GTRegs ist ein Regulatory Monitoring Tool für den Schweizer Finanzmarkt. Es unterstützt Verwaltungsräte, Geschäftsleitungen sowie Risk- und Compliance-Verantwortliche von regulierten Finanzinstituten bei der strukturierten Einordnung regulatorischer Entwicklungen.
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Dieser Artikel bietet einen Überblick über die Umsetzung des EU-Pakets zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML) in Liechtenstein, einschließlich der Aufhebung des derzeitigen SPG und der Einführung des neuen Geldwäschereigesetzes (AMLA). Er skizziert die wichtigsten regulatorischen Änderungen, die Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen betreffen, hebt den erweiterten Kreis der meldepflichtigen Unternehmen hervor und erläutert strengere Sorgfalts-, Melde- und Compliance-Anforderungen. Der Artikel befasst sich zudem mit der Rolle der Aufsichtsbehörden, den aktualisierten Regeln zur Risikoklassifizierung und dem voraussichtlichen Zeitplan für die Umsetzung und hilft Marktteilnehmern dabei, ihre Bereitschaft einzuschätzen und ihre internen AML-Rahmenwerke entsprechend anzupassen.
Per 1. Januar 2026 übernimmt Egon Hutter die Rolle des CEO von Erich Bucher, der die Firma aufgrund seiner Pensionierung verlässt.
Der Bundesrat hat Ende Mai 2024 die Botschaft zur Weiterentwicklung der Geldwäscherei-Bekämpfung an das Parlament übermittelt. Die Hauptziele der Vorlage sind die Einführung eines Transparenzregisters für juristische Personen und die Einführung von GwG-Sorgfaltspflichten für Anwälte und Berater. Der Gesetzesvorschlag stellt eine bedeutende Anpassung dar, um den steigenden internationalen Anforderungen an die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung gerecht zu werden.
Der Beitrag informiert Sie über den kürzlich veröffentlichten Entwurf des neuen FINMA-Rundschreibens zu den Verhaltenspflichten gemäss FIDLEG (Finanzdienstleistungsgesetz). Dieses Rundschreiben stellt einerseits einen wichtigen Schritt dar, um die bestehenden Regelungen weiter zu präzisieren und deren praktische Umsetzung zu erleichtern, andererseits wird dessen Umsetzung zu Anpassungsbedarf bei den meisten Finanzdienstleistern führen. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) strebt damit schliesslich eine Erhöhung der Rechtssicherheit für Finanzdienstleister und einen verbesserten Schutz der Anleger an.
In der Europäischen Union (EU) gibt es aktuell spannende Entwicklungen in der Geldwäschereigesetzgebung. Stark betroffen von den künftigen Vorschriften sind der Krypto-Sektor sowie Händler von Luxusgütern wie Autos, Kunstwerken, Jachten, Schmuck etc. Auch für Profifussballvereine und -agenten werden Auswirkungen erwartet. Zudem sollen eine EU-weite Obergrenze für Barzahlungen von maximal EUR 10'000 und eine neue EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche geschaffen werden. Dieser Beitrag zeigt die wichtigsten Neuerungen auf EU-Ebene, welche mittelfristig auch auf die schweizerische Geldwäscherei-Gesetzgebung einen Einfluss haben können.
Worauf Vermögensverwalter von Kollektivvermögen bei den neuen Regulierungen achten müssen.
Am 1. März 2024 sind verschiedene Neuerungen der Kollektivanlagenverordnung (KKV) in Kraft getreten. Die meisten Änderungen betreffen die Einführung des neuen L-QIF, worüber wir bereits separat berichtet haben. Daneben erfolgten jedoch weitere bedeutende Anpassungen der KKV. Diese gelten auch für bestehende Institute, welche keine L-QIF verwalten und tangieren verschiedenste Aspekte wie etwa das Management von Liquiditätsrisiken.
Die fortschreitende Digitalisierung hat dazu geführt, dass Unternehmen zunehmend Applikationen in die Cloud auslagern, was Risiken mit sich bringt. Die Prüfung einer cloudbasierten IT-Umgebung ist eine spezialisierte Aufgabe, die technisches Wissen und Erfahrung erfordert.
Gemäss einem Urteil des Schweizer Bundesgerichts haben sich Steuerpflichtige zu entscheiden, ob sie den emissionsabgaberechtlichen Freibetrag von CHF 10 Mio. (Sanierungsfreibetrag) oder die verrechnungssteuerrechtlich relevante Einlage in die Kapitaleinlagereserve beanspruchen möchten. Der Gesetzgeber knüpft den emissionsabgaberechtlichen Freibetrag insbesondere daran, dass «bestehende Verluste beseitigt werden». Dies erfordert in buchungstechnischer Hinsicht die tatsächliche Ausbuchung des Verlustvortrags im Zeitpunkt der Verbuchung der Sanierungsmassnahme.
