GTRegs ist ein Regulatory Monitoring Tool für den Schweizer Finanzmarkt. Es unterstützt Verwaltungsräte, Geschäftsleitungen sowie Risk- und Compliance-Verantwortliche von regulierten Finanzinstituten bei der strukturierten Einordnung regulatorischer Entwicklungen.
Per 1. Januar 2026 übernimmt Egon Hutter die Rolle des CEO von Erich Bucher, der die Firma aufgrund seiner Pensionierung verlässt.
Nach einer sehr langen Diskussions- und Vorbereitungsphase wird die neue Elternzeit in Liechtenstein nun definitiv Realität und tritt ab 1. Januar 2026 in Kraft.
Per 1. Januar 2020 sind das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) und das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) in Kraft getreten. Präzisiert wurden sie durch Verordnungen, welche der Bundesrat am 6. November 2019 publizierte. Für die Umsetzung der neuen Anforderungen, die für Vermögensverwalter gelten, sind verschiedene Übergangsfristen vorgesehen. Gerne unterstützen wir Sie dabei, die neuen regulatorischen Vorgaben effizient umzusetzen.
Seit der Umsetzung der Regeln der Groupe d’action financière (GAFI) im Jahr 2015 sieht das schweizerische Recht eine Meldepflicht von Erwerbern oder Inhabern von Inhaberaktien sowie der wirtschaftlich Berechtigten vor. Die entsprechenden Bestimmungen wurden kürzlich verschärft. Darüber hinaus wurde beschlossen, dass die meisten Unternehmen keine Inhaberaktien mehr ausgeben können. Diese neuen, strengeren Vorschriften sind seit dem 1. November 2019 in Kraft.
Die jüngsten Vorschläge der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Besteuerung digitaler Geschäfte stellen eine Abkehr von der im Mai vorgestellten Roadmap dar. Sie sehen die Anwendung der Restgewinnmethode (Residual Profit Split) mit dem Gewinn aus dem Routinegeschäft als Benchmark vor und liegen damit deutlich näher an dem Lösungsvorschlag von Januar. Die Finanzminister der G20 haben den Fortschritt begrüsst und ihr Ziel bekräftigt, bis Ende 2020 eine Konsenslösung zu finden.
Erstmalig übernimmt Grant Thornton Schweiz/Liechtenstein die Gold Partnerschaft des „Swiss Audit Championship 2019“, einem virtuellen Serious Business Game-Event, welcher auf Interessenten mit Starter Know-how im Audit Bereich ausgerichtet ist.
Die fünfte Ausgabe fand am Mittwoch, 23. Oktober 2019 im SAL in Schaan statt und widmete sich dem Thema „Finance meets future“. Die Tagung wurde ursprünglich vor 5 Jahren von den drei Studenten, David Meyer, Sina Reubelt und Tobias Fitz der Uni Liechtenstein ins Leben gerufen und hat sich in der Zwischenzeit zu einer bedeutsamen Knowledge Sharing- sowie Netzwerkplattform für den Finanzmarkt Liechtenstein entwickelt. Die Besucher erwarteten nebst spannenden Referaten, auch inspirierende Workshops, ausgerichtet auf die aktuellen Themen und Bedürfnisse des lokalen Finanzsektors.
Ihr Unternehmen agiert global und tätigt weltweit Investitionen – genau wie Sie. In fast jedem Land werden Privatpersonen auf Grundlage ihres weltweiten Einkommens besteuert. Für vermögende, international agierende Steuerzahler kann es sehr umständlich und schwierig sein, alle Informationen für die Steuerveranlagung in ihrem Heimatland zusammenzutragen. Die Pauschalsteuer in Liechtenstein (auch aufwandsbasierte Steuer genannt) ist eine einfache und attraktive Lösung für Privatpersonen, die bereit sind, ihren Wohnsitz nach Liechtenstein zu verlegen.
Der interne Revisor erfüllt eine sehr spezifische und oftmals auch relativ isolierte Rolle im Unternehmen. Er ist sehr nahe am Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung und doch nicht Teil davon. Im Zuge der Digitalisierung ergeben sich zudem neue Herausforderungen für das Risikomanagement - die Unternehmen müssen wachsamer denn je sein. Während das Geschäft dasselbe bleibt, sind einzelne Prozesse zunehmend stärker von Daten und deren fundierten Analyse abhängig. So zeichnet es sich deutlich ab, dass sich das Berufsbild weg vom «Internen Revisor» hin zum «Business Risk Analyst» verändern wird.
Jeder Steuerpflichtige kann einmal in seinem Leben eine straflose Selbstanzeige vornehmen. Dabei kann der Steuerpflichtige bis anhin nicht deklariertes Vermögen und/ oder Einkommen nachdeklarieren und muss lediglich die Nachsteuern und Verzugszinsen bezahlen. Ein Busszuschlag oder Strafregistereintrag entfallen durch die straflose Selbstanzeige.
