GTRegs ist ein Regulatory Monitoring Tool für den Schweizer Finanzmarkt. Es unterstützt Verwaltungsräte, Geschäftsleitungen sowie Risk- und Compliance-Verantwortliche von regulierten Finanzinstituten bei der strukturierten Einordnung regulatorischer Entwicklungen.
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Dieser Artikel bietet einen Überblick über die Umsetzung des EU-Pakets zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML) in Liechtenstein, einschließlich der Aufhebung des derzeitigen SPG und der Einführung des neuen Geldwäschereigesetzes (AMLA). Er skizziert die wichtigsten regulatorischen Änderungen, die Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen betreffen, hebt den erweiterten Kreis der meldepflichtigen Unternehmen hervor und erläutert strengere Sorgfalts-, Melde- und Compliance-Anforderungen. Der Artikel befasst sich zudem mit der Rolle der Aufsichtsbehörden, den aktualisierten Regeln zur Risikoklassifizierung und dem voraussichtlichen Zeitplan für die Umsetzung und hilft Marktteilnehmern dabei, ihre Bereitschaft einzuschätzen und ihre internen AML-Rahmenwerke entsprechend anzupassen.
Per 1. Januar 2026 übernimmt Egon Hutter die Rolle des CEO von Erich Bucher, der die Firma aufgrund seiner Pensionierung verlässt.
Das FINMA-Rundschreiben zu den Verhaltenspflichten nach dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten, teilweise mit einer Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2025. Bei vielen Vorgaben des neuen Rundschreibens bestehen Interpretationsspielraum und Unsicherheiten in Bezug auf die Umsetzung. Wir fassen die wichtigsten Stolpersteine zusammen.
Der Bundesrat will die KI-Konvention des Europarats ratifizieren – Was erwartet die Finanzbranche?
Seit dem 30. Dezember 2024 ist die EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets Regulation «MiCA») vollständig anwendbar. Der neue Rechtsrahmen vereinheitlicht die EU-Marktregeln im Bereich der Kryptowerte und stärkt damit die Markt- und Finanzstabilität sowie den Anlegerschutz.
Investitionen in Private Markets haben in den letzten Jahren auch in der Schweiz stark an Bedeutung gewonnen. Der regulatorische Rahmen sollte mit dieser Entwicklung Schritt halten.
Nachdem in der EU im August letzten Jahres die KI-Verordnung («AI Act») in Kraft getreten ist, wird nun auch die KI-Regulierung in der Schweiz konkreter. Dazu trägt insbesondere die FINMA mit ihrer Aufsichtsmitteilung 08/2024 bei. Nachdem die FINMA erstmals bereits Ende 2023 in ihrem Risikomonitor ihre Erwartungen zu vier besonders herausfordernden Bereichen formulierte , macht die Aufsichtsbehörde in ihrer Aufsichtsmitteilung weiter auf die Risiken beim Einsatz von künstlicher Intelligenz im Finanzmarkt aufmerksam und kommuniziert konkretere Erwartungen an eine angemessene Governance und ein angemessenes Risikomanagement. Diese Entwicklungen erfordern auch von Schweizer Finanzdienstleistern, die KI-Systeme einsetzen möchten, eine Auseinandersetzung mit der KI-Regulierung.
Die Verbuchung von Forderungsverzichten ist entscheidend für eine gewinnsteuerneutrale Behandlung. Kürzlich veröffentlichte die Eidgenössische Steuerverwaltung ein neues Kreisschreiben (Nr. 32a) zur Sanierung von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften. Demnach sollten Forderungsverzichte durch Anteilsinhaber, die direkt in das Eigenkapital der Gesellschaft gebucht werden, aufgrund der handelsrechtlichen Verbuchungen immer gewinnsteuerneutral sein.
Für die steuerliche Bemessung von Vorschüssen und Darlehen in Schweizer Franken und in Fremdwährungen gibt die Eidgenössische Steuerverwaltung / ESTV jährlich die anerkannten Zinssätze bekannt.
