GTRegs ist ein Regulatory Monitoring Tool für den Schweizer Finanzmarkt. Es unterstützt Verwaltungsräte, Geschäftsleitungen sowie Risk- und Compliance-Verantwortliche von regulierten Finanzinstituten bei der strukturierten Einordnung regulatorischer Entwicklungen.
Per 1. Januar 2026 übernimmt Egon Hutter die Rolle des CEO von Erich Bucher, der die Firma aufgrund seiner Pensionierung verlässt.
Nach einer sehr langen Diskussions- und Vorbereitungsphase wird die neue Elternzeit in Liechtenstein nun definitiv Realität und tritt ab 1. Januar 2026 in Kraft.
Technologien entwickeln sich rapide weiter und eröffnen Unternehmen neue Wachstumschancen weltweit. Sie ermöglichen neue Geschäftsmodelle und unterstützen aufstrebende Geschäftsfelder. Gleichzeitig setzen sie jedoch etablierte Unternehmen unter Anpassungsdruck. Technologische Fortschritte bringen neue Herausforderungen für das Risikomanagement mit sich, und Unternehmen müssen wachsamer denn je nach neuen Risiken Ausschau halten. In diesem Dokument befassen wir uns mit den zehn grössten Technologierisiken, gegen die sich Prüfungsausschüsse absichern sollten.
Das globale Geschäft ist derzeit einer Welle von disruptiven Einflüssen ausgesetzt, welche die vierte Industrielle Revolution auslösen könnten. Wir untersuchen, wie sich die Arbeitsweise von Fachleuten verändert, welche Führungskompetenzen in dynamischen mittelständischen Unternehmen nötig sein werden, damit diese gedeihen, und wie Unternehmen in der Schlacht um Talente und Kunden im Jahr 2030 wettbewerbsfähig bleiben können.
Keine klare IT Strategie, manuelle Prozesse, unklare Rollen und Verantwortlichkeiten, wenig definierte Supportprozesse und eine fehlende Übersicht und Kostenstruktur von Drittanbietern kann sich auch Ihre Firma nicht mehr leisten. In einer zunehmend digitalen und schnelllebigen Zeit ist es wichtig, dass Sie im IT Bereich effizient aufgestellt sind, damit eine gut funktionierende und kosteneffiziente IT sowohl von Mitarbeitenden wie auch Kunden als Mehrwert wahrgenommen wird.
Mit einem Referendum wurde am 19. Mai 2019 die lange erwartete Unternehmenssteuerreform abgesegnet. Hauptziel der Reform ist es, das schweizerische Steuerrecht an internationalen Standards auszurichten und gleichzeitig die Attraktivität der Schweiz für internationale mobile Unternehmen zu erhalten und zu verbessern. Mit der Reform laufen bestimmte Unternehmenssteuerregimes aus (Regelungen für gemischte, Domizil- und Prinzipalgesellschaften). Ein Bündel neuer Massnahmen wird die Attraktivität der Schweiz als Drehscheibe für das internationale Geschäft stärken.
Europäische Unternehmen machen sich angesichts der aktuellen Unsicherheit auf diverse Themen gefasst. Diejenigen, die grosse Herausforderungen sehen sollten sich nicht zurücklehnen und abwarten, bis sich die unsichere Lage wieder stabilisiert. Der Markt hält für alle, die die richtigen Strategien verfolgen, weiterhin Wachstumschancen bereit.
Seit dem 1. Januar 2018 müssen sich im Ausland ansässige Unternehmen, die elektronische Dienstleistungen und Telekommunikationsdienstleistungen an einen Empfänger in der Schweiz erbringen, in der Schweiz für die MWST registrieren, wenn der Schweizer Empfänger nicht seinerseits für die MWST registriert ist, es sei denn, das ausländische Unternehmen kann nachweisen, dass sein weltweiter Umsatz aus allen Lieferungen und Leistungen weniger als CHF 100'000 beträgt. Bis zum 31. Dezember 2017 mussten sich solche ausländischen Unternehmen nur dann für die MWST registrieren, wenn sie für Schweizer Empfänger ohne MWST-Registrierung elektronische Dienstleistungen und Telekommunikationsdienstleistungen in Höhe von CHF 100'000 oder mehr pro Jahr erbrachten.
Bitcoin, Distributed Ledger Technology (Blockchain oder DLT), Kryptowährungen, Token, Wallets, Public & Private Keys. Die relative Bedeutung dieser neuen Begriffe steht im Kontrast mit dem bisherigen Wortschatz in der Finanzwelt. Entsprechend ist es notwendig, eine Brücke zwischen diesen jungen Entwicklungen und altbewährten Definitionen zu schlagen. Folgende Fragen stehen im Zentrum:
Auch in diesem Jahr war Grant Thornton Schweiz/Liechtenstein als Sponsoring Partner bei der fünften Ausgabe des Finance Forum Liechtenstein präsent. Die führende Finanztagung in Liechtenstein wurde am Mittwoch, 27. März 2019 im Vaduzer Saal veranstaltet. Diese stand unter dem Titel „Disruption in der Finanzbranche 2019“ und vernetzte inzwischen rund 600 Entscheidungsträger aus der Finanzbranche des gesamten deutschsprachigen Raums.
