GTRegs ist ein Regulatory Monitoring Tool für den Schweizer Finanzmarkt. Es unterstützt Verwaltungsräte, Geschäftsleitungen sowie Risk- und Compliance-Verantwortliche von regulierten Finanzinstituten bei der strukturierten Einordnung regulatorischer Entwicklungen.
Per 1. Januar 2026 übernimmt Egon Hutter die Rolle des CEO von Erich Bucher, der die Firma aufgrund seiner Pensionierung verlässt.
Nach einer sehr langen Diskussions- und Vorbereitungsphase wird die neue Elternzeit in Liechtenstein nun definitiv Realität und tritt ab 1. Januar 2026 in Kraft.
Besteuerung in Echtzeit: Unternehmen rüsten sich für die Blockchain Die Frage lautet nicht mehr, ob Blockchain das Steuersystem aus den Angeln heben wird, sondern wie weit und wie schnell. Wie können Sie sicherstellen, dass Ihr Unternehmen Schritt halten kann? Wenn man einmal den ganzen Hype beiseite lässt, was bedeutet Blockchain eigentlich für Steuer-Compliance und Steuer-Management in Ihrem Unternehmen? Welches sind die grössten Risken und Chancen? Wie kann man sich jetzt auf die kommenden Turbulenzen vorbereiten?
Die Zukunft der Steuertransparenz bringt völlig neue Risiken für Ihr Unternehmen mit sich. Diese Risiken bergen aber auch Chancen. Wie kann Ihr Unternehmen die mit totaler Steuertransparenz einhergehenden Risiken steuern? Und wie die Chancen nutzen? Die Steuer war bisher immer eine weitgehend private Angelegenheit zwischen einem Unternehmen und den Steuerbehörden. Die Öffentlichkeit erfuhr kaum mehr als das, was in den Geschäftsberichten und -zahlen stand. Dieser Schleier der Vertraulichkeit wird aber nun zerrissen.
Präsident Donald Trump hat das Gesetz für eine fundamentale Steuerreform für Bürger, Unternehmen und internationalen Handel unterzeichnet. Da die Reform noch im alten Jahr verabschiedet wurde, sind ihre Auswirkungen bei den Jahresabschlüssen für 2017 zu berücksichtigen. Grant Thornton hat sich das Steuerreformgesetz vorgenommen und die wichtigsten Bestimmungen, Veränderungen und Neuerungen im Detail analysiert.
Neues Finanzmarktrecht - Die Zeit drängt! Das regulatorische Umfeld des Schweizer Finanzmarktes wird demnächst radikal umgepflügt. Treibende Kraft ist die Europäische Union, welche in der Folge der letzten grossen Finanzmarktkrise zahlreiche neue regulatorische Grundlagen geschaffen hat. Die Regulierungswelle hat unlängst auch den Schweizer Finanz- und Fondsplatz erreicht. Keine Tätigkeit mehr ohne Gesetze, Verordnungen und staatliche Bewilligungen sowie spezifisches Aufsichts- und Prüfregime. Unmittelbarer Höhepunkt ist das Inkrafttreten von MiFID II am zweiten Arbeitstag im neuen Jahr, dem 3. Januar 2018. War bislang für das Fund und Asset Management das KAG Mass aller Dinge, so rücken ab 2018 MiFID und PRIIPs und in den Folgejahren die Gesetzesinitiativen FIDLEG und FINIG in Griffnähe. Die neuen Rechtsgrundlagen werden auch unmittelbare Anpassungen für das KAG zur Folge haben. Höchste Zeit also, sich in der Praxis mit diesen neuen rechtlichen Rahmenbedingungen vertieft auseinanderzusetzen, um betriebsintern vollständige Compliance sicherzustellen – eine für alle Beteiligten immense personelle und organisatorische Herausforderung: Das bisherige, traditionelle Compliance-Verständnis einer begrenzten Compliance- Funktion, die vorrangig die Verantwortung für die Sicherstellung der gesetzgeberischen Vorgaben hat, weicht zunehmend dem Verständnis eines umfassenden, integrierten und systemischen Compliance- Management-Systems. Während die zunehmende Regulierungsdichte in unserem Geschäft primär im Dienste des Anlegerschutzes steht, ist nicht zu vergessen, dass die moderne Compliance vor allem zum Ziel hat, den Schutz der Finanzinstitute durch ausreichende Organisation, Kompetenz und das korrekte Einhalten von Verhaltenspflichten sicherzustellen. Ziel dieses Fachgesprächs soll sein, zum einen die Neuerungen im Finanzmarktrecht aufzuzeigen und mögliche Herausforderungen bei der Implementierung anzusprechen. Am Expertengespräch nehmen teil: Antonio Donno [Grant Thornton], Andrea Huber [Loyens & Loeff], Diana Imbach [SFAMA], Thomas Schärer [Credit Suisse Funds AG] und Lydia Woerlen [Zurich Invest].
