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Meldepflichten und Abschaffung der Inhaberaktien

Meldepflichten von Unternehmen und Abschaffung der Inhaberaktien

Seit der Umsetzung der Regeln der Groupe d’action financière (GAFI) im Jahr 2015 sieht das schweizerische Recht eine Meldepflicht von Erwerbern oder Inhabern von Inhaberaktien sowie der wirtschaftlich Berechtigten vor. Die entsprechenden Bestimmungen wurden kürzlich verschärft. Darüber hinaus wurde beschlossen, dass die meisten Unternehmen keine Inhaberaktien mehr ausgeben können. Diese neuen, strengeren Vorschriften sind seit dem 1. November 2019 in Kraft.