GTRegs ist ein Regulatory Monitoring Tool für den Schweizer Finanzmarkt. Es unterstützt Verwaltungsräte, Geschäftsleitungen sowie Risk- und Compliance-Verantwortliche von regulierten Finanzinstituten bei der strukturierten Einordnung regulatorischer Entwicklungen.
Per 1. Januar 2026 übernimmt Egon Hutter die Rolle des CEO von Erich Bucher, der die Firma aufgrund seiner Pensionierung verlässt.
Nach einer sehr langen Diskussions- und Vorbereitungsphase wird die neue Elternzeit in Liechtenstein nun definitiv Realität und tritt ab 1. Januar 2026 in Kraft.
Seit dem 1. Januar 2018 müssen sich im Ausland ansässige Unternehmen, die elektronische Dienstleistungen und Telekommunikationsdienstleistungen an einen Empfänger in der Schweiz erbringen, in der Schweiz für die MWST registrieren, wenn der Schweizer Empfänger nicht seinerseits für die MWST registriert ist, es sei denn, das ausländische Unternehmen kann nachweisen, dass sein weltweiter Umsatz aus allen Lieferungen und Leistungen weniger als CHF 100'000 beträgt. Bis zum 31. Dezember 2017 mussten sich solche ausländischen Unternehmen nur dann für die MWST registrieren, wenn sie für Schweizer Empfänger ohne MWST-Registrierung elektronische Dienstleistungen und Telekommunikationsdienstleistungen in Höhe von CHF 100'000 oder mehr pro Jahr erbrachten.
Bitcoin, Distributed Ledger Technology (Blockchain oder DLT), Kryptowährungen, Token, Wallets, Public & Private Keys. Die relative Bedeutung dieser neuen Begriffe steht im Kontrast mit dem bisherigen Wortschatz in der Finanzwelt. Entsprechend ist es notwendig, eine Brücke zwischen diesen jungen Entwicklungen und altbewährten Definitionen zu schlagen. Folgende Fragen stehen im Zentrum:
Auch in diesem Jahr war Grant Thornton Schweiz/Liechtenstein als Sponsoring Partner bei der fünften Ausgabe des Finance Forum Liechtenstein präsent. Die führende Finanztagung in Liechtenstein wurde am Mittwoch, 27. März 2019 im Vaduzer Saal veranstaltet. Diese stand unter dem Titel „Disruption in der Finanzbranche 2019“ und vernetzte inzwischen rund 600 Entscheidungsträger aus der Finanzbranche des gesamten deutschsprachigen Raums.
Im Dezember 2017 erliess der Gesetzgeber in den USA den Tax Cuts and Jobs Act (TCJA) und führte damit die grösste Steuerreform seit einer Generation durch – eine so weitreichende Überarbeitung der Steuergesetzgebung gab es zuletzt 1986. Die Reform scheint enorme Auswirkungen auf die Unternehmensgewinne und Investitionspläne zu haben, und es offenbaren sich noch weitere Chancen. Allerdings lässt das Gesetz ein Jahr nach seiner Verabschiedung durch den Kongress auch noch reichlich Raum für Interpretationen.
Diesen März präsentierte sich Grant Thornton Schweiz/Liechtenstein erstmalig als Co-Partner am Finanz und Wirtschaft Forum „FinTech 2019 - Beyond Banking“. Die diesjährige FinTech-Konferenz fand am Donnerstag, 14. März 2019 im The Dolder Grand in Zürich statt und verzeichnete rund 280 Konferenzteilnehmer. Die Tagung widmete sich thematisch der anhaltenden digitalen Evolution der Finanzbranche und beschäftigte sich mit ersten Erkenntnissen. Dazu präsentierten renommierte Experten konkrete Business Cases aus der Welt von Fintech und Blockchain sowie aus Digital-Native-Industrien.
Die Zahl der Gründungen von Jungunternehmen («start-ups») ist weiter anhaltend. Beim Thema Innovation gehört die Schweiz dank renommierten Hochschulen zur Weltspitze. Von der Idee bis hin zur Lancierung eines marktfähigen Produktes oder einer Dienstleistung ist es jedoch ein steiniger Weg, auf dem Hürden aus den verschiedensten Themengebieten zu meistern sind. Darüber hinaus können in der Gründungsphase begangene Fehler in einer späteren Phase zu Problemen führen. Die erfahrenen Juristen von Grant Thornton wissen, worauf es bei der Umsetzung einer Geschäftsidee ankommt und können Jungunternehmen unter Beizug weiterer interner Spezialisten (z.B. Tax oder Transaction Services) umfassend beraten.
Der richtige Umgang mit indirekten Steuern ist bei Weitem nicht so einfach, wie es scheinen mag: Die Risiken reichen von Preis- und Reputationsrisiken bis hin zur Gefahr von Systemüberlastungen und Cashflow-Einbrüchen. All das, was eine Mehrwertsteuer (VAT) oder Waren- und Dienstleistungssteuer (GST) für Staaten so attraktiv macht, kann einem Unternehmen Bauchschmerzen bereiten.
