Die Schweizer Stimmbevölkerung hat am 28. September 2025 den Eigenmietwert auf selbstgenutzten Liegenschaften mit einer Zustimmung von 57.7% abgeschafft.
Die Genfer Stimmberechtigten haben am Sonntag, 24. November, mit 61,3 Prozent Ja-Stimmen beschlossen, die Einkommenssteuer zu senken.
Erwerbstätige, welche einer Pensionskasse angeschlossen sind, können im Jahr 2024 maximal CHF 7‘056 in die Säule 3a einzahlen. Der einbezahlte Betrag kann in der Steuererklärung 2024 vom Einkommen abgezogen werden. Erwerbstätige, welche keiner Pensionskasse angeschlossen sind, dürfen maximal 20 Prozent ihres Nettoeinkommens einzahlen, der Höchstbetrag beträgt CHF 35'280. Eine Einzahlung kann bisher nur im entsprechenden Kalenderjahr erfolgen, rückwirkende Einzahlungen nach Ablauf des Kalenderjahres sind nicht möglich.
Die aktuelle Bewertung der Liegenschaften im Kanton Zürich stammt aus dem Jahr 2009. Einige Gerichtsentscheide in den letzten Jahren haben bestätigt, dass die aktuellen Steuerwerte tiefer als die Verkehrswerte und nicht mehr bundesrechtskonform sind. Nach den bundesrechtlichen Vorgaben darf der Vermögenssteuerwert einer Liegenschaft nicht tiefer als 70 Prozent des Verkehrswerts und der Eigenmietwert nicht tiefer als 60 Prozent der Marktmiete liegen. Ein Gutachten im Auftrag des kantonalen Steueramts hat festgestellt, dass seit 2009 im Kanton Zürich die Verkehrswerte von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen im Mittel um über 50 Prozent und die Mieten von Mietwohnungen um rund 15 Prozent gestiegen sind. Dies war der Auslöser für eine Neubewertung aller Liegenschaften, welche am 1. Januar 2026 in Kraft tritt.
Erwerbstätige, welche einer Pensionskasse angeschlossen sind, können im Jahr 2024 maximal CHF 7‘056 in die Säule 3a einzahlen. Im Jahr 2024 bleiben die Säule-3a-Maximalbeträge im Vergleich zum Jahr 2023 unverändert.
Wenn in Liechtenstein durch den Verkauf eines Grundstückes ein Gewinn erzielt wird, muss der Verkäufer die Grundstücksgewinnsteuer (GGS) entrichten. Diese wird auf die Differenz zwischen Anlagekosten und Veräusserungserlös erhoben. Als Anlagekosten gelten neben dem Kaufpreis auch beispielsweise wertvermehrende Aufwendungen, doch ob eine Massnahme wertvermehrend oder lediglich werterhaltenden sind, ist auf den ersten Blick nicht immer klar. Christian Reichert und Michael Heeb haben in ihrem Artikel im Wirtschftregional vom 10. Februar 2023 für Sie zusammengefasst, wie sich der Grundstücksgewinn zusammensetzt, welche Sonderfälle es zu beachten gilt und warum Sie sich bereits beim Erwerb einer Liegenschaft mit dem Thema beschäftigen sollten.
Erhöhung der Säule 3a Höchstabzüge im Steuerjahr 2023.
Das Anrecht auf Abzug der Einfuhrsteuer ist an gewisse gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. Zudem muss das Unternehmen einen geltend gemachten Einfuhrsteuerabzug auch dokumentieren können. Allerdings eignet sich trotz des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung nicht jedes beliebige mit einer Einfuhr im Zusammenhang stehende Dokument, um den Anspruch auf einen Einfuhrsteuerabzug auch rechtsgenüglich zu belegen.
Um Mitarbeiter langfristig an eine Unternehmung zu binden oder für eine Firma neu zu gewinnen, eignen sich Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, beispielsweise in Form von Mitarbeiteraktien. Bei der Einrichtung solcher Programme ist jedoch Vorsicht geboten – es gibt diverse Fallstricke. Für Unternehmen stehen bei der Wahl der Beteiligungen oft Themen wie Mitsprache- und Auskunftsrecht im Vordergrund, während steuerliche Fragestellungen ausser Acht bleiben. Auf die Attraktivität des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms kann die Steuerbelastung jedoch für beide Seiten einen grossen Einfluss haben. Michael Rupp und Christian Reichert erläutern in ihrem Artikel was es zu beachten gilt – auf Seiten des Arbeitgebers sowie -nehmers. Anhand eines exemplarischen Rechenbeispiels wird aufgezeigt, wie sich die Steuerbelastung in Liechtenstein berechnet.
