GTRegs ist ein Regulatory Monitoring Tool für den Schweizer Finanzmarkt. Es unterstützt Verwaltungsräte, Geschäftsleitungen sowie Risk- und Compliance-Verantwortliche von regulierten Finanzinstituten bei der strukturierten Einordnung regulatorischer Entwicklungen.
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Dieser Artikel bietet einen Überblick über die Umsetzung des EU-Pakets zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML) in Liechtenstein, einschließlich der Aufhebung des derzeitigen SPG und der Einführung des neuen Geldwäschereigesetzes (AMLA). Er skizziert die wichtigsten regulatorischen Änderungen, die Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen betreffen, hebt den erweiterten Kreis der meldepflichtigen Unternehmen hervor und erläutert strengere Sorgfalts-, Melde- und Compliance-Anforderungen. Der Artikel befasst sich zudem mit der Rolle der Aufsichtsbehörden, den aktualisierten Regeln zur Risikoklassifizierung und dem voraussichtlichen Zeitplan für die Umsetzung und hilft Marktteilnehmern dabei, ihre Bereitschaft einzuschätzen und ihre internen AML-Rahmenwerke entsprechend anzupassen.
Per 1. Januar 2026 übernimmt Egon Hutter die Rolle des CEO von Erich Bucher, der die Firma aufgrund seiner Pensionierung verlässt.
Bestimmt haben Sie sich schon mit der einen oder anderen Frage zur Vorsorgeplanung auseinandergesetzt – oder das Thema auf später verschoben. Oftmals wird die konkrete Planung erst kurz vor Erreichen des Pensionsalters angegangen. Verständlich, denn je näher die Pensionierung rückt, umso genauer kann die finanzielle Zukunft strukturiert werden. Trotzdem lohnen sich frühzeitige Abklärungen, da bei jüngeren Menschen der Handlungsspielraum für Anpassungen um einiges grösser ist als kurz vor der Rente.
Am 16. Januar 2015 veröffentlichte das Eidgenössische Finanzdepartement die revidierte Fassung der Expatriates-Verordnung, die auf Bundesebene zum 1. Januar 2016 in Kraft trat. Im Allgemeinen haben die zuständigen Kantonssteuerbehörden ihre Veranlagungsrichtlinien auf kommunaler und kantonaler Ebene entsprechend angepasst. Die Definition eines Expatriates wird enger gefasst und die steuerlich absetzbaren Abzüge, die Expatriates geltend machen können, werden eingeschränkt. In der revidierten Expatriate-Verordnung findet sich eine genauere Definition des Begriffs „Expatriate" sowie der steuerlich absetzbaren berufsbezogenen Ausgaben. Mitarbeiter, die derzeit gemäss der alten Expat-Verordnung als Expatriates gelten, behalten ihren Status bis zum Ende ihres befristeten Einsatzes.
Im Herzen Europas gelegen ist die Schweiz ein attraktives Land, um dort zu wohnen und zu arbeiten. Der hohe Lebensstandard, die rechtliche und politische Stabilität, eine gut entwickelte Infrastruktur und die sehr niedrigen Steuersätze des Landes bieten angesichts des engmaschigen Netzes aus Doppelbesteuerungsabkommen ein attraktives Umfeld für Beschäftigungs- und Geschäftschancen. Ziel dieser Informationsbroschüre ist es, einen kurzen Überblick über das Schweizer Steuersystem für natürliche Personen zu geben und ausgewählte Möglichkeiten der Steuerplanung darzulegen.
Ende 2014 hat das Schweizer Stimmvolk mit einer klaren Mehrheit entschieden, die Pauschalbesteuerung, auch Besteuerung nach dem Aufwand genannt, auf Bundesebene beizubehalten. Auf kantonaler Ebene hat sich der Souverän ebenfalls grossmehrheitlich für die Aufwandbesteuerung ausgesprochen. Lediglich in einzelnen Kantonen wie Zürich, Basel-Stadt, Basel-Land Appenzell-Ausserrhoden und Schaffhausen wurde die Pauschalbesteuerung abgeschafft. Um deren Akzeptanz zu erhöhen, wurde auf Bundesebene die Mindestbemessungsgrundlage angehoben. Auch auf kantonaler Ebene ist es zu Anpassungen gekommen, die so ausgefallen sind, dass die Schweiz mit dem System der Besteuerung nach dem Aufwand für vermögende ausländische Personen weiterhin ein attraktiver Standort ist.
Nachdem das Energiegesetz vom Parlament verabschiedet und vom Schweizer Stimmvolk in einer Referendumsabstimmung mit über 58% gutgeheissen wurde, hat der Bundesrat unter anderem die Liegenschaftskostenverordnung für die direkte Bundessteuer revidiert. Darin werden insbesondere die im Energiegesetz neu beschlossenen Steuerabzüge wie die Rückbaukosten im Zusammenhang mit einem Ersatzneubau erläutert. Die Bestimmungen treten am 1. Januar 2020 in Kraft.
