
Klare Erwartungshaltung der FINMA und geplante Schweizer Gesetzgebung
Eine spezifische KI-Gesetzgebung, wie sie beispielsweise die EU mit dem EU AI Act bereits kennt, existiert in der Schweiz bis anhin noch nicht, ist aber absehbar: Ende 2026 wird eine Vernehmlassungsvorlage zur Regulierung von KI erwartet. Sie soll insbesondere die gesetzlichen Massnahmen zur Umsetzung der von der Schweiz unterzeichneten KI-Konvention des Europarates konkretisieren.
Schweizer Finanzinstitute sollten sich bis zum Vorliegen der Schweizer Vorlage jedoch nicht zurücklehnen: Die FINMA hat bereits früh ihre Erwartungshaltung an die Beaufsichtigten, welche KI einsetzen, kommuniziert und entwickelt diese ständig weiter. Zudem könnten die Finanzinstitute bei grenzüberschreitender Dienstleistungserbringung an EU-Kunden in den Anwendungsbereich des EU AI Act fallen. Schliesslich sind Vorschriften aus Spezialgesetzen wie dem Datenschutz auch bei der Benutzung von KI anwendbar.
Handlungsbedarf besteht bereits vor dem Einsatz in Kernprozessen
Unabhängig von künftiger spezifischer Gesetzgebung sind regulierte Finanzinstitute bereits heute verpflichtet, die Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI systematisch zu identifizieren, zu analysieren und geeignete Massnahmen zu implementieren. Je näher KI an entscheidungsrelevante Prozesse heranrückt, desto weniger genügt eine rein informelle Steuerung. Die konkreten Risiken sind dabei stark vom Einzelfall abhängig. Je nach KI-Anbieter, erworbener Lizenz, Einstellungen und insbesondere Anwendungsbereich sind bei der Nutzung von KI unter anderem folgende Risiken zu berücksichtigen (nicht abschliessend):
- Governance und Organisationsrisiken, etwa wenn Zuständigkeiten unklar sind oder Kontroll- und Eskalationsmechanismen fehlen.
- Datenschutzrisiken, bei der Weitergabe von Personendaten an Dritte.
- Vertraulichkeitsrisiken, namentlich das Risiko, dass Mitarbeitende bei unsachgemässer Nutzung von KI-Tools Geschäftsgeheimnisse verletzen.
- Outsourcing- und Drittparteirisiken beim Einsatz externer KI-Lösungen, etwa cloudbasierter Modelle, die erhöhte Anforderungen an Vertragsgestaltung und Überwachung stellen. Sodann können Abhängigkeiten von KI-Dienstleistern entstehen.
- Operationelle Risiken, wie z.B. Sicherheit, Verlässlichkeit und Nachvollziehbarkeit von Resultaten.
- Reputations- und Haftungsrisiken, Intransparente oder als unfair wahrgenommene KI-Entscheide können das Vertrauen von Kunden und Öffentlichkeit nachhaltig beeinträchtigen.
Die erwähnten Risiken können auch dann bestehen, wenn KI nicht in Kernprozessen oder bei der Kundeninteraktion eingesetzt, sondern lediglich als Unterstützung wie beispielsweise bei Recherchen oder Analysen hinzugezogen wird. In der Praxis werden zudem häufig KI-Tools von externen Anbietern eingesetzt. In solchen Fällen ist das beaufsichtigte Institut verpflichtet, die Einhaltung der Anforderungen an Auslagerungen inklusive Ausfall sicherzustellen.
Fazit: «AI Health-Check»
Institute, die ihre KI-Nutzung frühzeitig analysieren und pragmatisch regeln, schaffen nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern stärken auch das Vertrauen von Geschäftspartnern, Prüfern, Aufsichtsbehörden, Kunden und Mitarbeitenden. In unserem AI Health-Check führen wir mit Ihnen eine strukturierte Standortbestimmung im moderierten Workshop-Format durch.
Wir verschaffen Ihnen einen Überblick über den Stand Ihrer KI-Governance, identifizieren regulatorische und operationelle Handlungsfelder und zeigen auf, welche Massnahmen für Ihr Institut prioritär sind. Das Ergebnis sind konkrete Empfehlungen und ein klarer Umsetzungsplan für einen rechtssicheren und kontrollierten Einsatz von KI.
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