GTRegs ist ein Regulatory Monitoring Tool für den Schweizer Finanzmarkt. Es unterstützt Verwaltungsräte, Geschäftsleitungen sowie Risk- und Compliance-Verantwortliche von regulierten Finanzinstituten bei der strukturierten Einordnung regulatorischer Entwicklungen.
Per 1. Januar 2026 übernimmt Egon Hutter die Rolle des CEO von Erich Bucher, der die Firma aufgrund seiner Pensionierung verlässt.
Nach einer sehr langen Diskussions- und Vorbereitungsphase wird die neue Elternzeit in Liechtenstein nun definitiv Realität und tritt ab 1. Januar 2026 in Kraft.
Unser Corporate Finance Team bietet Unternehmen Beratung und Unterstützung beim Ausbau ihres Geschäfts. Wir tätigen grenzüberschreitende Transaktionen über den gesamten Transaktionszyklus, um Chancen wahrzunehmen und Risiken zu mindern.
Ab 1. Januar 2018 werden ausländische Unternehmen, ohne Sitz oder Betriebsstätte im Inland, die Telekommunikations- und elektronische Dienstleistungen an inländische Leistungsempfänger erbringen, die nicht im Register der Mehrwertsteuerpflichtigen eingetragen sind (in der Regel Privatpersonen), obligatorisch mehrwertsteuerpflichtig. Keine obligatorische Registrierungspflicht besteht, wenn das ausländische Unternehmen nachweisen kann, dass sein weltweiter Umsatz weniger als CHF 100'000 pro Jahr beträgt.
Die Digitalisierung bringt in allen Unternehmungen neue effiziente Möglichkeiten mit sich, die zudem auch Kosten sparen. Die monatliche Lohnabrechnung der Mitarbeiter in einer Unternehmung wird vielerorts noch per Papier verschickt, was relativ grosse Kosten verursacht.
Leistungen, die nach dem 1. Januar 2018 erbracht werden, unterliegen dem anwendbaren Steuersatz ab dem 1. Januar 2018, unabhängig vom Rechnungsdatum. Falls der alte Mehrwertsteuersatz auf Rechnungen für Leistungen nach dem 1. Januar 2018 angegeben sein sollte, schuldet der Leistungserbringer diese ausgewiesene Mehrwertsteuer.
Nebst dem Ziel der Vereinheitlichung des Datenschutzes soll mit der seit 25. Mai 2018 in der EU unmittelbar geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im EU-Raum ein Datenschutzstandard eingeführt werden, der den Anforderungen des technischen Niveaus des Internetzeitalters gerecht wird. Als EWR-Mitgliedstaat hat Liechtenstein die DSGVO im Juli 2018 übernommen. Im Zuge dessen wurde das nationale Datenschutzgesetz revidiert und per 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Auch das Schweizer Datenschutzgesetz wird derzeit revidiert wobei sich generell eine Übernahme der Stossrichtung der DSGVO abzeichnet. Mit einer Inkraftsetzung dürfte voraussichtlich erst im Jahr 2020 gerechnet werden.
Anbieter von Blockchain-basierten Cryptowährungs-Transaktionen müssen bis Ende Mai 2018 die neue EU-Datenschutzgrundverordnung («EU-DSGVO») umsetzen und die geplanten Neuerungen im Schweizer Datenschutzgesetz («DSG») im Blick behalten.
Grant Thornton Schweiz/Liechtenstein präsentiert sich als Gold Sponsoring Partner an der diesjährigen FinTech Konferenz in Liechtenstein. Diese attraktive Plattform bietet den Finanzdienstleistern in Liechtenstein inspirierende Referate, Workshops und diverse Networking Möglichkeiten – dies bereits das dritte Jahr in Folge.
The OECD Base Erosion and Profit Shifting/BEPS initiative obliges Switzerland for spontaneous information exchange on content of tax rulings with foreign fiscal authorities as from January 1, 2018.
Switzerland: An attractive location to onshore corporate mobile income functions
Die Schwellenländer sind bei der weltweit stattfindenden Umstellung von direkter auf indirekte Besteuerung Vorreiter. Ursachen für diese Umstellung sind die Senkung von Unternehmenssteuern in vielen Ländern und die Einführung neuer Mehrwertsteuern oder Waren- und Dienstleistungssteuern (GST).
Neue Informationen gewinnen - Digital Enterprise Risk Management
Ab 1. Januar 2018 werden ausländische Unternehmen, die im Inland Leistungen erbringen, obligatorisch mehrwertsteuerpflichtig, wenn sie nicht nachweisen können, dass ihr weltweiter Umsatz weniger als CHF 100'000 pro Jahr beträgt. Keine obligatorische Mehrwertsteuerpflicht entsteht, wenn das ausländische Unternehmen ausschliesslich Dienstleistungen nach dem Empfängerortsprinzip erbringt, sofern es sich nicht um Telekommunikations- und elektronische Dienstleistungen handelt, die an inländische Leistungsempfänger erbracht werden, die nicht im Register der Mehrwertsteuerpflichtigen eingetragen sind (in der Regel Privatpersonen).