Die Mehrwertsteuer (MWST/VAT/GST) ist in mehr als 140 Ländern implementiert und zählt heute neben der Gewinn- und Einkommenssteuer zu den wichtigsten fiskalischen Einnahmequellen. Mit der steigenden Komplexität des wirtschaftlichen Handels und seiner internationalen Verflechtung nimmt auch die regulatorische Komplexität und Dynamik der Mehrwertsteuersysteme zu.
Das digitale Client Onboarding setzt strikte Identitätschecks voraus. Da der Kunde physisch nicht anwesend ist, muss die Kopie des Passes zunächst von einem öffentlichen Notar geprüft werden. In vielen Fällen brauchen diese Beurkundungen noch zusätzlich eine Haager Apostille. Daraus resultieren komplizierte und teure Onboarding Aktivitäten. Und trotzdem gehen Finanzinstitute immer noch das Risiko ein, dass der Pass und die Beglaubigungen gefälscht sein könnten.
Während die Digitalisierung des Handels voranschreitet, sind die globalen Steuersysteme noch immer auf die Anforderungen einer traditionellen Wirtschaft mit stationärem Handel ausgerichtet. Der OECD-Aktionsplan zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung, kurz BEPS-Plan, trägt dem Modernisierungsbedarf Rechnung und hat seit der Veröffentlichung der OECD-Berichte im Oktober 2015 schon einiges bewirkt. Er enthielt aber nur begrenzt konkrete Empfehlungen zur digitalen Besteuerung, und der Aufruf der OECD zu einem internationalen Konsens hat bislang kein Gehör gefunden.
Per 1. Januar 2019 müssen sich ausländische Versandhändler gegebenenfalls für die Mehrwertsteuer in der Schweiz oder Liechtenstein registrieren. Eine Registrierungspflicht besteht für ausländische Versandhändler, die mit Schweizer und Liechtensteiner Kunden einen Jahresumsatz von CHF 100'000 aus einfuhrsteuerbefreiten Lieferungen erzielen.
Grant Thornton Schweiz/Liechtenstein baut seine Sponsoring Aktivitäten weiter aus und präsentierte sich erstmalig als Hauptsponsoring Partner am diesjährigen „Future Masters“ Golf Turnier in Bad Ragaz.
Seit dem 1. Januar 2017 ist das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Liechtenstein in Kraft. Erstmals kann nun 2018 die Schweizer Verrechnungssteuer auf Kapitalerträgen mit Fälligkeit ab 1. Januar 2017 von Personen und Unternehmen in Liechtenstein teilweise oder vollständig zurückgefordert werden.
Im Zusammenhang mit den Entwicklungen zum EU Code of Conduct hat Liechtenstein bedeutende Änderungen des Steuergesetzes mit Wirkung per 1. Januar 2019 beschlossen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Finanzinstitute unterliegen neben den Sorgfaltspflichten zur Geldwäscherei auch denjenigen nach dem FATCA- und AIA-Gesetz. Die Steuerverwaltung Liechtenstein hat die Einhaltung der AIA- und FATCA-Sorgfaltspflichten zu kontrollieren. Nach Art. 11 FATCAGesetz und Art. 21 AIA-Gesetz hat diese Kontrolle durch unabhängige qualifizierte Wirtschaftsprüfer oder Revisionsgesellschaften zu erfolgen. Die Finanzintermediäre können dabei in Absprache mit der Steuerverwaltung wählen, welche Prüfgesellschaft diese gesetzliche Revision bei ihnen durchführen soll.
Legal Tech bezeichnet die aufkommende Digitalisierung in der juristischen Arbeit. Durch den Einsatz von Software und Online-Diensten, welche die juristischen Arbeitsprozesse unterstützen, sollen standardisierte Rechts-Dienstleistungen in Zukunft vermehrt automatisiert erbracht werden können.
Im internationalen Steuerwesen finden derzeit die grössten Umwälzungen seit einer Generation statt. Im Mittelpunkt steht dabei die ohnehin schon komplexe Welt des Transfer Pricing. Hier werden die bisher geltenden Regelungen und das System selbst auf den Prüfstand gestellt. Der wesentliche Faktor hinter diesen Veränderungen ist der globale Roll-out des OECD-Aktionsplans gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting : BEPS). Über hundert Länder haben sich verpflichtet, zumindest einzelne Elemente dieses Aktionsplans umzusetzen.
Niemand hat erwartet, dass es leicht werden würde, die Analyse- und Dokumentationsanforderungen im Rahmen des OECD-Initiative gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS) zu erfüllen. Doch im ersten Jahr der Anwendung hat sich gezeigt, dass die Anforderungen höher sind und BEPS mehr Aufmerksamkeit verlangt, als von vielen multinationalen Unternehmen erwartet wurde.
