GTRegs ist ein Regulatory Monitoring Tool für den Schweizer Finanzmarkt. Es unterstützt Verwaltungsräte, Geschäftsleitungen sowie Risk- und Compliance-Verantwortliche von regulierten Finanzinstituten bei der strukturierten Einordnung regulatorischer Entwicklungen.
Per 1. Januar 2026 übernimmt Egon Hutter die Rolle des CEO von Erich Bucher, der die Firma aufgrund seiner Pensionierung verlässt.
Nach einer sehr langen Diskussions- und Vorbereitungsphase wird die neue Elternzeit in Liechtenstein nun definitiv Realität und tritt ab 1. Januar 2026 in Kraft.
Nachdem das Energiegesetz vom Parlament verabschiedet und vom Schweizer Stimmvolk in einer Referendumsabstimmung mit über 58% gutgeheissen wurde, hat der Bundesrat unter anderem die Liegenschaftskostenverordnung für die direkte Bundessteuer revidiert. Darin werden insbesondere die im Energiegesetz neu beschlossenen Steuerabzüge wie die Rückbaukosten im Zusammenhang mit einem Ersatzneubau erläutert. Die Bestimmungen treten am 1. Januar 2020 in Kraft.
Die Mehrwertsteuer (MWST/VAT/GST) ist in mehr als 140 Ländern implementiert und zählt heute neben der Gewinn- und Einkommenssteuer zu den wichtigsten fiskalischen Einnahmequellen. Mit der steigenden Komplexität des wirtschaftlichen Handels und seiner internationalen Verflechtung nimmt auch die regulatorische Komplexität und Dynamik der Mehrwertsteuersysteme zu.
Das digitale Client Onboarding setzt strikte Identitätschecks voraus. Da der Kunde physisch nicht anwesend ist, muss die Kopie des Passes zunächst von einem öffentlichen Notar geprüft werden. In vielen Fällen brauchen diese Beurkundungen noch zusätzlich eine Haager Apostille. Daraus resultieren komplizierte und teure Onboarding Aktivitäten. Und trotzdem gehen Finanzinstitute immer noch das Risiko ein, dass der Pass und die Beglaubigungen gefälscht sein könnten.
Während die Digitalisierung des Handels voranschreitet, sind die globalen Steuersysteme noch immer auf die Anforderungen einer traditionellen Wirtschaft mit stationärem Handel ausgerichtet. Der OECD-Aktionsplan zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung, kurz BEPS-Plan, trägt dem Modernisierungsbedarf Rechnung und hat seit der Veröffentlichung der OECD-Berichte im Oktober 2015 schon einiges bewirkt. Er enthielt aber nur begrenzt konkrete Empfehlungen zur digitalen Besteuerung, und der Aufruf der OECD zu einem internationalen Konsens hat bislang kein Gehör gefunden.
Per 1. Januar 2019 müssen sich ausländische Versandhändler gegebenenfalls für die Mehrwertsteuer in der Schweiz oder Liechtenstein registrieren. Eine Registrierungspflicht besteht für ausländische Versandhändler, die mit Schweizer und Liechtensteiner Kunden einen Jahresumsatz von CHF 100'000 aus einfuhrsteuerbefreiten Lieferungen erzielen.
Grant Thornton Schweiz/Liechtenstein baut seine Sponsoring Aktivitäten weiter aus und präsentierte sich erstmalig als Hauptsponsoring Partner am diesjährigen „Future Masters“ Golf Turnier in Bad Ragaz.
Seit dem 1. Januar 2017 ist das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Liechtenstein in Kraft. Erstmals kann nun 2018 die Schweizer Verrechnungssteuer auf Kapitalerträgen mit Fälligkeit ab 1. Januar 2017 von Personen und Unternehmen in Liechtenstein teilweise oder vollständig zurückgefordert werden.