Bis zum 31. Oktober bleiben noch weniger als zwei Monate, und sollte das Vereinigte Königreich die EU verlassen, so erscheint es immer wahrscheinlicher, dass dies ohne ein Abkommen mit der EU geschieht. Noch ist es möglich, dass eine Einigung erzielt oder das Austrittsdatum weiter verschoben wird, aber Regierung wie Unternehmen sollten auf einen drohenden „No-Deal-Austritt“ vorbereitet sein. In diesem Themenpapier geben wir Einblicke in die jüngsten Entwicklungen bei Mehrwertsteuer und Zöllen für Importeure und Exporteure in einem „No-Deal-Szenario“.
Die elektronische Einreichung von Mehrwertsteuerabrechnungen als neuer Standard wird die Einreichung auf Papier ersetzen. Ab dem Abrechnungszeitraum Q1/2020 wird die Einreichung in Papierform nur noch ausnahmsweise gestützt auf einen entsprechenden schriftlichen Antrag gewährt.
Zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung wurde – in Umsetzung der 4. EU Geldwäscherei Richtlinie – beschlossen, dass in Liechtenstein ein Register eingerichtet werden soll, in das Rechtsträger ihre wirtschaftlichen Eigentümer einzutragen haben. Das Gesetz über das Verzeichnis der wirtschaftlichen Eigentümer inländischer Rechtsträger (VwEG) ist per 1. August 2019 in Kraft getreten. Die erforderlichen Daten sind bei bestehenden Rechtsträgern bis spätestens Ende Januar 2020 dem Amt für Justiz zu melden. Neue Rechtsträger haben die Angaben innert 30 Tagen nach ihrer Eintragung im Verzeichnis zu erfassen.
Das zweite Jahr in Folge trat Grant Thornton Schweiz/Liechtenstein als Hauptsponsoring Partner am diesjährigen Golf Turnier „Future Masters“ auf. Das „Future Masters“ Turnier wurde am Samstag, 27. Juli 2019 auf der Anlage des Golf Club Bad Ragaz ausgetragen. Der 18-Loch Championship Course ist seit 2018 Mitglied bei „World of Leading Golf“ und hatte den passionierten Golfer und Golferinnen am diesjährigen Turnier alles abverlangt. Umgeben von einem beeindruckenden Bergpanorama bot die perfekt gepflegte Parkanlage in Bad Ragaz ein unvergessliches Golferlebnis. Für alle „Noch-Nicht-Golfer“ stand während dem Turnier-Tag die Golf-Clinic – der Anfängerkurs auf der Driving Range – zur Verfügung. Im Anschluss an das Turnier erwartete die Teilnehmer- und Teilnehmerinnen im Restaurant gladys nebst einem kulinarischen Abendmenü ein unterhaltsames Rahmenprogramm.
Das Schweizer Arbeitsrecht ist im Vergleich mit den arbeitsrechtlichen Regelungen in anderen Europäischen Ländern häufig flexibler und liberaler. Liechtenstein hat die Schweizer Vorschriften von Art. 319 ff. des Obligationenrechts (OR) praktisch eins zu eins übernommen (§ 1173a Art. 1 ff. Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)). Die liberale Natur des schweizerischen und liechtensteinischen Arbeitsrechts spiegelt sich insbesondere in den Regelungen zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wider. In der Praxis gibt es jedoch oft Unsicherheiten im Zusammenhang mit Kündigungen. Die folgende Zusammenfassung gibt einen kurzen Überblick über einige der am häufigsten gestellten Fragen.
Die G20 haben die Roadmap der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) als Lösung für die „steuerlichen Herausforderungen der Digitalisierung der Wirtschaft“ gebilligt. Die Vorschläge für die Umverteilung von Gewinnen und Mindeststeuer, die Ergebnis der jüngsten Konsultationsrunde sind, könnten dem Fremdvergleichsgrundsatz („Arms‘ Length Principle“), der seit Jahrzehnten für Verrechnungspreise angewandt wird, ein Ende setzen.
Regierungen und Steuerbehörden tun sich im Umgang mit der zunehmenden Digitalisierung der Weltwirtschaft und der öffentlichen Empörung über die Höhe der von multinationalen Unternehmen (MNE) entrichteten Steuern schwer.
Die gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Geldwäscherei wurden in Liechtenstein per 1. Juli 2019 ausgeweitet und umfassen nun auch Steuerbetrug und qualifizierte Steuerhinterziehung, wenn diese lediglich zu einer Steuerersparnis und nicht zu einem tatsächlichen Vermögenszufluss führen. Für die Betroffenen stellt sich die Herausforderung zu beweisen, dass keine mögliche Steuerersparnis erfolgt ist. Insbesondere für Rechtsträger mit ausländischen Beteiligten, welche in Liechtenstein nur über geringe Substanz verfügen, kann die Bereitstellung von geeigneten Nachweisen eine Herausforderung darstellen.
