GTRegs ist ein Regulatory Monitoring Tool für den Schweizer Finanzmarkt. Es unterstützt Verwaltungsräte, Geschäftsleitungen sowie Risk- und Compliance-Verantwortliche von regulierten Finanzinstituten bei der strukturierten Einordnung regulatorischer Entwicklungen.
Per 1. Januar 2026 übernimmt Egon Hutter die Rolle des CEO von Erich Bucher, der die Firma aufgrund seiner Pensionierung verlässt.
Nach einer sehr langen Diskussions- und Vorbereitungsphase wird die neue Elternzeit in Liechtenstein nun definitiv Realität und tritt ab 1. Januar 2026 in Kraft.
«Wir möchten unsere Mitarbeitenden langfristig ans Unternehmen binden» - Egon Hutter im Interview mit der Wirtschaft regional
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat das Rundschreiben zu den Verhaltenspflichten nach dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) finalisiert und veröffentlicht. Dieses tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und verfolgt das Ziel, einheitliche Standards für die Information und Betreuung von Kunden im Finanzdienstleistungssektor zu schaffen. Für die Umsetzung bestimmter Vorgaben besteht eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2025. Das Rundschreiben wurde in der Anhörung intensiv diskutiert und von Branchenvertretern kritisiert. Verschiedene Punkte hat die FINMA aus der Anhörung aufgenommen und in der finalen Fassung geändert, an allen wesentlichen Kerninhalten des Entwurfs wurde aber festgehalten.
Sanktionen und Embargos stellen Finanzinstitute vor grosse Herausforderungen. Nationale und internationale Vorgaben erfordern komplexe Prüfprozesse, während Verstösse rechtliche, finanzielle und reputationsbezogene Risiken bergen.
Die Genfer Stimmberechtigten haben am Sonntag, 24. November, mit 61,3 Prozent Ja-Stimmen beschlossen, die Einkommenssteuer zu senken.
Ab dem 1. Januar 2025 sind Online-Plattformen verpflichtet, sich in der Schweiz und Liechtenstein für die Mehrwertsteuer (MWST) zu registrieren, wenn innerhalb eines Jahres über ihre Plattform Kleinsendungen im Wert von mindestens CHF 100'000 an inländische Kunden verkauft werden. Diese Registrierungspflicht gilt auch dann, wenn die Plattform nicht selbst als Verkäufer auftritt, sondern lediglich Käufer und Verkäufer zusammenführt. Ziel der Steuerpflicht ist es, sicherzustellen, dass Verkäufe an inländische Kunden korrekt versteuert werden und nicht unbesteuert bleiben.
Erwerbstätige, welche einer Pensionskasse angeschlossen sind, können im Jahr 2024 maximal CHF 7‘056 in die Säule 3a einzahlen. Der einbezahlte Betrag kann in der Steuererklärung 2024 vom Einkommen abgezogen werden. Erwerbstätige, welche keiner Pensionskasse angeschlossen sind, dürfen maximal 20 Prozent ihres Nettoeinkommens einzahlen, der Höchstbetrag beträgt CHF 35'280. Eine Einzahlung kann bisher nur im entsprechenden Kalenderjahr erfolgen, rückwirkende Einzahlungen nach Ablauf des Kalenderjahres sind nicht möglich.
Am 1. Januar 2025 tritt das teilrevidierte Mehrwertsteuerrecht (MWST) in Kraft. Die mit den Gesetzes- und Verordnungsänderungen zusammenhängende Verwaltungspraxis ist noch weitgehend unbestimmt, weshalb viele Details zur praktischen Umsetzung noch offen sind und einer individuellen Klärung bedürfen. Die Anpassungen der MWST betreffen sowohl nationale als auch internationale Unternehmen, die in der Schweiz und Liechtenstein tätig sind. Die Neuerungen sind von Bedeutung, da sie nicht nur Auswirkungen auf die Steuerpflicht haben, sondern auch administrative Anforderungen und finanzielle Folgen mit sich bringen können.
