GTRegs ist ein Regulatory Monitoring Tool für den Schweizer Finanzmarkt. Es unterstützt Verwaltungsräte, Geschäftsleitungen sowie Risk- und Compliance-Verantwortliche von regulierten Finanzinstituten bei der strukturierten Einordnung regulatorischer Entwicklungen.
Per 1. Januar 2026 übernimmt Egon Hutter die Rolle des CEO von Erich Bucher, der die Firma aufgrund seiner Pensionierung verlässt.
Nach einer sehr langen Diskussions- und Vorbereitungsphase wird die neue Elternzeit in Liechtenstein nun definitiv Realität und tritt ab 1. Januar 2026 in Kraft.
Nach jahrelangen Verhandlungen haben die Schweiz und die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) am 27. Juni 2024 ein neues FATCA-Abkommen («Foreign Account Tax Compliance Act») unterzeichnet.
Die Digitalisierung bringt viele Chancen, aber auch neue Risiken mit sich. Cyber-Bedrohungen und regulatorische Anforderungen nehmen stetig zu – Unternehmen müssen ihre IT-Sicherheit kontinuierlich verbessern.
Im Special «Finance Forum Zürich» der Handelszeitung vom 26. Juni 2025 ordnet Fabian Schmid, Leiter Regulatory & Compliance Financial Services, die Entwicklungen im Schweizer Finanzmarkt ein und erklärt, weshalb die Schweiz bezüglich Bankenregulierung gut positioniert ist und dennoch vor entscheidenden Reformen steht.
Im Rahmen der Aufarbeitung der Credit Suisse-Krise hat der Bundesrat am 6. Juni 2025 die Eckwerte für umfassende Gesetzes- und Verordnungsanpassungen festgelegt, mit denen das bestehende Regulierungs- und Aufsichtssystem gezielt weiterentwickelt werden soll. Ziel ist es, den Finanzplatz zu stärken und die Risiken für den Bund, die Steuerzahlenden und die Gesamtwirtschaft bei künftigen Krisen deutlich zu reduzieren.
Grant Thornton Advisors LLC (Grant Thornton Advisors) gab heute bekannt, die multinationale Plattform, die im Januar mit Grant Thornton Irland gegründet wurde, zu erweitern. Die Plattform umfasst neu auch Grant Thornton Schweiz/Liechtenstein und Grant Thornton auf den Kanalinseln (bekannt als Grant Thornton Limited, Kanalinseln).
SAP-Transformationen können für Unternehmen komplex, riskant und oft mit unerwarteten Herausforderungen verbunden sein. Fehlende Strategie, begrenzte Ressourcen, Abhängigkeit von Implementierungspartnern und unklare Architekturentscheidungen führen oft zu Verzögerungen und Risiken.
Sanktions- und Embargovorgaben haben in den vergangenen Jahren massiv an Relevanz gewonnen – sowohl regulatorisch als auch operativ. Globale Krisen, sekundäre Sanktionsrisiken und geopolitisch motivierte Restriktionen wirken sich zunehmend auch auf Schweizer Finanzintermediäre aus. Während sich die Rechtslage stetig ändert, steigen die Erwartungen der Aufsichtsbehörden an ein aktives Management von Sanktionsrisiken.
Das FINMA-Rundschreiben zu den Verhaltenspflichten nach dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten, teilweise mit einer Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2025. Bei vielen Vorgaben des neuen Rundschreibens bestehen Interpretationsspielraum und Unsicherheiten in Bezug auf die Umsetzung. Wir fassen die wichtigsten Stolpersteine zusammen.
Der Bundesrat will die KI-Konvention des Europarats ratifizieren – Was erwartet die Finanzbranche?
Seit dem 30. Dezember 2024 ist die EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets Regulation «MiCA») vollständig anwendbar. Der neue Rechtsrahmen vereinheitlicht die EU-Marktregeln im Bereich der Kryptowerte und stärkt damit die Markt- und Finanzstabilität sowie den Anlegerschutz.
Investitionen in Private Markets haben in den letzten Jahren auch in der Schweiz stark an Bedeutung gewonnen. Der regulatorische Rahmen sollte mit dieser Entwicklung Schritt halten.
Nachdem in der EU im August letzten Jahres die KI-Verordnung («AI Act») in Kraft getreten ist, wird nun auch die KI-Regulierung in der Schweiz konkreter. Dazu trägt insbesondere die FINMA mit ihrer Aufsichtsmitteilung 08/2024 bei. Nachdem die FINMA erstmals bereits Ende 2023 in ihrem Risikomonitor ihre Erwartungen zu vier besonders herausfordernden Bereichen formulierte , macht die Aufsichtsbehörde in ihrer Aufsichtsmitteilung weiter auf die Risiken beim Einsatz von künstlicher Intelligenz im Finanzmarkt aufmerksam und kommuniziert konkretere Erwartungen an eine angemessene Governance und ein angemessenes Risikomanagement. Diese Entwicklungen erfordern auch von Schweizer Finanzdienstleistern, die KI-Systeme einsetzen möchten, eine Auseinandersetzung mit der KI-Regulierung.
Die Verbuchung von Forderungsverzichten ist entscheidend für eine gewinnsteuerneutrale Behandlung. Kürzlich veröffentlichte die Eidgenössische Steuerverwaltung ein neues Kreisschreiben (Nr. 32a) zur Sanierung von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften. Demnach sollten Forderungsverzichte durch Anteilsinhaber, die direkt in das Eigenkapital der Gesellschaft gebucht werden, aufgrund der handelsrechtlichen Verbuchungen immer gewinnsteuerneutral sein.
Für die steuerliche Bemessung von Vorschüssen und Darlehen in Schweizer Franken und in Fremdwährungen gibt die Eidgenössische Steuerverwaltung / ESTV jährlich die anerkannten Zinssätze bekannt.
Ein MWST Health-Check stellt sicher, dass die mehrwertsteuerlichen Verpflichtungen des Unternehmens korrekt erfüllt und die entsprechenden Compliance-Risiken minimiert werden. Die Analyse identifiziert potenzielle Schwachstellen in den MWST-Prozessen und inhaltlichen MWST-Qualifikationen und bietet Optimierungsmöglichkeiten, um Risiken zu reduzieren und eine effizientere Steuerabwicklung zu erreichen.
Die Schweiz hebt die Anwendung der Meistbegünstigungsklausel auf der Grundlage eines Protokolls zum Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Indien auf. Dividendenausschüttungen aus der Schweiz nach Indien werden bis zum 31. Dezember 2024 noch von dieser Klausel profitieren können.
