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Erhöhung der Säule 3a Höchstabzüge im Steuerjahr 2023

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Erwerbstätige, welche einer Pensionskasse angeschlossen sind, können im Jahr 2023 maximal CHF 7’056 in die Säule 3a einzahlen. Im Vorjahr betrug die Einzahlungslimite CHF 6’883. Der einbezahlte Betrag kann in der Steuererklärung 2023 vom Einkommen abgezogen werden. Erwerbstätige, welche keiner Pensionskasse angeschlossen sind, dürfen maximal 20 Prozent ihres Nettoeinkommens einzahlen, der Höchstbetrag beträgt CHF 35’280.
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Wer kann in die Säule 3a einzahlen?

Erwerbstätige, welche ein AHV-pflichtiges Einkommen in der Schweiz erzielen, sind für die Einzahlung in die Säule 3a berechtigt. Ehegatten sind unabhängig voneinander berechtigt Einzahlungen in die Säule 3a vorzunehmen, sofern beide ein AHV-pflichtiges Einkommen in der Schweiz erzielen. Personen, welche über das ordentliche Rentenalter hinaus erwerbstätig bleiben und dabei ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen, können bis fünf Jahre über das ordentliche Rentenalter hinaus Beiträge einzahlen.

Eine Einzahlung kann nur im entsprechenden Kalenderjahr erfolgen, rückwirkende Einzahlungen nach Ablauf des Kalenderjahres sind Stand heute nicht möglich.

 

Steuerliche Behandlung

Die Einzahlungen in die Säule 3a sind in der persönlichen Steuererklärung zu deklarieren und können im Rahmen der gesetzlich festgelegten Maximalbeträge vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. Als Einzahlungsnachweis gelten die von der Bank oder Versicherungsgesellschaft ausgestellten Einzahlungsbescheinigungen, welche der Steuererklärung beizulegen sind.

Gerne unterstützt Sie Grant Thornton Schweiz/Liechtenstein als kompetenter Ansprechpartner bei Fragen bezüglich Ihrer Steuererklärung und rund um das Thema Säule 3a. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.