Viele Erwerbstätige haben die Absicht, vor dem ordentlichen Rentenalter ihr Pensum zu reduzieren oder frühzeitig in Rente zu gehen. In vielen Fällen wird hingegen nicht beachtet, dass eine Reduktion oder Aufgabe der Erwerbstätigkeit auch sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen haben kann.
Unser Corporate Finance Team bietet Unternehmen Beratung und Unterstützung beim Ausbau ihres Geschäfts. Wir tätigen grenzüberschreitende Transaktionen über den gesamten Transaktionszyklus, um Chancen wahrzunehmen und Risiken zu mindern.
Ab 1. Januar 2018 werden ausländische Unternehmen, ohne Sitz oder Betriebsstätte im Inland, die Telekommunikations- und elektronische Dienstleistungen an inländische Leistungsempfänger erbringen, die nicht im Register der Mehrwertsteuerpflichtigen eingetragen sind (in der Regel Privatpersonen), obligatorisch mehrwertsteuerpflichtig. Keine obligatorische Registrierungspflicht besteht, wenn das ausländische Unternehmen nachweisen kann, dass sein weltweiter Umsatz weniger als CHF 100'000 pro Jahr beträgt.
Die Digitalisierung bringt in allen Unternehmungen neue effiziente Möglichkeiten mit sich, die zudem auch Kosten sparen. Die monatliche Lohnabrechnung der Mitarbeiter in einer Unternehmung wird vielerorts noch per Papier verschickt, was relativ grosse Kosten verursacht.
Leistungen, die nach dem 1. Januar 2018 erbracht werden, unterliegen dem anwendbaren Steuersatz ab dem 1. Januar 2018, unabhängig vom Rechnungsdatum. Falls der alte Mehrwertsteuersatz auf Rechnungen für Leistungen nach dem 1. Januar 2018 angegeben sein sollte, schuldet der Leistungserbringer diese ausgewiesene Mehrwertsteuer.
Nebst dem Ziel der Vereinheitlichung des Datenschutzes soll mit der seit 25. Mai 2018 in der EU unmittelbar geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im EU-Raum ein Datenschutzstandard eingeführt werden, der den Anforderungen des technischen Niveaus des Internetzeitalters gerecht wird. Als EWR-Mitgliedstaat hat Liechtenstein die DSGVO im Juli 2018 übernommen. Im Zuge dessen wurde das nationale Datenschutzgesetz revidiert und per 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Auch das Schweizer Datenschutzgesetz wird derzeit revidiert wobei sich generell eine Übernahme der Stossrichtung der DSGVO abzeichnet. Mit einer Inkraftsetzung dürfte voraussichtlich erst im Jahr 2020 gerechnet werden.
Anbieter von Blockchain-basierten Cryptowährungs-Transaktionen müssen bis Ende Mai 2018 die neue EU-Datenschutzgrundverordnung («EU-DSGVO») umsetzen und die geplanten Neuerungen im Schweizer Datenschutzgesetz («DSG») im Blick behalten.
Grant Thornton Schweiz/Liechtenstein präsentiert sich als Gold Sponsoring Partner an der diesjährigen FinTech Konferenz in Liechtenstein. Diese attraktive Plattform bietet den Finanzdienstleistern in Liechtenstein inspirierende Referate, Workshops und diverse Networking Möglichkeiten – dies bereits das dritte Jahr in Folge.
The OECD Base Erosion and Profit Shifting/BEPS initiative obliges Switzerland for spontaneous information exchange on content of tax rulings with foreign fiscal authorities as from January 1, 2018.
Switzerland: An attractive location to onshore corporate mobile income functions
