Auf der Grundlage des Volksentscheids vom 25. September 2022 werden die Schweizer Mehrwertsteuersätze erhöht. Die Erhöhung der Mehrwertsteuersätze soll ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Geschäftsfahrzeug zur Verfügung, welches dieser auch privat nutzen darf, stellt dies eine entgeltliche Leistung des Arbeitgebers dar. Diese Leistung unterliegt beim Arbeitgeber dem Normalsatz und ist in der Mehrwertsteuerabrechnung entsprechend zu deklarieren.