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Straflose Selbstanzeige in der Schweiz und Liechtenstein

Jeder Steuerpflichtige kann einmal in seinem Leben eine straflose Selbstanzeige vornehmen. Dabei kann der Steuerpflichtige bis anhin nicht deklariertes Vermögen und/ oder Einkommen nachdeklarieren und muss lediglich die Nachsteuern und Verzugszinsen bezahlen. Ein Busszuschlag oder Strafregistereintrag entfallen durch die straflose Selbstanzeige.