GTRegs ist ein Regulatory Monitoring Tool für den Schweizer Finanzmarkt. Es unterstützt Verwaltungsräte, Geschäftsleitungen sowie Risk- und Compliance-Verantwortliche von regulierten Finanzinstituten bei der strukturierten Einordnung regulatorischer Entwicklungen.
Per 1. Januar 2026 übernimmt Egon Hutter die Rolle des CEO von Erich Bucher, der die Firma aufgrund seiner Pensionierung verlässt.
Nach einer sehr langen Diskussions- und Vorbereitungsphase wird die neue Elternzeit in Liechtenstein nun definitiv Realität und tritt ab 1. Januar 2026 in Kraft.
Grant Thornton Schweiz/Liechtenstein baut seine Sponsoring Aktivitäten weiter aus und präsentierte sich erstmalig als Hauptsponsoring Partner am diesjährigen „Future Masters“ Golf Turnier in Bad Ragaz.
Seit dem 1. Januar 2017 ist das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Liechtenstein in Kraft. Erstmals kann nun 2018 die Schweizer Verrechnungssteuer auf Kapitalerträgen mit Fälligkeit ab 1. Januar 2017 von Personen und Unternehmen in Liechtenstein teilweise oder vollständig zurückgefordert werden.
Im Zusammenhang mit den Entwicklungen zum EU Code of Conduct hat Liechtenstein bedeutende Änderungen des Steuergesetzes mit Wirkung per 1. Januar 2019 beschlossen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Finanzinstitute unterliegen neben den Sorgfaltspflichten zur Geldwäscherei auch denjenigen nach dem FATCA- und AIA-Gesetz. Die Steuerverwaltung Liechtenstein hat die Einhaltung der AIA- und FATCA-Sorgfaltspflichten zu kontrollieren. Nach Art. 11 FATCAGesetz und Art. 21 AIA-Gesetz hat diese Kontrolle durch unabhängige qualifizierte Wirtschaftsprüfer oder Revisionsgesellschaften zu erfolgen. Die Finanzintermediäre können dabei in Absprache mit der Steuerverwaltung wählen, welche Prüfgesellschaft diese gesetzliche Revision bei ihnen durchführen soll.
Legal Tech bezeichnet die aufkommende Digitalisierung in der juristischen Arbeit. Durch den Einsatz von Software und Online-Diensten, welche die juristischen Arbeitsprozesse unterstützen, sollen standardisierte Rechts-Dienstleistungen in Zukunft vermehrt automatisiert erbracht werden können.
Im internationalen Steuerwesen finden derzeit die grössten Umwälzungen seit einer Generation statt. Im Mittelpunkt steht dabei die ohnehin schon komplexe Welt des Transfer Pricing. Hier werden die bisher geltenden Regelungen und das System selbst auf den Prüfstand gestellt. Der wesentliche Faktor hinter diesen Veränderungen ist der globale Roll-out des OECD-Aktionsplans gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting : BEPS). Über hundert Länder haben sich verpflichtet, zumindest einzelne Elemente dieses Aktionsplans umzusetzen.
Niemand hat erwartet, dass es leicht werden würde, die Analyse- und Dokumentationsanforderungen im Rahmen des OECD-Initiative gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS) zu erfüllen. Doch im ersten Jahr der Anwendung hat sich gezeigt, dass die Anforderungen höher sind und BEPS mehr Aufmerksamkeit verlangt, als von vielen multinationalen Unternehmen erwartet wurde.
Das Bundesgericht hat am 1. Februar 2018 entschieden, dass ein Schweizer Unternehmen die verbuchten Leistungen eines Unternehmens mit Sitz in Liechtenstein nicht ausreichend nachgewiesen habe und damit die geschäftsmässige Begründung nicht gegeben sei. Bei Leistungsbeziehungen mit Unternehmen in Liechtenstein gelten nach Ansicht des Bundesgerichts erhöhte Beweisanforderungen und Auskunftspflichten. Obwohl das Urteil einen Sachverhalt aus dem Jahr 2013 betrifft, wenden die Steuerbehörden dieses Urteil auf aktuelle Sachverhalte an, auch wenn die Argumentation des Bundesgerichts aus unserer Sicht nicht mehr stichhaltig ist. Unternehmen mit grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen zwischen der Schweiz und Liechtenstein wird dennoch empfohlen, der Dokumentation der Leistungen erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken.
Grant Thornton Schweiz/Liechtenstein präsentiert sich als Sponsoring Partner am diesjährigen Finance Forum Liechtenstein. Die Tagung vernetzt rund 600 Entscheidungsträger aus der Finanzbranche und bietet hochkarätigen Referenten, interessante Workshops und attraktive Networking-Plattformen.
Steuerpflichtige mit ausländischen Wertschriften können sich einen Teil der ausländischen Quellensteuern in Liechtenstein anrechnen lassen und so ihre Steuerlast reduzieren. Die Steuerverordnung wurde per 1. 1. 2018 angepasst und enthält diesbezüglich nun detailliertere Regelungen. Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und wie die Anrechnung von ausländischen Quellensteuern funktioniert.