Im Zusammenhang mit den Entwicklungen zum EU Code of Conduct hat Liechtenstein bedeutende Änderungen des Steuergesetzes mit Wirkung per 1. Januar 2019 beschlossen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Finanzinstitute unterliegen neben den Sorgfaltspflichten zur Geldwäscherei auch denjenigen nach dem FATCA- und AIA-Gesetz. Die Steuerverwaltung Liechtenstein hat die Einhaltung der AIA- und FATCA-Sorgfaltspflichten zu kontrollieren. Nach Art. 11 FATCAGesetz und Art. 21 AIA-Gesetz hat diese Kontrolle durch unabhängige qualifizierte Wirtschaftsprüfer oder Revisionsgesellschaften zu erfolgen. Die Finanzintermediäre können dabei in Absprache mit der Steuerverwaltung wählen, welche Prüfgesellschaft diese gesetzliche Revision bei ihnen durchführen soll.
Legal Tech bezeichnet die aufkommende Digitalisierung in der juristischen Arbeit. Durch den Einsatz von Software und Online-Diensten, welche die juristischen Arbeitsprozesse unterstützen, sollen standardisierte Rechts-Dienstleistungen in Zukunft vermehrt automatisiert erbracht werden können.
Im internationalen Steuerwesen finden derzeit die grössten Umwälzungen seit einer Generation statt. Im Mittelpunkt steht dabei die ohnehin schon komplexe Welt des Transfer Pricing. Hier werden die bisher geltenden Regelungen und das System selbst auf den Prüfstand gestellt. Der wesentliche Faktor hinter diesen Veränderungen ist der globale Roll-out des OECD-Aktionsplans gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting : BEPS). Über hundert Länder haben sich verpflichtet, zumindest einzelne Elemente dieses Aktionsplans umzusetzen.
Niemand hat erwartet, dass es leicht werden würde, die Analyse- und Dokumentationsanforderungen im Rahmen des OECD-Initiative gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS) zu erfüllen. Doch im ersten Jahr der Anwendung hat sich gezeigt, dass die Anforderungen höher sind und BEPS mehr Aufmerksamkeit verlangt, als von vielen multinationalen Unternehmen erwartet wurde.
Das Bundesgericht hat am 1. Februar 2018 entschieden, dass ein Schweizer Unternehmen die verbuchten Leistungen eines Unternehmens mit Sitz in Liechtenstein nicht ausreichend nachgewiesen habe und damit die geschäftsmässige Begründung nicht gegeben sei. Bei Leistungsbeziehungen mit Unternehmen in Liechtenstein gelten nach Ansicht des Bundesgerichts erhöhte Beweisanforderungen und Auskunftspflichten. Obwohl das Urteil einen Sachverhalt aus dem Jahr 2013 betrifft, wenden die Steuerbehörden dieses Urteil auf aktuelle Sachverhalte an, auch wenn die Argumentation des Bundesgerichts aus unserer Sicht nicht mehr stichhaltig ist. Unternehmen mit grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen zwischen der Schweiz und Liechtenstein wird dennoch empfohlen, der Dokumentation der Leistungen erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken.
Grant Thornton Schweiz/Liechtenstein präsentiert sich als Sponsoring Partner am diesjährigen Finance Forum Liechtenstein. Die Tagung vernetzt rund 600 Entscheidungsträger aus der Finanzbranche und bietet hochkarätigen Referenten, interessante Workshops und attraktive Networking-Plattformen.
Steuerpflichtige mit ausländischen Wertschriften können sich einen Teil der ausländischen Quellensteuern in Liechtenstein anrechnen lassen und so ihre Steuerlast reduzieren. Die Steuerverordnung wurde per 1. 1. 2018 angepasst und enthält diesbezüglich nun detailliertere Regelungen. Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und wie die Anrechnung von ausländischen Quellensteuern funktioniert.
Per 1. Januar 2018 wurde die Steuerverordnung angepasst, um die Dokumentationsanforderungen für Transaktionen mit Nahestehenden zu konkretisieren. Unternehmen, die zur Dokumentation der Verrechnungspreise verpflichtet sind und diese nicht fristgerecht vorweisen können riskieren, dass Aufwände steuerlich nicht anerkannt werden oder dass Erträge für Steuerzwecke aufgerechnet werden.