Die Praxis und Lehre gehen bei der Fälligkeit von verdeckten Gewinnausschüttungen von unterschiedlichen Zeitpunkten aus. Das Schweizer Bundesgericht hat kürzlich eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten der Eidgenössischen Steuerverwaltung gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gutgeheißen und bestätigt, dass die Fälligkeit von verdeckten Gewinnausschüttungen auf das Verbuchungsdatum eintreten soll. Aus Gründen der Einfachheit und Praktikabilität gilt das Ende des Geschäftsjahres als Fälligkeit für mehrere verdeckte Gewinnausschüttungen. 30 Tage nach Fälligkeit der verdeckten Gewinnausschüttung werden Verzugszinsen in Höhe von derzeit 4.75 % fällig. Um Verrechnungssteuerforderungen und Verzugszinsen zu decken, ist eine umfassende Steuerschadloshaltung bei M&A-Transaktionen von entscheidender Bedeutung.
Die aktuelle Bewertung der Liegenschaften im Kanton Zürich stammt aus dem Jahr 2009. Einige Gerichtsentscheide in den letzten Jahren haben bestätigt, dass die aktuellen Steuerwerte tiefer als die Verkehrswerte und nicht mehr bundesrechtskonform sind. Nach den bundesrechtlichen Vorgaben darf der Vermögenssteuerwert einer Liegenschaft nicht tiefer als 70 Prozent des Verkehrswerts und der Eigenmietwert nicht tiefer als 60 Prozent der Marktmiete liegen. Ein Gutachten im Auftrag des kantonalen Steueramts hat festgestellt, dass seit 2009 im Kanton Zürich die Verkehrswerte von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen im Mittel um über 50 Prozent und die Mieten von Mietwohnungen um rund 15 Prozent gestiegen sind. Dies war der Auslöser für eine Neubewertung aller Liegenschaften, welche am 1. Januar 2026 in Kraft tritt.
Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) ist seit dem 1. September 2023 in Kraft. Viele Finanzdienstleister haben in der Zwischenzeit die neuen Vorschriften umgesetzt. Teilweise bestehen Unsicherheiten bezüglich der Übermittlung von Personendaten ins Ausland. Nichtsdestotrotz sind zahlreiche Unternehmen auf ausländische (insbesondere amerikanische) Softwarelösungen angewiesen.
Verrechnungspreise müssen dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen, wonach Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen denselben Bedingungen folgen sollten, die auch zwischen unabhängigen Unternehmen vereinbart würden. Der Schweizer Gesetzgeber hat keine speziellen Gesetze zu Verrechnungspreisen erlassen. Der Fremdvergleichsgrundsatz wird jedoch auf Grundlage verschiedener Bestimmungen in den Steuergesetzen umgesetzt.
Die von der Finma geforderte Erklärbarkeit von KI-gestützten Geschäftsmodellen in der Finanzindustrie stellt die Prüfer vor neue Herausforderungen.
Seit 2019 haben Projekte zur Herausgabe von Stablecoins an Bedeutung gewonnen. In der neuen FINMA-Aufsichtsmitteilung 06/2024 informiert die Aufsichtsbehörde über finanzmarktrechtliche Aspekte von Stablecoin-Projekten und deren Auswirkungen auf die Beaufsichtigten. Die FINMA definiert darin insbesondere bestimmte Mindestanforderungen an Ausfallgarantien von Banken, welche von den Stablecoin-Herausgebenden oft in Anspruch genommen werden, damit sie keiner bankenrechtlichen Bewilligungspflicht unterstehen. Zudem weist die FINMA auf die erhöhten Risiken betreffend Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierung sowie Sanktionsumgehung hin und präzisiert die geldwäschereirechtlichen Sorgfaltspflichten von Stablecoin-Herausgebenden.
Das Bundesgericht hat in zwei neueren Entscheiden (BGer v. 22.11.2022, 2C_2/2022 und BGer v. 3.4.2023, 9C_736/2022) klargestellt, dass Mittelflüsse innerhalb desselben Gemeinwesens nicht als Subventionen zu qualifizieren sind. Auf Basis dieser Entscheide sollten Gemeinwesen prüfen, wie solche Mittelflüsse bei ihnen mehrwertsteuerlich behandelt werden und welche Auswirkungen diese neue mehrwertsteuerliche Qualifikation auf ihre autonomen Dienststellen haben könnte.
Die Vermeidung von Greenwashing entwickelt sich zu einer der wesentlichen Aufgaben, um die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in den Finanzplatz sicherzustellen.
Am 4. September 2024 hat der Bundesrat beschlossen, die GloBE Income Inclusion Rule per 1. Januar 2025 einzuführen, die die seit 2024 geltende OECD/G20-Mindestbesteuerung ergänzt.