Die Steuerverwaltung hat am 26. Februar 2024 die neuen steuerlich anerkannten Zinssätze (sogenannte Safe-Harbour-Zinssätze) für 2024 veröffentlicht. Kam es im Vorjahr noch zu massiven Anhebungen der Zinssätze, fielen diese in 2024 eher moderat aus. Bei Schweizer Franken und weiteren Währungen fanden sogar die ersten Absenkungen statt.
Am 1. März 2024 werden mit den Anpassungen des Kollektivanlagengesetz (KAG) und der Kollektivanlagenverordnung (KKV) die rechtlichen Grundlagen für den Limited Qualified Investor Fund (L-QIF) in Kraft treten. Dieser soll in Anlehnung an den luxemburgischen RAIF auch in der Schweiz einen flexibleren Fonds einführen, wie er in verschiedenen Ausprägungen in den EU-Ländern bereits existiert. Ziel ist es, den Schweizer Fondsplatz zu stärken und wettbewerbsfähiger machen.
Seit dem 1. Januar 2024 gelten bekanntlich neue MWST-Sätze. Es sind dies: Normalsteuersatz 8,1 % (bisher 7,7 %), reduzierter Satz 2,6 % (bisher 2,5 %) und Sondersatz für Beherbergungsleistungen 3,8 % (bisher 3,7 %) sowie diverse Änderungen bei den Saldo- und Pauschalsätzen. In vielen Fällen ist eine MWST-Satzänderung unproblematisch und wird insofern umgesetzt, als dass die MWST-Sätze auf den Rechnungen angepasst werden. Es gibt jedoch auch Konstellationen, die nicht ganz so einfach zu handhaben sind und je nach konkretem Fall verschiedene buchhalterische und vertragliche Auswirkungen haben.
Der Bundesrat hat im Dezember 2023 beschlossen, die OECD/G20-Mindestbesteuerung per 1. Januar 2024 einzuführen und erhebt seit diesem Zeitpunkt die Ergänzungssteuer im Inland.
Der Bundesrat schlägt verschiedene Massnahmen vor, wie das Geldwäschereigesetz (GwG) künftig angepasst werden soll. Er wird noch im Jahr 2024 die Botschaft mit detaillierten Erläuterungen dem Parlament vorlegen. In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick über die neue Gesetzesvorlage.
Für die steuerliche Bemessung von Vorschüssen und Darlehen in Schweizer Franken und in Fremdwährungen gibt die Eidgenössische Steuerverwaltung / ESTV jährlich die anerkannten Zinssätze bekannt.
Am 21. Dezember 2023 haben die Schweiz und das Vereinigte Königreich das Berne Financial Services Agreement über die gegenseitige Anerkennung im Bereich der Finanzdienstleistungen unterzeichnet. Das Abkommen basiert auf der gegenseitigen Anerkennung der Gleichwertigkeit des jeweiligen Rechts- und Aufsichtsrahmens in ausgewählten Gebieten im Finanzbereich. Ziel des Abkommens ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den beiden bedeutenden internationalen Finanzplätzen sowie die Ermöglichung und Erleichterung des grenzüberschreitenden Marktzutritts.
Seit dem Ablauf der Übergangsfrist am 1. Januar 2024 haben Mitgliedsinstitute der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) die «Richtlinien für die Finanzdienstleister zum Einbezug von ESG-Präferenzen und ESG-Risiken bei der Anlageberatung und Vermögensverwaltung» im Neukundengeschäft zu berücksichtigen - für bestehende Kunden läuft die Übergangsfrist noch bis 1. Januar 2025. Nachstehend informieren wir Sie über die wesentlichen Neuerungen und skizzieren den möglichen Handlungsbedarf für weitere Finanzdienstleister wie Vermögensverwalter.
Spätestens seit der Ankündigung des Bundesrates vom November 2023 ist die Künstliche Intelligenz (KI) auch in der Schweiz auf dem regulatorischen Radarschirm angekommen. Gleichzeitig hat die FINMA erste Erwartungen aus regulatorischer Optik an Finanzdienstleister im Umgang mit KI formuliert. Noch weiter fortgeschritten ist der KI-Regulierungsprozess in der Europäischen Union (EU). Die finale Fassung zu deren KI-Verordnung («AI Act») wird bereits im ersten Quartal 2024 erwartet. Diese Entwicklungen erfordern auch von Schweizer Finanzdienstleistern, die KI-Systeme einsetzen möchten, eine Auseinandersetzung mit der geplanten Regulierung.
