GTRegs ist ein Regulatory Monitoring Tool für den Schweizer Finanzmarkt. Es unterstützt Verwaltungsräte, Geschäftsleitungen sowie Risk- und Compliance-Verantwortliche von regulierten Finanzinstituten bei der strukturierten Einordnung regulatorischer Entwicklungen.
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Dieser Artikel bietet einen Überblick über die Umsetzung des EU-Pakets zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML) in Liechtenstein, einschließlich der Aufhebung des derzeitigen SPG und der Einführung des neuen Geldwäschereigesetzes (AMLA). Er skizziert die wichtigsten regulatorischen Änderungen, die Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen betreffen, hebt den erweiterten Kreis der meldepflichtigen Unternehmen hervor und erläutert strengere Sorgfalts-, Melde- und Compliance-Anforderungen. Der Artikel befasst sich zudem mit der Rolle der Aufsichtsbehörden, den aktualisierten Regeln zur Risikoklassifizierung und dem voraussichtlichen Zeitplan für die Umsetzung und hilft Marktteilnehmern dabei, ihre Bereitschaft einzuschätzen und ihre internen AML-Rahmenwerke entsprechend anzupassen.
Per 1. Januar 2026 übernimmt Egon Hutter die Rolle des CEO von Erich Bucher, der die Firma aufgrund seiner Pensionierung verlässt.
Das Bundesgericht hat am 1. Februar 2018 entschieden, dass ein Schweizer Unternehmen die verbuchten Leistungen eines Unternehmens mit Sitz in Liechtenstein nicht ausreichend nachgewiesen habe und damit die geschäftsmässige Begründung nicht gegeben sei. Bei Leistungsbeziehungen mit Unternehmen in Liechtenstein gelten nach Ansicht des Bundesgerichts erhöhte Beweisanforderungen und Auskunftspflichten. Obwohl das Urteil einen Sachverhalt aus dem Jahr 2013 betrifft, wenden die Steuerbehörden dieses Urteil auf aktuelle Sachverhalte an, auch wenn die Argumentation des Bundesgerichts aus unserer Sicht nicht mehr stichhaltig ist. Unternehmen mit grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen zwischen der Schweiz und Liechtenstein wird dennoch empfohlen, der Dokumentation der Leistungen erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken.
Grant Thornton Schweiz/Liechtenstein präsentiert sich als Sponsoring Partner am diesjährigen Finance Forum Liechtenstein. Die Tagung vernetzt rund 600 Entscheidungsträger aus der Finanzbranche und bietet hochkarätigen Referenten, interessante Workshops und attraktive Networking-Plattformen.
Steuerpflichtige mit ausländischen Wertschriften können sich einen Teil der ausländischen Quellensteuern in Liechtenstein anrechnen lassen und so ihre Steuerlast reduzieren. Die Steuerverordnung wurde per 1. 1. 2018 angepasst und enthält diesbezüglich nun detailliertere Regelungen. Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und wie die Anrechnung von ausländischen Quellensteuern funktioniert.
Per 1. Januar 2018 wurde die Steuerverordnung angepasst, um die Dokumentationsanforderungen für Transaktionen mit Nahestehenden zu konkretisieren. Unternehmen, die zur Dokumentation der Verrechnungspreise verpflichtet sind und diese nicht fristgerecht vorweisen können riskieren, dass Aufwände steuerlich nicht anerkannt werden oder dass Erträge für Steuerzwecke aufgerechnet werden.
Besteuerung in Echtzeit: Unternehmen rüsten sich für die Blockchain Die Frage lautet nicht mehr, ob Blockchain das Steuersystem aus den Angeln heben wird, sondern wie weit und wie schnell. Wie können Sie sicherstellen, dass Ihr Unternehmen Schritt halten kann? Wenn man einmal den ganzen Hype beiseite lässt, was bedeutet Blockchain eigentlich für Steuer-Compliance und Steuer-Management in Ihrem Unternehmen? Welches sind die grössten Risken und Chancen? Wie kann man sich jetzt auf die kommenden Turbulenzen vorbereiten?
Die Zukunft der Steuertransparenz bringt völlig neue Risiken für Ihr Unternehmen mit sich. Diese Risiken bergen aber auch Chancen. Wie kann Ihr Unternehmen die mit totaler Steuertransparenz einhergehenden Risiken steuern? Und wie die Chancen nutzen? Die Steuer war bisher immer eine weitgehend private Angelegenheit zwischen einem Unternehmen und den Steuerbehörden. Die Öffentlichkeit erfuhr kaum mehr als das, was in den Geschäftsberichten und -zahlen stand. Dieser Schleier der Vertraulichkeit wird aber nun zerrissen.
Präsident Donald Trump hat das Gesetz für eine fundamentale Steuerreform für Bürger, Unternehmen und internationalen Handel unterzeichnet. Da die Reform noch im alten Jahr verabschiedet wurde, sind ihre Auswirkungen bei den Jahresabschlüssen für 2017 zu berücksichtigen. Grant Thornton hat sich das Steuerreformgesetz vorgenommen und die wichtigsten Bestimmungen, Veränderungen und Neuerungen im Detail analysiert.
