GTRegs ist ein Regulatory Monitoring Tool für den Schweizer Finanzmarkt. Es unterstützt Verwaltungsräte, Geschäftsleitungen sowie Risk- und Compliance-Verantwortliche von regulierten Finanzinstituten bei der strukturierten Einordnung regulatorischer Entwicklungen.
Filter:
Popular Topics
Featured Content
Dieser Artikel bietet einen Überblick über die Umsetzung des EU-Pakets zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML) in Liechtenstein, einschließlich der Aufhebung des derzeitigen SPG und der Einführung des neuen Geldwäschereigesetzes (AMLA). Er skizziert die wichtigsten regulatorischen Änderungen, die Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen betreffen, hebt den erweiterten Kreis der meldepflichtigen Unternehmen hervor und erläutert strengere Sorgfalts-, Melde- und Compliance-Anforderungen. Der Artikel befasst sich zudem mit der Rolle der Aufsichtsbehörden, den aktualisierten Regeln zur Risikoklassifizierung und dem voraussichtlichen Zeitplan für die Umsetzung und hilft Marktteilnehmern dabei, ihre Bereitschaft einzuschätzen und ihre internen AML-Rahmenwerke entsprechend anzupassen.
Per 1. Januar 2026 übernimmt Egon Hutter die Rolle des CEO von Erich Bucher, der die Firma aufgrund seiner Pensionierung verlässt.
Mit der Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 wurde das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) genehmigt. Hierdurch erhielten die Kantone die Möglichkeit, Forschung und Entwicklung unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich zu entlasten. Die beiden wichtigsten Steuerplanungsinstrumente sind die Patentbox und die erhöhten Abzüge für Forschung und Entwicklung.
Im Kampf gegen die Verlagerung und Verkürzung von Gewinnen haben die OECD und die EU respektive ihre Mitgliedsstaaten den Druck auf Null- und Niedrigsteuerländer durch die Einführung sogenannter grauer und schwarzer Listen fortlaufend verschärft. Dabei werden insbesondere Forderungen nach der Schaffung von Substanz, Anti-Missbrauchs-Bestimmungen und Informationsaustausch in Steuersachen forciert.
In diesem Artikel werden Schlüsselbereiche Ihrer Steuervorschriften aufgeführt, die von den Auswirkungen von COVID-19 betroffen sein könnten. Genauer gesagt konzentrieren wir uns darauf, wie staatliche Unterstützung in Form von Steueranreizen und Steuererleichterungen frühere Einschätzungen ändern könnten, die unter Anwendung von IAS 12 "Ertragsteuern" (IAS 12) vorgenommen wurden. Zudem erläutern wir, was in Zusammenhang mit der Erstellung von Zwischenabschlüssen nach IAS 34 "Zwischenberichterstattung" (IAS 34)zu beachten gilt. .
Ab dem Steuerjahr 2019 erfolgen bei liechtensteinischen Holdings steuerliche Aufrechnungen im Bereich des Eigenkapital-Zinsabzugs, wenn die Tochtergesellschaft nicht vollständig mit Eigenkapital finanziert ist, also das Eigenkapital der Holding weniger als den Buchwert der Beteiligungen beträgt.
Da sich die Auswirkungen eines neuartigen Coronavirusstamms (COVID-19) weiterhin weltweit entfalten, müssen die Personen, die für die Erstellung und Genehmigung von Jahresabschlüssen verantwortlich sind, nicht nur wissen, was am Berichtsdatum und zum Zeitpunkt der Genehmigung des Jahresabschlusses geschehen ist und geschieht, sondern auch antizipieren was als nächstes passieren könnte.
Durch die zunehmende Ausbreitung von Covid-19 rückt der Schutz, die Gesundheit und die Sicherheit der Mitarbeitenden stärker in den unternehmerischen Fokus denn je. Um die Belegschaft ausreichend zu schützen und den Empfehlungen des Bundes nachzukommen, sind viele Unternehmen dazu übergegangen ihr Arbeitsmodell umzustellen – meist mit ausgesprochen geringer Vorbereitungszeit. Die Arbeit im «Homeoffice» bietet sich unter den Umständen der Covid-19-Krise in vielen Fällen als gute Übergangslösung an – birgt für viele Unternehmen aber auch eine Vielzahl neuartiger Risiken, welche nicht ausser Acht gelassen
Die neue Coronavirus (COVID-19)-Pandemie breitet sich weltweit schnell aus. Das Virus fordert nicht nur Menschenleben, sondern trifft auch Unternehmen und die Finanzmärkte sehr hart - das Ausmass kann derzeit nicht verlässlich beurteilt werden. Daher müssen Unternehmen die entsprechenden Auswirkungen auf die Jahresabschlüsse sorgfältig bedenken. Im beiliegenden Artikel (in Englisch) finden Sie die wichtigsten Implikationen auf die Finanzberichterstattung sowie illustrative Beispiele zur Formulierung der Offenlegung.
