GTRegs ist ein Regulatory Monitoring Tool für den Schweizer Finanzmarkt. Es unterstützt Verwaltungsräte, Geschäftsleitungen sowie Risk- und Compliance-Verantwortliche von regulierten Finanzinstituten bei der strukturierten Einordnung regulatorischer Entwicklungen.
Per 1. Januar 2026 übernimmt Egon Hutter die Rolle des CEO von Erich Bucher, der die Firma aufgrund seiner Pensionierung verlässt.
Nach einer sehr langen Diskussions- und Vorbereitungsphase wird die neue Elternzeit in Liechtenstein nun definitiv Realität und tritt ab 1. Januar 2026 in Kraft.
Da sich die Auswirkungen eines neuartigen Coronavirusstamms (COVID-19) weiterhin weltweit entfalten, müssen die Personen, die für die Erstellung und Genehmigung von Jahresabschlüssen verantwortlich sind, nicht nur wissen, was am Berichtsdatum und zum Zeitpunkt der Genehmigung des Jahresabschlusses geschehen ist und geschieht, sondern auch antizipieren was als nächstes passieren könnte.
Durch die zunehmende Ausbreitung von Covid-19 rückt der Schutz, die Gesundheit und die Sicherheit der Mitarbeitenden stärker in den unternehmerischen Fokus denn je. Um die Belegschaft ausreichend zu schützen und den Empfehlungen des Bundes nachzukommen, sind viele Unternehmen dazu übergegangen ihr Arbeitsmodell umzustellen – meist mit ausgesprochen geringer Vorbereitungszeit. Die Arbeit im «Homeoffice» bietet sich unter den Umständen der Covid-19-Krise in vielen Fällen als gute Übergangslösung an – birgt für viele Unternehmen aber auch eine Vielzahl neuartiger Risiken, welche nicht ausser Acht gelassen
Die neue Coronavirus (COVID-19)-Pandemie breitet sich weltweit schnell aus. Das Virus fordert nicht nur Menschenleben, sondern trifft auch Unternehmen und die Finanzmärkte sehr hart - das Ausmass kann derzeit nicht verlässlich beurteilt werden. Daher müssen Unternehmen die entsprechenden Auswirkungen auf die Jahresabschlüsse sorgfältig bedenken. Im beiliegenden Artikel (in Englisch) finden Sie die wichtigsten Implikationen auf die Finanzberichterstattung sowie illustrative Beispiele zur Formulierung der Offenlegung.
Im Herzen Europas gelegen und als Teil des Europäischen Wirtschaftsraums präsentiert sich Liechtenstein als Standort für multinationale Unternehmen aus verschiedensten Industrien. Dank seiner Kontinuität und einer kompetitiven Gesetzgebung ist Liechtenstein heute Standort für eine Vielzahl von Banken, Versicherungen, Vermögensverwaltern und Family Offices. Besonders in den Bereichen Asset Protection und Wealth Management kann sich Liechtenstein im internationalen Wettbewerb behaupten.
Aufgrund diverser Anpassungen traten per 1. Januar 2019 mehrere bedeutende Änderungen des liechtensteinischen Steuergesetzes in Kraft. Mit Blick auf die Steuererklärung 2019 haben wir daher eine Checkliste mit den wichtigsten Neuerungen und deren Auswirkungen zusammengestellt. In Liechtenstein steuerpflichtigen Unternehmen empfehlen wir, die Implikationen dieser Neuerungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses zu prüfen und entsprechend bei der Steuerklärung zu berücksichtigen.
Mit der zunehmenden Wirkung von COVID 19 sehen sich alle Branchen weltweit mit erheblichen Beeinträchtigungen in ihrer Lieferkette, ihrer Belegschaft und dem Cashflow konfrontiert. Die richtige Reaktion darauf hängt von den individuellen Umständen von Ihnen und Ihrer Unternehmung ab. Wenn jedoch der Druck signifikant steigt, empfehlen wir Ihnen, sich auf das Liquiditätsmanagement zu konzentrieren.
Der Bundesrat beschloss auf Verzugszinsen überfälliger Steuerzahlungen von Unternehmen zu verzichten. Dies gilt für die folgenden Steuern resp. Abgaben: Direkte Bundessteuer, Mehrwertsteuer, Zollabgaben und Lenkungsabgaben (Mineralölsteuer, Schwerverkehrsabgabe, Automobilsteuer, Tabaksteuer, etc.), welche zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 fällig werden.
Wir unterstützen Sie auch in der Corona-Krise – Organisatorische Informationen Im Zusammenhang mit der von der Weltgesundheitsorganisation ausgerufenen COVID-19-Pandemie und den Informationen des Schweizer Bundesrates zum Schutz der Bevölkerung möchten wir Sie über die Reaktion von Grant Thornton Schweiz/Liechtenstein auf die Situation der öffentlichen Gesundheit auf dem Laufenden halten.
