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Neues VwEG in Liechtenstein per 1. August 2019

Neue gesetzliche Pflichten für inländische Rechtsträger in Liechtenstein 

Zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung wurde – in Umsetzung der 4. EU Geldwäscherei Richtlinie – beschlossen, dass in Liechtenstein ein Register eingerichtet werden soll, in das Rechtsträger ihre wirtschaftlichen Eigentümer einzutragen haben. Das Gesetz über das Verzeichnis der wirtschaftlichen Eigentümer inländischer Rechtsträger (VwEG) ist per 1. August 2019 in Kraft getreten. Die erforderlichen Daten sind bei bestehenden Rechtsträgern bis spätestens Ende Januar 2020 dem Amt für Justiz zu melden. Neue Rechtsträger haben die Angaben innert 30 Tagen nach ihrer Eintragung im Verzeichnis zu erfassen.