Per 1. Januar 2018 wurde die Steuerverordnung angepasst, um die Dokumentationsanforderungen für Transaktionen mit Nahestehenden zu konkretisieren. Unternehmen, die zur Dokumentation der Verrechnungspreise verpflichtet sind und diese nicht fristgerecht vorweisen können riskieren, dass Aufwände steuerlich nicht anerkannt werden oder dass Erträge für Steuerzwecke aufgerechnet werden.
Besteuerung in Echtzeit: Unternehmen rüsten sich für die Blockchain Die Frage lautet nicht mehr, ob Blockchain das Steuersystem aus den Angeln heben wird, sondern wie weit und wie schnell. Wie können Sie sicherstellen, dass Ihr Unternehmen Schritt halten kann? Wenn man einmal den ganzen Hype beiseite lässt, was bedeutet Blockchain eigentlich für Steuer-Compliance und Steuer-Management in Ihrem Unternehmen? Welches sind die grössten Risken und Chancen? Wie kann man sich jetzt auf die kommenden Turbulenzen vorbereiten?
Die Zukunft der Steuertransparenz bringt völlig neue Risiken für Ihr Unternehmen mit sich. Diese Risiken bergen aber auch Chancen. Wie kann Ihr Unternehmen die mit totaler Steuertransparenz einhergehenden Risiken steuern? Und wie die Chancen nutzen? Die Steuer war bisher immer eine weitgehend private Angelegenheit zwischen einem Unternehmen und den Steuerbehörden. Die Öffentlichkeit erfuhr kaum mehr als das, was in den Geschäftsberichten und -zahlen stand. Dieser Schleier der Vertraulichkeit wird aber nun zerrissen.
Präsident Donald Trump hat das Gesetz für eine fundamentale Steuerreform für Bürger, Unternehmen und internationalen Handel unterzeichnet. Da die Reform noch im alten Jahr verabschiedet wurde, sind ihre Auswirkungen bei den Jahresabschlüssen für 2017 zu berücksichtigen. Grant Thornton hat sich das Steuerreformgesetz vorgenommen und die wichtigsten Bestimmungen, Veränderungen und Neuerungen im Detail analysiert.
Neues Finanzmarktrecht - Die Zeit drängt! Das regulatorische Umfeld des Schweizer Finanzmarktes wird demnächst radikal umgepflügt. Treibende Kraft ist die Europäische Union, welche in der Folge der letzten grossen Finanzmarktkrise zahlreiche neue regulatorische Grundlagen geschaffen hat. Die Regulierungswelle hat unlängst auch den Schweizer Finanz- und Fondsplatz erreicht. Keine Tätigkeit mehr ohne Gesetze, Verordnungen und staatliche Bewilligungen sowie spezifisches Aufsichts- und Prüfregime. Unmittelbarer Höhepunkt ist das Inkrafttreten von MiFID II am zweiten Arbeitstag im neuen Jahr, dem 3. Januar 2018. War bislang für das Fund und Asset Management das KAG Mass aller Dinge, so rücken ab 2018 MiFID und PRIIPs und in den Folgejahren die Gesetzesinitiativen FIDLEG und FINIG in Griffnähe. Die neuen Rechtsgrundlagen werden auch unmittelbare Anpassungen für das KAG zur Folge haben. Höchste Zeit also, sich in der Praxis mit diesen neuen rechtlichen Rahmenbedingungen vertieft auseinanderzusetzen, um betriebsintern vollständige Compliance sicherzustellen – eine für alle Beteiligten immense personelle und organisatorische Herausforderung: Das bisherige, traditionelle Compliance-Verständnis einer begrenzten Compliance- Funktion, die vorrangig die Verantwortung für die Sicherstellung der gesetzgeberischen Vorgaben hat, weicht zunehmend dem Verständnis eines umfassenden, integrierten und systemischen Compliance- Management-Systems. Während die zunehmende Regulierungsdichte in unserem Geschäft primär im Dienste des Anlegerschutzes steht, ist nicht zu vergessen, dass die moderne Compliance vor allem zum Ziel hat, den Schutz der Finanzinstitute durch ausreichende Organisation, Kompetenz und das korrekte Einhalten von Verhaltenspflichten sicherzustellen. Ziel dieses Fachgesprächs soll sein, zum einen die Neuerungen im Finanzmarktrecht aufzuzeigen und mögliche Herausforderungen bei der Implementierung anzusprechen. Am Expertengespräch nehmen teil: Antonio Donno [Grant Thornton], Andrea Huber [Loyens & Loeff], Diana Imbach [SFAMA], Thomas Schärer [Credit Suisse Funds AG] und Lydia Woerlen [Zurich Invest].
Viele Erwerbstätige haben die Absicht, vor dem ordentlichen Rentenalter ihr Pensum zu reduzieren oder frühzeitig in Rente zu gehen. In vielen Fällen wird hingegen nicht beachtet, dass eine Reduktion oder Aufgabe der Erwerbstätigkeit auch sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen haben kann.