Die Verbreitung des Coronavirus wirkt sich auf Unternehmen in der ganzen Welt aus. Die Unternehmen müssen die Auswirkungen dieser Situation auf ihre Jahresabschlüsse sorgfältig abwägen. Dieser IFRS-Alert berücksichtigt die Auswirkungen des Coronavirus für Jahresabschlüsse die am 31. Dezember 2019 enden.
Auf Grund der fortschreitenden Ausbreitung des Coronavirus sind mittlerweile sämtliche Schulen in der Schweiz geschlossen. Desweitern informierte der Bundesrat gestern über weitere drastische Massnahmen wie die Schliessung sämtlicher Restaurants, Bars, Läden und Freizeiteinrichtungen (Fitnesscenters, Schwimmbäder, etc.) . Um die Wirtschaft in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen, werden vom Bund bis zu 10 Milliarden Franken unter anderem für die Kurzarbeitsentschädigung zur Verfügung gestellt. Einen Überblick über die wichtigsten Fragen betreffend behördlichen Massnahmen und Kurzarbeitsentschädigung finden Sie in dieser Übersicht.
Das Coronavirus breitet sich in der Schweiz und in Liechtenstein weiter aus und sorgt bei den Arbeitnehmern und Arbeitgebern zunehmend für Verunsicherung und führt zu Fragen wie zum Beispiel: Darf der Arbeitnehmer von sich aus im Homeoffice arbeiten? Oder – wie sieht es aus mit Geschäftsreisen in Risikogebiete? Im Folgenden geben wir einen kurzen Überblick, welche wichtigsten arbeitsrechtlichen Auswirkungen das Virus haben kann.
Grant Thornton Schweiz/Liechtenstein ist Sponsoring-Partner des 11. Annual Meeting der Global Alliance for Banking on Values (GABV). Unter dem diesjährigen Motto «Every degree matters - mobilising finance for people and planet» fokussiert sich das Jahrestreffen auf den Austausch und die Erarbeitung von neuen Lösungsansätzen, wie der Finanzsektor zur Eindämmung der Klimakrise beitragen kann. Dazu treffen sich vom 24. bis 27. Februar 2020 im Hotel Bellevue Palace in Bern über 150 CEOs, Verwaltungsräte und leitende Angestellte von mehr als 60 Finanzinstituten aus der ganzen Welt zum 11. Jahrestreffen der GABV.
Am 14. Februar 2020 wurde ein Artiklen zur ganzheitlichen Steuerplanung mit Betriebsliegenschaften im Wirtschaftsregional veröffentlicht: Der Erwerb oder Ausbau einer Betriebsliegenschaft sollte gut durchdacht werden, um die Struktur steuerlich optimal zu gestalten. Dies vor allem angesichts der oft sehr hohen Investitionssummen und finanziellen Auswirkungen auf das Unternehmen und dessen Inhaber. Eine sorgfältige Steuerplanung bedingt, dass nicht nur die Auswirkungen auf das Unternehmen geprüft werden, sondern eine umfassende Gesamtbetrachtung angestellt wird.
Am 6. Februar wurde in der Handelszeitung ein Interview mit Erich Bucher, CEO von Grant Thornton Schweiz/Liechtenstein, veröffentlicht. Im Gespräch nimmt er Bezug auf Grant Thorntons Wachstumsstrategie in der Schweiz und Liechtenstein und die aktuelle Positionierung im Wettbewerbsumfeld der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen. Desweitern führt er aus wie sich das Anforderungsprofil für die Wirtschaftsprüfer durch die digitalen Entwicklungen und neuen Gegebenheiten verändert und weiter verändern wird.
Während einige Finanzintermediäre eigene Formulare und Checklisten erstellen, ist bei anderen kaum eine Dokumentation zu den Selbstauskünften zu finden. Gemäss Art. 7 Abs. 13 AIA-Gesetz ist eine Selbstauskunft jedoch immer zu plausibilisieren. Dazu müssen von Unternehmen aktuelle Jahresrechnungen und Nachweise zur Ansässigkeit bei natürlichen Personen eingeholt werden. Bei komplexen Strukturen benötigt es zudem entsprechende Organigramme und Bilanzen von Tochtergesellschaften sowie Darlehens- und andere Verträge. Dieses Verbesserungspotential haben wir verschiedentlich in den Kontrollen ausgemacht.
Der Schweizer Markt ist für ausländische Anbieter im E-Commerce attraktiv, da hohe Umsätze locken. Produkte, die typischerweise im B2C-Onlinehandel angeboten werden, sind Textilien, Schuhe und Accessoires, Kosmetik, Nahrungsmittel und Haushaltsgeräte, Heimelektronik, Möbel, Bücher und viele andere mehr. Auch in B2B Transaktionen spielt der Onlinehandel eine gewisse Rolle. Die gehandelten Produkte richten sich dabei nach der entsprechenden Branche.