Bestimmt haben Sie sich schon mit der einen oder anderen Frage zur Vorsorgeplanung auseinandergesetzt – oder das Thema auf später verschoben. Oftmals wird die konkrete Planung erst kurz vor Erreichen des Pensionsalters angegangen. Verständlich, denn je näher die Pensionierung rückt, umso genauer kann die finanzielle Zukunft strukturiert werden. Trotzdem lohnen sich frühzeitige Abklärungen, da bei jüngeren Menschen der Handlungsspielraum für Anpassungen um einiges grösser ist als kurz vor der Rente.
Am 16. Januar 2015 veröffentlichte das Eidgenössische Finanzdepartement die revidierte Fassung der Expatriates-Verordnung, die auf Bundesebene zum 1. Januar 2016 in Kraft trat. Im Allgemeinen haben die zuständigen Kantonssteuerbehörden ihre Veranlagungsrichtlinien auf kommunaler und kantonaler Ebene entsprechend angepasst. Die Definition eines Expatriates wird enger gefasst und die steuerlich absetzbaren Abzüge, die Expatriates geltend machen können, werden eingeschränkt. In der revidierten Expatriate-Verordnung findet sich eine genauere Definition des Begriffs „Expatriate" sowie der steuerlich absetzbaren berufsbezogenen Ausgaben. Mitarbeiter, die derzeit gemäss der alten Expat-Verordnung als Expatriates gelten, behalten ihren Status bis zum Ende ihres befristeten Einsatzes.
Im Herzen Europas gelegen ist die Schweiz ein attraktives Land, um dort zu wohnen und zu arbeiten. Der hohe Lebensstandard, die rechtliche und politische Stabilität, eine gut entwickelte Infrastruktur und die sehr niedrigen Steuersätze des Landes bieten angesichts des engmaschigen Netzes aus Doppelbesteuerungsabkommen ein attraktives Umfeld für Beschäftigungs- und Geschäftschancen. Ziel dieser Informationsbroschüre ist es, einen kurzen Überblick über das Schweizer Steuersystem für natürliche Personen zu geben und ausgewählte Möglichkeiten der Steuerplanung darzulegen.
Ende 2014 hat das Schweizer Stimmvolk mit einer klaren Mehrheit entschieden, die Pauschalbesteuerung, auch Besteuerung nach dem Aufwand genannt, auf Bundesebene beizubehalten. Auf kantonaler Ebene hat sich der Souverän ebenfalls grossmehrheitlich für die Aufwandbesteuerung ausgesprochen. Lediglich in einzelnen Kantonen wie Zürich, Basel-Stadt, Basel-Land Appenzell-Ausserrhoden und Schaffhausen wurde die Pauschalbesteuerung abgeschafft. Um deren Akzeptanz zu erhöhen, wurde auf Bundesebene die Mindestbemessungsgrundlage angehoben. Auch auf kantonaler Ebene ist es zu Anpassungen gekommen, die so ausgefallen sind, dass die Schweiz mit dem System der Besteuerung nach dem Aufwand für vermögende ausländische Personen weiterhin ein attraktiver Standort ist.
Nachdem das Energiegesetz vom Parlament verabschiedet und vom Schweizer Stimmvolk in einer Referendumsabstimmung mit über 58% gutgeheissen wurde, hat der Bundesrat unter anderem die Liegenschaftskostenverordnung für die direkte Bundessteuer revidiert. Darin werden insbesondere die im Energiegesetz neu beschlossenen Steuerabzüge wie die Rückbaukosten im Zusammenhang mit einem Ersatzneubau erläutert. Die Bestimmungen treten am 1. Januar 2020 in Kraft.
Die Mehrwertsteuer (MWST/VAT/GST) ist in mehr als 140 Ländern implementiert und zählt heute neben der Gewinn- und Einkommenssteuer zu den wichtigsten fiskalischen Einnahmequellen. Mit der steigenden Komplexität des wirtschaftlichen Handels und seiner internationalen Verflechtung nimmt auch die regulatorische Komplexität und Dynamik der Mehrwertsteuersysteme zu.
Das digitale Client Onboarding setzt strikte Identitätschecks voraus. Da der Kunde physisch nicht anwesend ist, muss die Kopie des Passes zunächst von einem öffentlichen Notar geprüft werden. In vielen Fällen brauchen diese Beurkundungen noch zusätzlich eine Haager Apostille. Daraus resultieren komplizierte und teure Onboarding Aktivitäten. Und trotzdem gehen Finanzinstitute immer noch das Risiko ein, dass der Pass und die Beglaubigungen gefälscht sein könnten.
Während die Digitalisierung des Handels voranschreitet, sind die globalen Steuersysteme noch immer auf die Anforderungen einer traditionellen Wirtschaft mit stationärem Handel ausgerichtet. Der OECD-Aktionsplan zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung, kurz BEPS-Plan, trägt dem Modernisierungsbedarf Rechnung und hat seit der Veröffentlichung der OECD-Berichte im Oktober 2015 schon einiges bewirkt. Er enthielt aber nur begrenzt konkrete Empfehlungen zur digitalen Besteuerung, und der Aufruf der OECD zu einem internationalen Konsens hat bislang kein Gehör gefunden.
Per 1. Januar 2019 müssen sich ausländische Versandhändler gegebenenfalls für die Mehrwertsteuer in der Schweiz oder Liechtenstein registrieren. Eine Registrierungspflicht besteht für ausländische Versandhändler, die mit Schweizer und Liechtensteiner Kunden einen Jahresumsatz von CHF 100'000 aus einfuhrsteuerbefreiten Lieferungen erzielen.