Ein MWST Health-Check stellt sicher, dass die mehrwertsteuerlichen Verpflichtungen des Unternehmens korrekt erfüllt und die entsprechenden Compliance-Risiken minimiert werden. Die Analyse identifiziert potenzielle Schwachstellen in den MWST-Prozessen und inhaltlichen MWST-Qualifikationen und bietet Optimierungsmöglichkeiten, um Risiken zu reduzieren und eine effizientere Steuerabwicklung zu erreichen.
Die Schweiz hebt die Anwendung der Meistbegünstigungsklausel auf der Grundlage eines Protokolls zum Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Indien auf. Dividendenausschüttungen aus der Schweiz nach Indien werden bis zum 31. Dezember 2024 noch von dieser Klausel profitieren können.
«Wir möchten unsere Mitarbeitenden langfristig ans Unternehmen binden» - Egon Hutter im Interview mit der Wirtschaft regional
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat das Rundschreiben zu den Verhaltenspflichten nach dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) finalisiert und veröffentlicht. Dieses tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und verfolgt das Ziel, einheitliche Standards für die Information und Betreuung von Kunden im Finanzdienstleistungssektor zu schaffen. Für die Umsetzung bestimmter Vorgaben besteht eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2025. Das Rundschreiben wurde in der Anhörung intensiv diskutiert und von Branchenvertretern kritisiert. Verschiedene Punkte hat die FINMA aus der Anhörung aufgenommen und in der finalen Fassung geändert, an allen wesentlichen Kerninhalten des Entwurfs wurde aber festgehalten.
Sanktionen und Embargos stellen Finanzinstitute vor grosse Herausforderungen. Nationale und internationale Vorgaben erfordern komplexe Prüfprozesse, während Verstösse rechtliche, finanzielle und reputationsbezogene Risiken bergen.
Die Genfer Stimmberechtigten haben am Sonntag, 24. November, mit 61,3 Prozent Ja-Stimmen beschlossen, die Einkommenssteuer zu senken.
Ab dem 1. Januar 2025 sind Online-Plattformen verpflichtet, sich in der Schweiz und Liechtenstein für die Mehrwertsteuer (MWST) zu registrieren, wenn innerhalb eines Jahres über ihre Plattform Kleinsendungen im Wert von mindestens CHF 100'000 an inländische Kunden verkauft werden. Diese Registrierungspflicht gilt auch dann, wenn die Plattform nicht selbst als Verkäufer auftritt, sondern lediglich Käufer und Verkäufer zusammenführt. Ziel der Steuerpflicht ist es, sicherzustellen, dass Verkäufe an inländische Kunden korrekt versteuert werden und nicht unbesteuert bleiben.
Erwerbstätige, welche einer Pensionskasse angeschlossen sind, können im Jahr 2024 maximal CHF 7‘056 in die Säule 3a einzahlen. Der einbezahlte Betrag kann in der Steuererklärung 2024 vom Einkommen abgezogen werden. Erwerbstätige, welche keiner Pensionskasse angeschlossen sind, dürfen maximal 20 Prozent ihres Nettoeinkommens einzahlen, der Höchstbetrag beträgt CHF 35'280. Eine Einzahlung kann bisher nur im entsprechenden Kalenderjahr erfolgen, rückwirkende Einzahlungen nach Ablauf des Kalenderjahres sind nicht möglich.
Am 1. Januar 2025 tritt das teilrevidierte Mehrwertsteuerrecht (MWST) in Kraft. Die mit den Gesetzes- und Verordnungsänderungen zusammenhängende Verwaltungspraxis ist noch weitgehend unbestimmt, weshalb viele Details zur praktischen Umsetzung noch offen sind und einer individuellen Klärung bedürfen. Die Anpassungen der MWST betreffen sowohl nationale als auch internationale Unternehmen, die in der Schweiz und Liechtenstein tätig sind. Die Neuerungen sind von Bedeutung, da sie nicht nur Auswirkungen auf die Steuerpflicht haben, sondern auch administrative Anforderungen und finanzielle Folgen mit sich bringen können.