Neues Finanzmarktrecht - Die Zeit drängt! Das regulatorische Umfeld des Schweizer Finanzmarktes wird demnächst radikal umgepflügt. Treibende Kraft ist die Europäische Union, welche in der Folge der letzten grossen Finanzmarktkrise zahlreiche neue regulatorische Grundlagen geschaffen hat. Die Regulierungswelle hat unlängst auch den Schweizer Finanz- und Fondsplatz erreicht. Keine Tätigkeit mehr ohne Gesetze, Verordnungen und staatliche Bewilligungen sowie spezifisches Aufsichts- und Prüfregime. Unmittelbarer Höhepunkt ist das Inkrafttreten von MiFID II am zweiten Arbeitstag im neuen Jahr, dem 3. Januar 2018. War bislang für das Fund und Asset Management das KAG Mass aller Dinge, so rücken ab 2018 MiFID und PRIIPs und in den Folgejahren die Gesetzesinitiativen FIDLEG und FINIG in Griffnähe. Die neuen Rechtsgrundlagen werden auch unmittelbare Anpassungen für das KAG zur Folge haben. Höchste Zeit also, sich in der Praxis mit diesen neuen rechtlichen Rahmenbedingungen vertieft auseinanderzusetzen, um betriebsintern vollständige Compliance sicherzustellen – eine für alle Beteiligten immense personelle und organisatorische Herausforderung: Das bisherige, traditionelle Compliance-Verständnis einer begrenzten Compliance- Funktion, die vorrangig die Verantwortung für die Sicherstellung der gesetzgeberischen Vorgaben hat, weicht zunehmend dem Verständnis eines umfassenden, integrierten und systemischen Compliance- Management-Systems. Während die zunehmende Regulierungsdichte in unserem Geschäft primär im Dienste des Anlegerschutzes steht, ist nicht zu vergessen, dass die moderne Compliance vor allem zum Ziel hat, den Schutz der Finanzinstitute durch ausreichende Organisation, Kompetenz und das korrekte Einhalten von Verhaltenspflichten sicherzustellen. Ziel dieses Fachgesprächs soll sein, zum einen die Neuerungen im Finanzmarktrecht aufzuzeigen und mögliche Herausforderungen bei der Implementierung anzusprechen. Am Expertengespräch nehmen teil: Antonio Donno [Grant Thornton], Andrea Huber [Loyens & Loeff], Diana Imbach [SFAMA], Thomas Schärer [Credit Suisse Funds AG] und Lydia Woerlen [Zurich Invest].
Viele Erwerbstätige haben die Absicht, vor dem ordentlichen Rentenalter ihr Pensum zu reduzieren oder frühzeitig in Rente zu gehen. In vielen Fällen wird hingegen nicht beachtet, dass eine Reduktion oder Aufgabe der Erwerbstätigkeit auch sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen haben kann.
Unser Corporate Finance Team bietet Unternehmen Beratung und Unterstützung beim Ausbau ihres Geschäfts. Wir tätigen grenzüberschreitende Transaktionen über den gesamten Transaktionszyklus, um Chancen wahrzunehmen und Risiken zu mindern.
Ab 1. Januar 2018 werden ausländische Unternehmen, ohne Sitz oder Betriebsstätte im Inland, die Telekommunikations- und elektronische Dienstleistungen an inländische Leistungsempfänger erbringen, die nicht im Register der Mehrwertsteuerpflichtigen eingetragen sind (in der Regel Privatpersonen), obligatorisch mehrwertsteuerpflichtig. Keine obligatorische Registrierungspflicht besteht, wenn das ausländische Unternehmen nachweisen kann, dass sein weltweiter Umsatz weniger als CHF 100'000 pro Jahr beträgt.
Die Digitalisierung bringt in allen Unternehmungen neue effiziente Möglichkeiten mit sich, die zudem auch Kosten sparen. Die monatliche Lohnabrechnung der Mitarbeiter in einer Unternehmung wird vielerorts noch per Papier verschickt, was relativ grosse Kosten verursacht.
Leistungen, die nach dem 1. Januar 2018 erbracht werden, unterliegen dem anwendbaren Steuersatz ab dem 1. Januar 2018, unabhängig vom Rechnungsdatum. Falls der alte Mehrwertsteuersatz auf Rechnungen für Leistungen nach dem 1. Januar 2018 angegeben sein sollte, schuldet der Leistungserbringer diese ausgewiesene Mehrwertsteuer.
Nebst dem Ziel der Vereinheitlichung des Datenschutzes soll mit der seit 25. Mai 2018 in der EU unmittelbar geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im EU-Raum ein Datenschutzstandard eingeführt werden, der den Anforderungen des technischen Niveaus des Internetzeitalters gerecht wird. Als EWR-Mitgliedstaat hat Liechtenstein die DSGVO im Juli 2018 übernommen. Im Zuge dessen wurde das nationale Datenschutzgesetz revidiert und per 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Auch das Schweizer Datenschutzgesetz wird derzeit revidiert wobei sich generell eine Übernahme der Stossrichtung der DSGVO abzeichnet. Mit einer Inkraftsetzung dürfte voraussichtlich erst im Jahr 2020 gerechnet werden.
Anbieter von Blockchain-basierten Cryptowährungs-Transaktionen müssen bis Ende Mai 2018 die neue EU-Datenschutzgrundverordnung («EU-DSGVO») umsetzen und die geplanten Neuerungen im Schweizer Datenschutzgesetz («DSG») im Blick behalten.
Grant Thornton Schweiz/Liechtenstein präsentiert sich als Gold Sponsoring Partner an der diesjährigen FinTech Konferenz in Liechtenstein. Diese attraktive Plattform bietet den Finanzdienstleistern in Liechtenstein inspirierende Referate, Workshops und diverse Networking Möglichkeiten – dies bereits das dritte Jahr in Folge.