Durch die Massnahmen zur Eindämmung der Covid 19-Pandemie sind viele Arbeitnehmer in Liechtenstein und der Schweiz gezwungen, wenn möglich von zu Hause aus zu arbeiten. Die beiden Staaten haben in diesem Zusammenhang am 22. Oktober 2020 eine Verständigungsvereinbarung abgeschlossen, um die Auswirkungen der Covid 19-Massnahmen auf Grenzgänger einvernehmlich festzulegen.
Ihr Unternehmen agiert global und tätigt weltweit Investitionen – genau wie Sie. In fast jedem Land werden Privatpersonen auf Grundlage ihres weltweiten Einkommens besteuert. Für vermögende, international agierende Steuerzahler kann es sehr umständlich und schwierig sein, alle Informationen für die Steuerveranlagung in ihrem Heimatland zusammenzutragen. Die Pauschalsteuer in Liechtenstein (auch aufwandsbasierte Steuer genannt) ist eine einfache und attraktive Lösung für Privatpersonen, die bereit sind, ihren Wohnsitz nach Liechtenstein zu verlegen.
Am 16. Januar 2015 veröffentlichte das Eidgenössische Finanzdepartement die revidierte Fassung der Expatriates-Verordnung, die auf Bundesebene zum 1. Januar 2016 in Kraft trat. Im Allgemeinen haben die zuständigen Kantonssteuerbehörden ihre Veranlagungsrichtlinien auf kommunaler und kantonaler Ebene entsprechend angepasst. Die Definition eines Expatriates wird enger gefasst und die steuerlich absetzbaren Abzüge, die Expatriates geltend machen können, werden eingeschränkt. In der revidierten Expatriate-Verordnung findet sich eine genauere Definition des Begriffs „Expatriate" sowie der steuerlich absetzbaren berufsbezogenen Ausgaben. Mitarbeiter, die derzeit gemäss der alten Expat-Verordnung als Expatriates gelten, behalten ihren Status bis zum Ende ihres befristeten Einsatzes.
Im Herzen Europas gelegen ist die Schweiz ein attraktives Land, um dort zu wohnen und zu arbeiten. Der hohe Lebensstandard, die rechtliche und politische Stabilität, eine gut entwickelte Infrastruktur und die sehr niedrigen Steuersätze des Landes bieten angesichts des engmaschigen Netzes aus Doppelbesteuerungsabkommen ein attraktives Umfeld für Beschäftigungs- und Geschäftschancen. Ziel dieser Informationsbroschüre ist es, einen kurzen Überblick über das Schweizer Steuersystem für natürliche Personen zu geben und ausgewählte Möglichkeiten der Steuerplanung darzulegen.
Ende 2014 hat das Schweizer Stimmvolk mit einer klaren Mehrheit entschieden, die Pauschalbesteuerung, auch Besteuerung nach dem Aufwand genannt, auf Bundesebene beizubehalten. Auf kantonaler Ebene hat sich der Souverän ebenfalls grossmehrheitlich für die Aufwandbesteuerung ausgesprochen. Lediglich in einzelnen Kantonen wie Zürich, Basel-Stadt, Basel-Land Appenzell-Ausserrhoden und Schaffhausen wurde die Pauschalbesteuerung abgeschafft. Um deren Akzeptanz zu erhöhen, wurde auf Bundesebene die Mindestbemessungsgrundlage angehoben. Auch auf kantonaler Ebene ist es zu Anpassungen gekommen, die so ausgefallen sind, dass die Schweiz mit dem System der Besteuerung nach dem Aufwand für vermögende ausländische Personen weiterhin ein attraktiver Standort ist.
Liechtenstein ist eine konstitutionelle Erbmonarchie im Herzen Europas. Ein hoher Lebensstandard, Neutralität sowie politische und rechtliche Stabilität machen das Herzogtum zu einem attraktiven Wohnsitz für Privatpersonen. Mit moderaten Steuersätzen, dem immer grösseren Netzwerk von Besteuerungsabkommen und den vielen Möglichkeiten zur Steuerplanung bietet sich Liechtenstein für Geschäftsaktivitäten sowie als Wohnsitz an. Unten stehend finden Sie einen kurzen Überblick über das liechtensteinische Steuersystem und einige ausgewählte Möglichkeiten zur Steuerplanung.
