem Kaufpreis, exklusive Mehrwertsteuer, multiplizierte pauschale Ansatz stellt das monatliche Entgelt für die private Nutzung inklusive der Mehrwertsteuer zum Normalsatz dar. Der monatliche Mindestansatz beträgt CHF 150 und bleibt unverändert. Der Arbeitsweg ist neu im pauschalen Ansatz enthalten.

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