Im Herzen Europas gelegen und als Teil des Europäischen Wirtschaftsraums präsentiert sich Liechtenstein als Standort für multinationale Unternehmen aus verschiedensten Industrien. Dank seiner Kontinuität und einer kompetitiven Gesetzgebung ist Liechtenstein heute Standort für eine Vielzahl von Banken, Versicherungen, Vermögensverwaltern und Family Offices. Besonders in den Bereichen Asset Protection und Wealth Management kann sich Liechtenstein im internationalen Wettbewerb behaupten.
Aufgrund diverser Anpassungen traten per 1. Januar 2019 mehrere bedeutende Änderungen des liechtensteinischen Steuergesetzes in Kraft. Mit Blick auf die Steuererklärung 2019 haben wir daher eine Checkliste mit den wichtigsten Neuerungen und deren Auswirkungen zusammengestellt. In Liechtenstein steuerpflichtigen Unternehmen empfehlen wir, die Implikationen dieser Neuerungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses zu prüfen und entsprechend bei der Steuerklärung zu berücksichtigen.
Mit der zunehmenden Wirkung von COVID 19 sehen sich alle Branchen weltweit mit erheblichen Beeinträchtigungen in ihrer Lieferkette, ihrer Belegschaft und dem Cashflow konfrontiert. Die richtige Reaktion darauf hängt von den individuellen Umständen von Ihnen und Ihrer Unternehmung ab. Wenn jedoch der Druck signifikant steigt, empfehlen wir Ihnen, sich auf das Liquiditätsmanagement zu konzentrieren.
Der Bundesrat beschloss auf Verzugszinsen überfälliger Steuerzahlungen von Unternehmen zu verzichten. Dies gilt für die folgenden Steuern resp. Abgaben: Direkte Bundessteuer, Mehrwertsteuer, Zollabgaben und Lenkungsabgaben (Mineralölsteuer, Schwerverkehrsabgabe, Automobilsteuer, Tabaksteuer, etc.), welche zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 fällig werden.
Wir unterstützen Sie auch in der Corona-Krise – Organisatorische Informationen Im Zusammenhang mit der von der Weltgesundheitsorganisation ausgerufenen COVID-19-Pandemie und den Informationen des Schweizer Bundesrates zum Schutz der Bevölkerung möchten wir Sie über die Reaktion von Grant Thornton Schweiz/Liechtenstein auf die Situation der öffentlichen Gesundheit auf dem Laufenden halten.
Die Verbreitung des Coronavirus wirkt sich auf Unternehmen in der ganzen Welt aus. Die Unternehmen müssen die Auswirkungen dieser Situation auf ihre Jahresabschlüsse sorgfältig abwägen. Dieser IFRS-Alert berücksichtigt die Auswirkungen des Coronavirus für Jahresabschlüsse die am 31. Dezember 2019 enden.
Auf Grund der fortschreitenden Ausbreitung des Coronavirus sind mittlerweile sämtliche Schulen in der Schweiz geschlossen. Desweitern informierte der Bundesrat gestern über weitere drastische Massnahmen wie die Schliessung sämtlicher Restaurants, Bars, Läden und Freizeiteinrichtungen (Fitnesscenters, Schwimmbäder, etc.) . Um die Wirtschaft in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen, werden vom Bund bis zu 10 Milliarden Franken unter anderem für die Kurzarbeitsentschädigung zur Verfügung gestellt. Einen Überblick über die wichtigsten Fragen betreffend behördlichen Massnahmen und Kurzarbeitsentschädigung finden Sie in dieser Übersicht.
Das Coronavirus breitet sich in der Schweiz und in Liechtenstein weiter aus und sorgt bei den Arbeitnehmern und Arbeitgebern zunehmend für Verunsicherung und führt zu Fragen wie zum Beispiel: Darf der Arbeitnehmer von sich aus im Homeoffice arbeiten? Oder – wie sieht es aus mit Geschäftsreisen in Risikogebiete? Im Folgenden geben wir einen kurzen Überblick, welche wichtigsten arbeitsrechtlichen Auswirkungen das Virus haben kann.
Grant Thornton Schweiz/Liechtenstein ist Sponsoring-Partner des 11. Annual Meeting der Global Alliance for Banking on Values (GABV). Unter dem diesjährigen Motto «Every degree matters - mobilising finance for people and planet» fokussiert sich das Jahrestreffen auf den Austausch und die Erarbeitung von neuen Lösungsansätzen, wie der Finanzsektor zur Eindämmung der Klimakrise beitragen kann. Dazu treffen sich vom 24. bis 27. Februar 2020 im Hotel Bellevue Palace in Bern über 150 CEOs, Verwaltungsräte und leitende Angestellte von mehr als 60 Finanzinstituten aus der ganzen Welt zum 11. Jahrestreffen der GABV.