Im Dezember 2017 erliess der Gesetzgeber in den USA den Tax Cuts and Jobs Act (TCJA) und führte damit die grösste Steuerreform seit einer Generation durch – eine so weitreichende Überarbeitung der Steuergesetzgebung gab es zuletzt 1986. Die Reform scheint enorme Auswirkungen auf die Unternehmensgewinne und Investitionspläne zu haben, und es offenbaren sich noch weitere Chancen. Allerdings lässt das Gesetz ein Jahr nach seiner Verabschiedung durch den Kongress auch noch reichlich Raum für Interpretationen.
Diesen März präsentierte sich Grant Thornton Schweiz/Liechtenstein erstmalig als Co-Partner am Finanz und Wirtschaft Forum „FinTech 2019 - Beyond Banking“. Die diesjährige FinTech-Konferenz fand am Donnerstag, 14. März 2019 im The Dolder Grand in Zürich statt und verzeichnete rund 280 Konferenzteilnehmer. Die Tagung widmete sich thematisch der anhaltenden digitalen Evolution der Finanzbranche und beschäftigte sich mit ersten Erkenntnissen. Dazu präsentierten renommierte Experten konkrete Business Cases aus der Welt von Fintech und Blockchain sowie aus Digital-Native-Industrien.
Die Zahl der Gründungen von Jungunternehmen («start-ups») ist weiter anhaltend. Beim Thema Innovation gehört die Schweiz dank renommierten Hochschulen zur Weltspitze. Von der Idee bis hin zur Lancierung eines marktfähigen Produktes oder einer Dienstleistung ist es jedoch ein steiniger Weg, auf dem Hürden aus den verschiedensten Themengebieten zu meistern sind. Darüber hinaus können in der Gründungsphase begangene Fehler in einer späteren Phase zu Problemen führen. Die erfahrenen Juristen von Grant Thornton wissen, worauf es bei der Umsetzung einer Geschäftsidee ankommt und können Jungunternehmen unter Beizug weiterer interner Spezialisten (z.B. Tax oder Transaction Services) umfassend beraten.
Der richtige Umgang mit indirekten Steuern ist bei Weitem nicht so einfach, wie es scheinen mag: Die Risiken reichen von Preis- und Reputationsrisiken bis hin zur Gefahr von Systemüberlastungen und Cashflow-Einbrüchen. All das, was eine Mehrwertsteuer (VAT) oder Waren- und Dienstleistungssteuer (GST) für Staaten so attraktiv macht, kann einem Unternehmen Bauchschmerzen bereiten.
Bestimmt haben Sie sich schon mit der einen oder anderen Frage zur Vorsorgeplanung auseinandergesetzt – oder das Thema auf später verschoben. Oftmals wird die konkrete Planung erst kurz vor Erreichen des Pensionsalters angegangen. Verständlich, denn je näher die Pensionierung rückt, umso genauer kann die finanzielle Zukunft strukturiert werden. Trotzdem lohnen sich frühzeitige Abklärungen, da bei jüngeren Menschen der Handlungsspielraum für Anpassungen um einiges grösser ist als kurz vor der Rente.
Am 16. Januar 2015 veröffentlichte das Eidgenössische Finanzdepartement die revidierte Fassung der Expatriates-Verordnung, die auf Bundesebene zum 1. Januar 2016 in Kraft trat. Im Allgemeinen haben die zuständigen Kantonssteuerbehörden ihre Veranlagungsrichtlinien auf kommunaler und kantonaler Ebene entsprechend angepasst. Die Definition eines Expatriates wird enger gefasst und die steuerlich absetzbaren Abzüge, die Expatriates geltend machen können, werden eingeschränkt. In der revidierten Expatriate-Verordnung findet sich eine genauere Definition des Begriffs „Expatriate" sowie der steuerlich absetzbaren berufsbezogenen Ausgaben. Mitarbeiter, die derzeit gemäss der alten Expat-Verordnung als Expatriates gelten, behalten ihren Status bis zum Ende ihres befristeten Einsatzes.
Im Herzen Europas gelegen ist die Schweiz ein attraktives Land, um dort zu wohnen und zu arbeiten. Der hohe Lebensstandard, die rechtliche und politische Stabilität, eine gut entwickelte Infrastruktur und die sehr niedrigen Steuersätze des Landes bieten angesichts des engmaschigen Netzes aus Doppelbesteuerungsabkommen ein attraktives Umfeld für Beschäftigungs- und Geschäftschancen. Ziel dieser Informationsbroschüre ist es, einen kurzen Überblick über das Schweizer Steuersystem für natürliche Personen zu geben und ausgewählte Möglichkeiten der Steuerplanung darzulegen.
Ende 2014 hat das Schweizer Stimmvolk mit einer klaren Mehrheit entschieden, die Pauschalbesteuerung, auch Besteuerung nach dem Aufwand genannt, auf Bundesebene beizubehalten. Auf kantonaler Ebene hat sich der Souverän ebenfalls grossmehrheitlich für die Aufwandbesteuerung ausgesprochen. Lediglich in einzelnen Kantonen wie Zürich, Basel-Stadt, Basel-Land Appenzell-Ausserrhoden und Schaffhausen wurde die Pauschalbesteuerung abgeschafft. Um deren Akzeptanz zu erhöhen, wurde auf Bundesebene die Mindestbemessungsgrundlage angehoben. Auch auf kantonaler Ebene ist es zu Anpassungen gekommen, die so ausgefallen sind, dass die Schweiz mit dem System der Besteuerung nach dem Aufwand für vermögende ausländische Personen weiterhin ein attraktiver Standort ist.
